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Normale Version: Abbuchungsgebühren - frechheit
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Servus LSHler,

ich brauche heute mal ein paar Infos von euch und möglicherweise trifft sich ja jemand, der mir wirklich helfen kann.

Ich habe vor einiger Zeit in einem Laden etwas mit EC-Karte gekauft. Da Monatsende war und ich den Betrag auf meinem Konto etwas unterschätzt habe, wurde die Buchung ein paar Tage später wieder rückgängig gemacht. ( Ich darf als Student nicht überziehen bei meiner Bank - is auch gut so )

Nun bekam ich von diesem Laden einen Brief. Als ich diesen öffnete war der Ärger groß.

Ich kaufte etwas für knapp 19 Euro.
Der Laden verlangte neben dem Kaufpreis von 19 Euro, 7 Euro Bankgebühren + 18 Euro.

Die 7 Euro sind mir verständlich, da es sich über einen normalen Betrag für fehlgeschlagene Buchungen handelt. Jedoch verstehe ich diese + 18 Euro nicht.

Ich muss nun 25 Euro Buchungskosten bezahlen, bei einem tatsächlichen Warenwert von 19 EUro.

Geht das mit rechten Dingen zu ?? Habt ihr da Erfahrung was man verlange darf ?

Gruß,

MVP
Hallo Herr Student.

Grundsätzlich bist du verpflichtet dem Unternehmen die entstandenen Kosten zu ersetzen. Das umfasst natürlich nicht nur die Gebühren deiner Bank (vermutlich die 7 Euro), sondern auch alle weiteren Kosten, also auch die zusätzlichen Verwaltungskosten, Buchhaltung, Mahnung, etc.

Ich habe mal nachgesehen, bei den AGBs einiger Unternehmen habe ich oft folgendes gefunden
Zitat:Sollte eine Rücklastschrift oder Rückbuchung bei Zahlung per Bankeinzug oder Kredikarte erfolgen, stellen wir dem Kunden die dadurch entstanden Kosten in Rechung. Derzeit erheben wir 14 Euro Gebühren bei Rücklastschrift eines Bankeinzugs und 19 Euro bei Rückbuchung einer Kreditkarten-Transaktion.

Germanwings ist allerdings mal vor Gericht bei 50 € Gebühr hinten runtergefallen. (siehe hier) Allerdings sind die dir berechneten 18 € durchaus üblich (und würden selbst bei weniger als 1€ Rechnungsbetrag greifen), wenn auch zweifelhaft (bis 10 € wurde schon abgesegnet).

Ich würde mir ernsthaft überlegen, ob es sich lohnt da juristisch vorzugehen. Nimm besser mal das Telefon und sprich mit dem Laden.

Der Kardinal, der dir wünscht, daß es sich um eine nette Buchhalterin handelt.
hm, da trift es sich gut, dass ich eine schon fast hasserfüllte Mail an den Laden geschickt hab und um aufklärung gebeten habe. Aber danke !
@MVP

Zitat:hm, da trift es sich gut, dass ich eine schon fast hasserfüllte Mail an den Laden geschickt hab und um aufklärung gebeten habe.

Das finde ich etwas seltsam, das Du da so reagierst. Der Fehler lag ja auf Deiner Seite, da Du nicht für ausreichend Deckung auf Deinem Konto gesorgt hast. Deine Bank hätte Dir bei der Ausführung über dem Limit auch noch Gebühren berechnet. Das Problem damit ist einfach, das der Laden auch einen erheblichen Aufwand mit der Rückbelastung hat, da die erstmal die Belege aus der Buchhaltung kommen lassen müssen um diese dann Deiner Bank zu zeigen damit die wiederum an das Geld kommen was von Deinem Konto mangels Deckung zurück gebucht wurde.

Gruss

Mongo