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Normale Version: Verjährungsfristen
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Hi Leute,

ich wurde bisher in meinem Problemen hier immer gut beraten, deswegen wende ich mich erneut an euch Erfahrene Köpfe.

Ich hab bereits ein bisschen im Internet recherchiert, jedoch konnte ich meinen Fall nicht genau so finden und brauche deswegen eine Bestätigung.

Ich habe letzten einen Brief bekommen von eine Inkassofirma, die im Namen einer Versicherung handelt. Es geht um Schulden aus dem Jahre 1998, die meine Mutter verursacht hat. Zu diesem Zeitpunkt war ich gerade mal 12 Jahre alt. Meine Mutter ist `99 jedoch gestorben und konnte diese Forderungen nicht mehr begleichen.

Nun, 11 Jahre später, meldet sich diese Forderungsgmbh und will, dass ich für die Schulden meiner Mutter geradestehe. Natürlich kommen zu den Ursprünglichen Schulden die ca. 80 Mark waren ( 40 Euro ) noch 120 EUro an Verwaltungsgebühren, Zinsen, Ermittlungskosten und Mahnkosten.

Im Internet hab ich gelesen, dass Forderungen an Privatpersonen nach 3 Jahren verjähren. Trifft das auch auf meinen Fall zu ? Ich bin echt fertig, allein weil meine Mutter nen empfindliches Thema für mich ist.

Lasst hören, was ihr denkt !
MVP schrieb:Im Internet hab ich gelesen, dass Forderungen an Privatpersonen nach 3 Jahren verjähren. Trifft das auch auf meinen Fall zu ? Ich bin echt fertig, allein weil meine Mutter nen empfindliches Thema für mich ist.

Lasst hören, was ihr denkt !

Meine laienhafte Ausführung dazu :

Das ist so nur bedingt richtig.

Womit kam denn das Inkassobüro ? Mit einem vollstreckbaren Titel ?

Denn : Ein gerichtliches Mahnverfahren hemmt die Verjährung.
Hat der Gläubiger seinerzeit einen Titel erwirkt, so verjährt die titulierte Forderung erst nach 30 Jahren.

Dann könnte tatsächlich jemand an den damaligen Erben herantreten ..
Wenn das gerichtliche Mahnverfahren vor 10 Jahren jedoch versäumt wurde, dann ist es verjährt.

Wer war denn Erbe ? Das wirst Du mit 12 Jahren ja irgendwie nicht gewesen sein, oder ?
es kommt drauf an, ob die forderung tituliert ist. liegt ein urteil, gerichticher vergleich oder ein vollstreckunsbescheid vor ist die verjährungsfrist 30!!! Jahre. die 3 jahresfrist ist heutzutage die regelmäßige verjährungsfrist für ansprüche, die nicht tituliert sind. es gibt aber auch noch andere verjährungsfristen zB bei Bausachen.
wenn deine mutter jedoch tot ist, müßtest du erbe geworden sein-hast du die erbschaft rechtzeitig ausgeschlagen (dann wärst du ganz raus aus der nummer)?
natürlich kann er mit 12 erbe geworden sein- er kann aber dann mit 18 noch ausschlagen.
seeadler schrieb:er kann aber dann mit 18 noch ausschlagen.

ganz ehrlich : wenn er das getan hätte, dann hätte er die Frage hier nicht gestellt .. denn dann hätte er sich sicher bereits umfassend mit der Thematik beschäftigt
Hallo MVP,

da wir hier alle keine Anwälte oder ähnliches sind, können und dürfen wir keine Rechtsberatung machen.

Allerding könnte dieser Link für dich interessant sein: Verjährungsfristen

Danach wäre das Problem für dich scheinbar erledingt, ABER die Versicherung/das Inkassounternehmen wird sich sicher auf folgende Ausnahme zurückzuziehen versuchen:

Zitat:Ausnahmsweise kann die regelmäßige Verjährung 10 oder 30 Jahre dauern.

Ist nämlich trotz Durchführung zumutbarer Maßnahmen der Gegner nicht feststellbar oder war es erst Jahre später in zumutbarer Weise möglich zu erfahren, dass ein Anspruch überhaupt besteht, beginnt die Jahresendverjährung erst mit dem Jahr der Kenntniserlangung über die fehlenden Umstände.

Also haben die ggf. eben erst jetzt entdeckt, daß Sie dich abkassieren könnten.

Muß du dir selbst überlegen, ob es sich lohnt, den Ärger und die von dir erwähnte psychische Belastzung auf dich zu nehmen...aber wenn du gezahlt hast, dann gilt:

Zitat:...der Zahlungsverpflichtete die Zahlung wegen der Verjährung zwar verweigern, kann diese aber nicht wegen der Einrede der Verjährung zurückfordern.

Kardinal-Nagl, der berechtigte Forderungen bisher immer gezahlt hat.

PS.: Erbe mit 12 vor 10 Jahren...Zugriff auf Erbe ab 18...also vor 2 Jahren...Ausnahmeregelung (s.o.)...könnte also noch locker in der 3 Jahres-Frist liegen.
Es gab nix zu erben, deswegen hab ich weder was angenommen noch was ausgeschlagen. Kann ich jetzt das erbe eigentlich immer noch ausschlagen, wenn ich zum Notar gehe ?

Das ist ne echt blöde Sache. Ich mein die 150 Euro sind nicht die Welt, aber ich sträube mich total dagegen, weil ich es einfach nur für eine Frechheit halte.
ausschlagen kannst du immer noch - aber das wohl nicht mehr fristgerecht. haben die nun einen titel (Urteil/Vollstreckunsbescheid) oder nicht? danach bemißt sich u.a. die verjährung.
Also du hälst die Forderung an dich als solche für unberechtigt, da du nicht der Erbe bist. Richtig?

Dann denke ich, du kannst erst mal nur in kürzester Zeit dem Inkasso-Unternehmen (ggf. auch der Versicherung) gegenüber schriftlich (Einschreiben/Rückschein/Zeuge) der Forderung als solcher widersprechen, da diese unberechtigt sei und behelfsweise Einspruch wegen Verjährung einlegen. (Muster gibt es sicher im i-net)

Je nachdem, wie die dann reagieren, kannst du ja deine Rechtschutzversicherung ausnutzen (hoffentlich nicht die selbe Versicherungsgesellschaft Augen Roll )

Kardinal-Nagl, der dir wünscht, daß denen das den Aufwand nicht wert ist.
Hi MVP,
gleiche Vorrede wie beim Kardinal und dann nur eine Idee:

wenn die Forderung der Versicherung damals berechtigt war, Gespräch mit der Versicherung aufnehmen, daß man selbst verständlich bereit ist die Forderung (ca 40,-€) zu begleichen, daß man aber erst jetzt davon erfahren hat. Die MEHR-Forderungen durch Einschaltung des Inkassobüros sind deshalb aus Deiner Sicht unnötig und sollten von der Versicherung getragen werden. Müßte doch verhandelbar sein. Die Versicherung hätte sich ja gleich an Dich wenden können.

Gruß GB
Gummibär schrieb:....Einschaltung des Inkassobüros...

Danke Gummibär,

das bringt mich erst auf die Idee, daß die Versicherung die Forderung eventuell "irrtümlich" an das Inkassounternehmen "verkauft" hat. Kommt auch mal vor, bei offenen Forderungen, die eigentlich (z.B. aus Kulanz, berechtigtem Widerspruch etc.) gar nicht eingetrieben werden sollten, aber noch in der Datenbank gespeichert waren.

Kardinal-Nagl, der sowas schon mal hatte.
Ich bin zwar kein Anwalt aber soweit ich informiert bin brauchen Kinder überhaupt nicht für Schulden ihrer Eltern aufzukommen.
Hab da was gefunden in einem Forum

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to...6&ccheck=1

Unter Eheleute weiss ich defenetiv das der Partner nicht für Schulden des anderen haftbar gemacht werden kann.Da ich selbst betroffen bin habe ich mich da schlau gemacht.

Gruss Mr.Rocco
Mr.Rocco schrieb:Ich bin zwar kein Anwalt aber soweit ich informiert bin brauchen Kinder überhaupt nicht für Schulden ihrer Eltern aufzukommen.
Hab da was gefunden in einem Forum

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to...6&ccheck=1

Unter Eheleute weiss ich defenetiv das der Partner nicht für Schulden des anderen haftbar gemacht werden kann.Da ich selbst betroffen bin habe ich mich da schlau gemacht.

Gruss Mr.Rocco

Jep, gilt aber nur bei Kindern und Partnern von LEBENDEN Schuldnern.
Hier geht es um ERBEN, die durchaus bei Ansprüchen der neue Schuldner ("Rechtsnachfolger") sein können/sind.
Ach so.Ist schon nicht einfach sich in unserem Gesetzdschungel zurechtzufinden.Verwirrt

Gruss Mr.Rocco
[SIZE="5"]
Zitat:[size="4"]„Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.“[/size]
[/SIZE] Johann Wolfgang von Goethe.
Die Versicherung hat mit Sicherheit die Forderung an das Inkassounternehmen verkauft!!!! Das ist gang und gäbe.

Deshalb ist es unnötig, dass sich MVP an die Versicherung wendet. Ich frage mich nur, warum die so spät kommen??? Seit 10 Jahren tot.....da machen die wegen 40 Euro so´n Hipe??? Da stimmt doch was nicht!Verwirrt
Kardinal-Nagl schrieb:[SIZE="5"][/SIZE] Johann Wolfgang von Goethe.

Jep, seines Zeichens studierter Jurist von Beruf - ähh... nein, nicht wirklich von Beruf, aber nach des Vaters Wunsch...


[Bild: goethe300.jpg]


MfG
PD
Gummibär schrieb:Hi MVP,
gleiche Vorrede wie beim Kardinal und dann nur eine Idee:

wenn die Forderung der Versicherung damals berechtigt war, Gespräch mit der Versicherung aufnehmen, daß man selbst verständlich bereit ist die Forderung (ca 40,-€) zu begleichen, daß man aber erst jetzt davon erfahren hat. Die MEHR-Forderungen durch Einschaltung des Inkassobüros sind deshalb aus Deiner Sicht unnötig und sollten von der Versicherung getragen werden. Müßte doch verhandelbar sein. Die Versicherung hätte sich ja gleich an Dich wenden können.

Gruß GB
Meines Wissens ist das Eingeständnis bzw. das signalisieren der Zahlungdbereitschaft
Verjährungsfrist verlängernd.

Steht explizit in den Verjährungsfristen drin Wink

Gruß lw - KEIN Rechtsgelehrter
Hallo
Das scheint jetzt in Mode zu kommen diese Methode. Aus meinen Freundeskreis gibt es auch zwei Fälle. Einer soll nach 7 Jahren auf einmal Bankgebühren nachzahlen obwohl das Girokonto schon längst nicht mehr exestiert( Rechnung vom Inkassobüro).
Ein anderer soll Telefongebühr nachzahlen von 2003 weil er die Vorwahl vor der Vorwahl benutzt hat. Hier wurde aus 2 Euro Gebühren über 40 Euro (tolle verzinsung)
Entweder die Firmen brauchen jetzt alle Geld(Finanzkrise lässt grüßen) und hohlen forderungen die längst verjährt sind aus der Schublade. Oder sie haben die Forderungen billig verkauft an unseriöse Inkassofirmen die jetzt dumme suchen zum bezahlen.

Die Sache ist klar, auf die Rechnung überhaupt nicht reagieren. Auf Mahnungen nicht reagieren. Erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid( der aber zu 95% nicht kommt trotz androhung) reagieren und widersprechen. Im Fall des TE wurde höchstwahrscheinlich damals kein Mahnbescheid erstellt.Den dann wäre damals der Betrag schon geholt worden (den der Mahnbescheid kostet ja Geld).
BriskoSchneider schrieb:Die Sache ist klar, auf die Rechnung überhaupt nicht reagieren. Auf Mahnungen nicht reagieren. Erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid( der aber zu 95% nicht kommt trotz androhung) reagieren und widersprechen.

Wäre ja schön, wenns so geht. Brisko, bist Du sicher, dass das klappt? Und wenn ja: Reagiert man auf den gerichtlichen Mahnbescheid formlos oder mit Jurist im Hintergrund bzw. über den Anwalt?


MfG
PD
(der auch schon mal die Vorwahl vor der Vorwahl gewählt hat...)Verwirrt
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