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Normale Version: Wie Vater Staat kräftig an der Prostitution mit verdient
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Hallo,

ich habe hier folgendes gefunden:

Zitat:Der Staat verdient kräftig mit

Pikant: Am Boom der Geschäfts mit dem Sex, der zu Lasten vieler Prostituierter geht, verdienen Staat und Kommunen kräftig mit. Großbordelle beispielsweise bringen beachtliche Einnahmen, neben den üblichen wie Gewerbe-, Lohn- und Körperschaftssteuer gibt es auch Sondersteuern für Prostituierte.

Dazu gehört das sogenannte Düsseldorfer Verfahren, eine tägliche Pauschalsteuer für die Frauen, die von den jeweiligen Finanzämtern relativ willkürlich festgelegt wird. Sie beträgt zwischen 15 und 30 Euro pro Tag. Der Bordellbetreiber muss die Steuer für das Finanzamt bei den Frauen eintreiben, über die Zimmermiete.

Auf welche Weise Geld verdient wird, ob ethisch oder unethisch, ist dem Finanzamt egal. Es spiele keine Rolle, "ob das sittenwidrig ist oder aus welchen Quellen – wenn der Tatbestand erfüllt ist, dass es steuerpflichtig ist, dann muss auch die Steuer entrichtet werden. Sie kennen doch den Spruch, den römischen Spruch: Geld stinkt nicht", sagt Wilfried Hombach, ehemaliger Finanzbeamter in Köln.

Finanzbeamte kassieren selbst auf dem Straßenstrich
Und weil das Geschäft mit der Prostitution so viel Geld bringt, hat man in einzelnen Städten sogar eine Sexsteuer erfunden. Eine Mitarbeiterin der Stadt Köln patrouilliert im Internet. Jede Prostituierte muss sechs Euro pro Tag zahlen. Der Stadt bringt das jährlich 800.000 Euro.

Selbst auf dem Straßenstrich kontrollieren Außendienstmitarbeiter die Frauen und kassieren manchmal ihr gesamtes Geld als Sicherheit. Da wird auch schon mal die Polizei um Amtshilfe gebeten, wenn es um Frauen ohne festen Wohnort geht, deren Identität erst mal festgestellt werden muss, berichtet Norbert Dahmen vom Finanzamt Köln.

»Volker Schaible, Leiter der Stadtkämmerei, Stuttgart: "In Stuttgart wird pro Quadratmeter ein Steuersatz von 10 Euro erhoben, im Monat. Das heißt: Wenn Sie ein Etablissement haben von 30 Quadratmetern, zahlen sie dafür 300 Euro im Monat, 3600 Euro im Jahr." «

Doch bei der Sondersteuer an den Staat bleibt es oft nicht. Manche städtischen Kommunen ziehen nach und verlangen selbst eine Steuer, eine Vergnügungssteuer pro Quadratmeter zum Beispiel – die müssen sowohl Betriebe als auch Einzelpersonen zahlen. Selbstständige Prostituierte aber müssen nun die Vergnügungssteuer zusätzlich zur Miete und Pauschalsteuer aufbringen. Die ersten Freier machen sie fürs Amt, das mitverdient, ohne sich die Finger schmutzig zu machen.

Wer sich bei der Prostitution vergnügt, ist allerdings der Freier, nicht der Bordellbesitzer und schon gar nicht die Prosituierten selbst. Nur die sind eben weder den Kommunen noch den Ländern bekannt.

Quelle: Das Erste

Die Prostituierten sind aber auch noch Einkommensteuerpflichtig, da kommt auch noch einmal Geld in die Kasse. Natürlich wäre eine Prostituierte dumm, wenn sie alles angeben würde. Und ein Gesetz, das vorschreibt, alle Kondome zu sammeln und mit der EK-Steuererklärung abzugeben, haben wir noch nicht.

Würde jetzt die Prostitution in Deutschland eingeschränkt oder sogar verboten werden, würde das einen enormen Verlust im Staatssäckel geben. Soviel Steuer-CD´s kann Deutschland garnicht einkaufen, um dies auszugleichen.
(21.12.2013, 19:34)andie38 schrieb: [ -> ]Die Prostituierten sind aber auch noch Einkommensteuerpflichtig, da kommt auch noch einmal Geld in die Kasse. Natürlich wäre eine Prostituierte dumm, wenn sie alles angeben würde. Und ein Gesetz, das vorschreibt, alle Kondome zu sammeln und mit der EK-Steuererklärung abzugeben, haben wir noch nicht.

Das ist so nicht ganz richtig. Prostituierte die am s.g. Düsseldorfer Verfahren teilnehmen (in vielen Bundesländern noch freiwillig) müssen, soweit ich weis, keine Einkommenssteuererklärung mehr abgeben.
Die Einkommenststeuer wird mit der tgl. Pauschale als bezahlt betrachtet.

(21.12.2013, 19:34)andie38 schrieb: [ -> ]Würde jetzt die Prostitution in Deutschland eingeschränkt oder sogar verboten werden, würde das einen enormen Verlust im Staatssäckel geben. Soviel Steuer-CD´s kann Deutschland garnicht einkaufen, um dies auszugleichen.

Das stimmt. War allerdings auch ein Argument der Tabakindustrie gegen die Rauchverbote. Gekommen sind sie trotzdem.
Allerdings schadet Rauchen der Gesundheit und es entstehen damit enorme Folgekosten die von der Allgemeinheit zu tragen sind.
Ist bei Sex nicht so. Außer vielleich bei AO.
Auszug aus der AO (Abgabenordnung):

§ 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen
(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Bei Prostituierten in erster Linie Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Und die schlaue Prostituierte, die nicht Alles angibt, erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

Hier noch etwas zum Düsseldorfer Verfahren:

Das sogenannte Düsseldorfer Verfahren wird mittlerweile in verschiedenen Bundesländern angewandt, mit zum Teil unterschiedlichen Tagesbeträgen. Die einbehaltene Steuer wird als Vorauszahlung auf die Einkommen- und Umsatzsteuer der einzelnen selbstständig tätigen Prostituierten behandelt. Es handelt sich nicht um eine Pauschal- oder Abgeltungsteuer.

Die Vorauszahlung befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung oder der Einhaltung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung jedoch bei Teilnahme am Verfahren unterstellt, dass die geleisteten Vorauszahlungen der endgültigen Steuerschuld entsprechen.

LG
BornIn1980
(21.12.2013, 20:54)BornIn1980 schrieb: [ -> ]Die Vorauszahlung befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung oder der Einhaltung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung jedoch bei Teilnahme am Verfahren unterstellt, dass die geleisteten Vorauszahlungen der endgültigen Steuerschuld entsprechen.
LG
BornIn1980

Das wird zumindest in Hessen so nicht gehandhabt, wie ich von meinem Steuerberater (der selbst mehrere Prostituierte "betreut"). weis.

Die zusätzliche Abgabe eine Steuererlärung würde nämlich in nicht wenigen Fällen dazu führen daß das FA eine Steuerrückzahlung an die Prostituierte leisten muß. Z.B. wenn diese nur über einen relativ kurzen Zeitraum gearbeitet hat und ihr Verdienst noch unterhalb ihres Steuerfreibetrages liegt.
Dann müßte das FA die bereits geleisteten Vorauszahlungen im Rahmen des Düsseldorfer Verfahrens zurückzahlen, was so nicht vorgesehen ist!
Mein Kentnisstand ist, dasa sich die DL bei Arbeitsbeginn entscheiden kann ob sie am Düsseldorfer Verfahren teilnimmt und ihre Steuer pauschal bezahlt ODER ihre Umsätze aufzeichnet und eine ganz normale Steuererklärung abgibt. Zumindest dort wo die Teilnahme am DV freiwillig ist.

Das mit der Gewerbesteuer ist richtig, aber eigentlich skandalös denn (Quelle=Wikipedia):
"Demgegenüber ist die Ausübung der Prostitution nach herrschender Meinung kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung ("sozial unwerte" Tätigkeit). Die Verpflichtung zur Abgabe einer Gewerbeanmeldung (§ 14 Gewerbeordnung) entfällt damit."

Schon ziemlich verrückt, das Ganze :-)

Anmerken sollte man vielleicht noch das lt. Medien momentan nur ca. 2%! der Prostituierten überhaupt steuerlich erfaßt sind.
Wobei ich nicht weis ob die Teilnehmerinnen am DV als "erfaßt" gelten.
(21.12.2013, 21:31)elreydebesos schrieb: [ -> ]
(21.12.2013, 20:54)BornIn1980 schrieb: [ -> ]Die Vorauszahlung befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung oder der Einhaltung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung jedoch bei Teilnahme am Verfahren unterstellt, dass die geleisteten Vorauszahlungen der endgültigen Steuerschuld entsprechen.
LG
BornIn1980

Das wird zumindest in Hessen so nicht gehandhabt, wie ich von meinem Steuerberater (der selbst mehrere Prostituierte "betreut"). weis.

Meines Wissens ist dies IMMER nur eine Vorauszahlung und keine Pauschalsteuer:

Zitat:Das "Düsseldorfer Verfahren" ist ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren, welches eine Vorauszahlung zur Sicherheit der Steuererhebung für die Finanzämter darstellt. Es ist letztlich keine Pauschalsteuer, sondern sichert nur die Steuererhebung (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) und befreit auch nicht von der Abgabe einer Steuererklärung. Die als Pauschale zu zahlende Vorauszahlung wird bei der individuellen Berechnung der Steuerschuld auf die tatsächlich nach der Steuererklärung zu zahlenden Steuern angerechnet. Die Vorauszahlung ist vom Bordellbetreiber oder ggf. auch von der selbständig arbeitenden Person zu zahlen.

Wenn am Jahresende keine Steuererklärung eingereicht wird, entspricht die Vorauszahlung faktisch einer Pauschalsteuer auf Sexdienste. Bei Abgabe einer Steuererklärung werden die Vorauszahlungen mit der endgültigen Steuerschuld verrechnet. Obwohl es gut klingt, kann man es nicht als "Sexsteuerjahresausgleich" bezeichnen.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/sexsteuer.htm

Stuart, Winke
Und dann noch die ganzen sextouristen, die ihr geld hier auch aisserhalb der puffs lassen...
Ich bin auch Steuerberater.

Im Vorbereitungskurs fuer das Examen hatte ein Dozent (Betriebspruefer) waehrend der Pause in kleiner Maennerrunde mal was über eine Betriebsprüfung im Puff erzählt und wie eine junge Diplom-Finanzwirtin leicht schockiert, als sie eine Liebesschaukel dort gesehen hat.
Und bei Umsatzsteuer haben wir gelernt, dass der Steuersatz nicht 7, sondern 19 Prozent beträgt, wenn man an eine DL vermietet, weil ein Vertrag besonderer Art vorliegt:

Ein Hausbesitzer überlässt Prostituierten Zimmer und schafft bzw. unterhält gleichzeitig durch Maßnahmen oder Einrichtungen eine Organisation, die die gewerbsmäßige Unzucht der Bewohnerinnen fördert (BFH-Urteil vom 10. 8. 1961, V 95/60 U, BStBl III S. 525).

Vor einigen Jahren hatte mein damaliger Chef mal eine Zimmervermietung als Mandat, für das ich ein paar mal die Buchhaltung gemacht habe. Dann stellt man sich Fragen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Betten und so. Das war aber vor meinem Einstieg im Paysex.

Eine DL als Mandat hätte natürlich den Vorteil, dass sie das Honorar auch in Naturalien bezahlen könnte :-)
(21.12.2013, 22:02)Stuart schrieb: [ -> ]
(21.12.2013, 21:31)elreydebesos schrieb: [ -> ]
(21.12.2013, 20:54)BornIn1980 schrieb: [ -> ]Die Vorauszahlung befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung ..... Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung jedoch bei Teilnahme am Verfahren unterstellt, dass die geleisteten Vorauszahlungen der endgültigen Steuerschuld entsprechen.
LG
BornIn1980

Das wird zumindest in Hessen so nicht gehandhabt, wie ich von meinem Steuerberater (der selbst mehrere Prostituierte "betreut"). weis.

Meines Wissens ist dies IMMER nur eine Vorauszahlung und keine Pauschalsteuer:

Hallo Winke,

hier in Nürnberg sieht die Sache ein bisschen anders aus. Ich habe im Jahr 2012 für eine Prostituierte die EK-Steuer 2011 gemacht. Die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren wurde vom Finanzamt nicht als Vorrauszahlung anerkannt, trotz sämtlicher Nachweise hierzu. Diese Dame musste auf ihren angegebenen Gewinn die komplette EK-Steuer zahlen.
Die nachträgliche Überprüfung durch einen Steuerberater und der Widerspruch brachte nichts.

Für meine Bemühungen wurde ich zum Essen eingeladen und ich bekam eine Stunde zum viertel Preis.

Gruß von Andy Winke
Wenn Widerspruch (In Fachkreisen nennen wir das Einspruch) nix bringt, geht es weiter und man kann beim Finanzgericht klagen.

Dass der Andy gegen

§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
(1) 1Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. 2Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten

verstoßen hat, ist natürlich nicht so lustig.

LG
BornIn1980
(22.12.2013, 09:25)BornIn1980 schrieb: [ -> ]Dass der Andy gegen

§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
(1) 1Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. 2Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten

verstoßen hat, ist natürlich nicht so lustig.

LG
BornIn1980

Servus BornIn1980,

dann sag mir doch mal, welchen Beruf ich habe.
Geschäftsmäßig habe ich nicht gehandelt, da ich kein Geld genommen habe. Desweiteren wurde die Steuererklärung von einem Steuerberater nachträglich überprüft, den sie bezahlt hat. Es gibt kein Gesetz in Deutschland, dass vorschreibt, seine Erklärungen nicht selbst machen zu dürfen. Wir wollen nicht päpstlicher sein wie der Papst.
Dann drücke ich mich eben anders aus: Die Dame hat ihre Steuererklärung selbst gemacht und ich habe ihr dabei zugesehen.
Ich kenne viele Steuerberater, aber keinen, der sich die Mühe macht, Steuererklärungen zu machen. Es wird alles von den sogenannten Mitarbeitern (Steuerfachgehilfen) im Auftrag erledigt. Der Steuerberater liest nur nocheinmal kurz drüber.

Gruß von Andy Winke
Bleibt doch bitte beim Thema.

Stuart, danke
Interessanter finde ich dem Zusammenhang eigentlich die Sondersteuern, die scheinbar jede Gemeinde mehr oder weniger willkürlich selbst erheben kann. Z.B. die im ersten Post erwähnten 10€ pro qm pro Monat. Das Geld muss ja auch erst einmal erwirtschaftet werden, und im Gegensatz zu anderen Kosten kann man diese Summe nicht einmal gewinnmindernd steuerlich geltend machen.

Das erklärt vielleicht auch, warum so viele DL durch die Gegend reisen ("Wanderhure") und sich irgendwo einmieten, anstatt sich eine teuere "Betriebsstätte" ans Bein zu binden...

Gruß,
Wanker
Einige Bordellbetreiber wollten dem Fiskus ausschmieren. Sie haben ihr Bordell als Hotel, bzw. Zimmervermietungsgesellschaft angemeldet. Der Sinn sollte sein, nach dem ermäßigten Steuersatz besteuert zu werden. Der Bundesfinanzhof hat dies aber so nicht anerkannt.

Zitat:Voller Steuersatz: Ein Puff ist kein Hotel

Nicht jeder, der tageweise vermietet, ist Hotelier: Wer für Zimmer in einem Bordell Geld von Prostituierten bekommt, muss dafür die volle Umsatzsteuer von 19 Prozent abführen. Der ermäßigte Satz für Hotels gelte nicht, urteilte nun der Bundesfinanzhof.

München - Diese Klarstellung hat höchste richterliche Autorität: Wer Zimmer in einem Bordell an Prostituierte vermietet, muss dafür den vollen Steuersatz zahlen. Ein Puff sei kein Hotel, für das ein ermäßigter Steuersatz gelte, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Im konkreten Fall hatte ein Bordellbetreiber sogenannte Erotikzimmer an Prostituierte zum Tagespreis von bis zu 170 Euro vermietet. Darin enthalten war volle Verpflegung, zudem wurden Bettwäsche und Handtücher gestellt.

Alles durchaus auch in Hotels gängige Standards, dachte sich offenbar der Betreiber und wandte bei der Umsatzsteuer den ermäßigten Satz von sieben Prozent an. Aufgrund einer umstrittenen Entscheidung der schwarz-gelben Koalition gilt dieser seit 2010 auch für Hotels. Das wollte das Finanzamt allerdings nicht anerkennen und verlangte den vollen Steuersatz von 19 Prozent.

Das Gericht bestätigte nun die Auffassung des Finanzamts. Die Richter begründeten die mit dem Hinweis darauf, dass Bordelle im Gegensatz zu Hotels keine Zimmer zur Beherbergung vermieteten, sondern Prostituierte in den Räumen ihren gewerblichen Tätigkeiten nachgingen.

Aktenzeichen: V R 18/129

Quelle: Spiegel
Widmen wir uns auch mal ins Ausland, wie dort der Staat an der Prostitution und anderen illegalen Machenschaften verdient.

Zitat:EU verlangt: Prostitution und Drogen ins Bruttoinlandsprodukt einrechnen!

Ab Oktober wird das spanische Statistische Amt (INE) Einnahmen aus Prostitution, Drogenhandel und Schmuggelware im Bruttoinlandsprodukt (BIP) mitrechnen. Wie die Zeitung El Diario am 20.1. meldete, bedeutet das einen Anstieg des jährlichen BIP um etwa 10 Mrd.€ oder 1%. Spanien ist kein Einzelfall. Ab 2016 sind alle EU-Staaten verpflichtet, die illegale Wirtschaft in das BIP aufzunehmen. Die Statistikbehörde der EU, Eurostat, hat dazu technische Hinweise übermittelt, wie der volkswirtschaftliche „Wert“ solcher kriminellen Aktivitäten, die natürlich nirgends offiziell gemeldet werden, zu berechnen sei. Eurostat empfiehlt, die Zahlen für Prostitution (einzuordnen unter „Dienstleistungen“) auf der „Angebotsseite“ abzuschätzen, die für Drogenhandel auf der „Nachfrageseite“.

Damit stellt sich die absurde Frage: Wenn ein Drogenring erfolgreich ausgehoben wird, bedeutet das dann einen Rückgang des BIP, weil der „wirtschaftliche Wert“ schrumpft?

Da die von der Troika aufgezwungenen Reformen die Staatsfinanzen nur verschlechtern und die Volkswirtschaften praktisch nicht mehr wachsen, suchen die EU-Bosse und -Bürokraten offenbar nach statistischen Tricks, damit die Zahlen trotzdem gut aussehen. Wenn das BIP dank der Schattenwirtschaft steigt, erscheint die Staatsverschuldung niedriger.

El Diario berichtet weiter über die Empfehlungen von Eurostat: Zum BIP sollen nur illegale Geschäfte gerechnet werden, denen „beide Seiten zustimmen“. Raub und Diebstahl zählen demnach nicht. Aber einer der führenden Experten für „Quantitative Ökonomie“, der Vorsitzende der spanischen Sparkassenstiftung (FUNCAS) Angel Laborda Peralta, plädiert dafür, auch Menschenhandel zum BIP zu rechnen, da es sich um „wirtschaftliche Transaktionen“ handele.

2008 veröffentlichte das Europaparlament eine Schrift über „die Messung illegaler Drogen im Rahmen der nationalen Bilanz“ für den „Fall Italien“. Darin wird die entsprechende Regelung im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG95 oder ESA95) zitiert: „...alle produktiven Aktivitäten sollten in die nationalen Bilanzen einfließen, unabhängig davon, ob sie legal sind oder nicht“. Die Grundlage ist die kranke monetaristische Logik, Prostitution und Drogensucht seien „produktiv“.

Damit zeigt sich erneut, daß die EU-Oligarchie komplett abgewirtschaftet hat. Ein Verbleib in dieser EU ist Selbstmord - nicht nur wirtschaftlich.

Quelle: Bueso.de vom 04.02.2014
(08.03.2014, 19:24)andie38 schrieb: [ -> ]Widmen wir uns auch mal ins Ausland, wie dort der Staat an der Prostitution und anderen illegalen Machenschaften verdient.

Quelle: Bueso.de vom 04.02.2014

Die verzweifelte Jagd nach statistischem Wirtschaftswachstum. Das Einbeziehen der Schattenwirtschaft in die Statistiken hat auch den Vorteil, dass man diese hoch und runter fahren kann, wie es gerade passt.

Ganz super, CL
Ja klar, auf der einen Seite Propagandisten bezahlen, die gegen die Dienstleisterinnen rund ums Jahr hetzen- diese Subjekte sind doch genauso wie die Steuerbetrügerin, praktisch immer vom Staat bezahlt, auf der anderen Seite die Leute an allen nur möglichen Stellen abkassieren.
Wenn man einen entsprechenden Anfahrtsweg nach dem BHV hat und oft hinfährt, ist da ein Hunderter pro Monat (Benzinpreis ist zu zwei Drittel Steuer) für die Staatskasse schnell beisammen....fürs parken wollen sie jetzt 3€/Stunde haben....der Staat kassiert doch hier jede Menge mit, man muß nur alles mal zusammenrechnen. aber wie erwähnt, Geld stinkt nicht, gell ? Gut, man muß auch sagen daß, wenn es so weiter geht, dies alles halbwegs angemessen ist. Bis jetzt jedenfalls !
Gut gemachte Einführung in das Thema Sex&Steuern

voice4sexworkers schrieb:Mythos Prostitution – Sexarbeiter zahlen alle keine Steuern?

Gibt es eine Sexsteuer?

Nein. Oft wird von Sexsteuer gesprochen. Das ist falsch. Es gibt schließlich keinen “Sexsteuerjahresausgleich”.
Korrekt formuliert handelt es sich um zwei Steuerabgaben:
  • Das Düsseldorfer Verfahren: eine pauschale Steuervorauszahlung auf Einkommensteuer/Umsatzsteuer/Gewerbesteuer. Zuständigkeit: Steuerfahndung/Finanzämter
  • Vergnügungssteuer ist eine kommunale Steuer-Zuständigkeit der Steuerämter.

...

Quelle: voice4sexworkers.com
Steuer !!

Aus dem " Bordell - Kram " wird halt das an Steuer gezogen,
wie bei anderen Gewerbetreibenden auch.

Steuerpflichtige Einnahmen der DL als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
und auch - das übersehen viele -

: Besteuerung der Gewinne der Betreiber in Form von Einkommensteuer und GEWERBESTEUER.

Die Mehrwertsteuer ist halt ein durchlaufender Posten, die DL zahlt
diese, der Betreiber führt diese ab.

Seine Gewinne werden sodann - wie oben beschríeben - ganz normal
versteuert !!!
Was regt Ihr euch auf?

Jede andere Dienstleistung - und nichts anderes ist Prostitution - wird auch besteuert. Ich sortiere das in die gleiche Kategorie wie Auto reparieren lassen oder Haare schneiden lassen ein - Dienstleistung für die ich bezahle. Nicht mehr, nicht weniger.
(12.06.2014, 20:09)werty55 schrieb: [ -> ]Was regt Ihr euch auf?

Jede andere Dienstleistung - und nichts anderes ist Prostitution - wird auch besteuert. Ich sortiere das in die gleiche Kategorie wie Auto reparieren lassen oder Haare schneiden lassen ein - Dienstleistung für die ich bezahle. Nicht mehr, nicht weniger.

Was die legale Prostitution angeht, gebe ich dir Recht. Der Staat unterstützt aber auch die Illegale und schreitet nicht ein, weil er sich an den Steuereinnahmen bereichern will.
Wie sonst sollen denn die illegalen Einnahmen aus Prostitution dem BIP zugeführt werden, wenn angeblich niemand etwas davon weiß?