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Normale Version: Bezug von Medikamenten
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Hier lässt sich die FAZ über Versandapotheken aus.

Ein wichtiger Satz daraus:
Zitat:Verschreibungspflichtige Medikamente darf eine Apotheke in Deutschland und im europäischen Ausland nur aushändigen, wenn das Rezept im Original vorliegt.
Hier ein Rechtsanwalt der den privaten Import aus straf- und steuerrechtlicher Sicht beleuchtet. Er hilft auch, wenn das "Kind in den Brunnen gefallen ist"!

Der Bezug für den privaten Gebrauch ist nur aus der EU oder ein paar Ländern erlaubt, die einen entsprechenden Vertrag mit der EU/D abgeschlossen haben.

Zitat:Wer also – auch wenn es nur kleine Mengen für den Eigenbedarf sind – Arzneimittel aus Drittstaaten bestellt und diese so in die Bundesrepublik einführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG, welche mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden kann.

Dodgy
Und jetzt noch ein Dankeschön an ein anderes Forum. Hier hat sich jemand die Mühe gemacht und ein paar Hinweise zusammengetragen.

Hier ein Zitat, dem ich mich anschließe.
Zitat:Das soll nicht als Aufforderung verstanden werden, Medikamente ohne Rezept und ärztliche Konsultation im Internet zu bestellen, sondern dazu dienen, finanzielle und gesundheitliche Risiken derjenigen zu minimieren, die sich sowieso nicht davon abhalten lassen.

Dodgy

Auch wenn jetzt jemand traurig sein sollte, Anschriften werden hier nicht gehandelt.
Definition Generika
http://de.wikipedia.org/wiki/Generika
Zitat:Als Generikum (Plural Generika), häufig auch Nachahmerpräparat genannt, bezeichnet man ein Arzneimittel, das eine wirkstoffgleiche Kopie ...

Beispiele - PDE-5-Hemmer:

Avanafil (Spedra®),
Sildenafil (Viagra®),
Vardenafil (Levitra®),
Tadalafil (Cialis®)

In der Arzneimittelverschreibungsverordnung findet man überraschender weise die Markennamen jedoch nicht. Aber die Wirkstoffe. Wink

Zitat:Anlage 1
...
Avanafil
....
Sildenafil
...
Tadalafil
...
Vardenafil
...

Also sind Generika rezeptpflichtig, wenn sie den Original-Wirkstoff enthalten.