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Normale Version: Anzeige in Kijiji - Zuhälterei ?
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Hallo zusammen,

ich bin gerade über folgende Anzeige gestolpert:

http://hessen.kijiji.de/c-Kontaktanzeige...Z111165904

Falls der Link nicht mehr funzt, hier nochmals der Anzeigentext:

Kleinanzeige schrieb:Den Sprung machen, endlich anschaffen gehen!


Anzeigennummer: 111165904
Besuche: 44 Standort: Hessen
Erstellungsdatum: 04.03.09

Sie wollten immer den Sprung machen, haben sich aber nie wirklich vertraut den Sprung zu machen anschaffen zu gehen. Sie brauchen Geld und will somit ihr Geld damit verdienen, brauchen aber ein Tritt in den hintern um es wirklich durchzuziehen. Bei mir bist du richtig, den Drück wirst du spüren, sowie mir mein Anteil abgeben müssen. Es gibt keine Erlösung, nur den richtigen Drück und Struktür. Bin Engländer und in Frankfurt/Main zuhause.



Ist das nicht eine klares Bekenntnis zur Zuhälterei? Macht der sich nicht schon strafbar, dadurch das er einen solchen Anzeigentext aufgibt. Die Aussage "...den Druck wirst du spüren, sowie mir einen Anteil abgeben müssen" verstößt doch gegen unser Gesetz - oder irre ich mich da.

Abgesehen von der Tatsache, dass es ganz schlechter Stil ist und sich bestimmt keine Frau darauf melden wird, würde mich Eure Meinung mal interessieren.
Teile Deine Meinung, dass

1. Die Anzeige jenseits von Gut und Böse ist.
2. Der Typ (selbst für einen Engländer) einen Sprung hat.
3. Und insofern die Geschichte auch ein Fall für die Meldung als Regelverstoß bei Kiji ist, was ich erledigt habe. Dazu isser ja da, der Button.

Winke Gruß
Independent

P.S.:
Zitat: § 180a StGB Förderung der Prostitution
(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem
1. diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden oder
2. die Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, welche über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt oder
2. eine andere Person, der er zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet.
haha meldet mal schön!!! da kümmert sich keiner darum!! Die anzeige ist weiterhin drin