Sprachsteuerung falsch verstanden ...
Ja Verkehr ist im Verkehr verboten!
Fall von selber Schuld.
Soviel Zeit muss sein. Da fährt man irgendwo Rechts ran oder in ein Parkhaus.
Joo bei Vollbremsung erschrikt die Dame ...aua!
Einfach nur Clickbaiting.
Das geahndete Vergehen:
Bei rot über eine Ampel. Auch die Begründung des Einspruches hat nichts mit der Dame und ihrer Tätigkeit zu tun.
Der Fahrer ist aber schon dreist. ich hätte die Strafe aktzeptiert und gut ist. Der Anwalt schreibt ja auch ein Scheiss:
Zitat:Nun hätte das Ganze nicht den Weg in die Öffentlichkeit gefunden, wenn der „Rotlichsünder“ das einmonatige Fahrverbot und die 200 Euro Geldbuße akzeptiert hätte.
Doch der Mann beauftragte einen Laatzener Rechtsanwalt und legte Einspruch ein. Dessen Begründung sollte zumindest in die hannoversche Rechtsgeschichte eingehen. Sein Mandant sei einer „Sogwirkung“ unterlegen, lautete die einfallsreiche Ausführung des erfahrenen Anwalts. Diese Äußerung bezieht sich selbstverständlich nur auf den fließenden Straßenverkehr.
Der Autofahrer habe auf der Geradeausspur gestanden. Als die Rechtsabbieger-Spur Grün bekommen habe, sei er vom Verkehrsfluss mitgesogen worden, so dass keine gesteigerte „Vorwerfbarkeit“ (nicht zu verwechseln mit „Verführbarkeit“) vorliege.
Grüße Quax
Na da kam die "Sogwirkung" wohl woanders her und hat ihm gleich das Hirn mit ausgesaugt
Saugen oder Blasen
? Was ist beim Autofahren besser
?