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Normale Version: Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen
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Doña Carmen e.V., eine seit 1998 bestehende Prostituiertenselbsthilfeorganisation in Frankfurt, hat geschrieben, dass sie eine Verfassungsklage gegen das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz erhebn will. Doña Carmen wird dabei von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, beraten und unterstützt.

http://www.donacarmen.de/verfassungsklag...ungsklage/
Schön, dass sie ihn für die Ausarbeitung der Klage gewinnen konnten. Er konnte ja damals schon bei der Vorratsdatenspeicherung etwas reißen.
Was mich betrifft: ich werde die Klage finanziell unterstützen. Sollten möglichst viele von uns! Ein Soli - Konto ist laut Doña Carmen bereits in Planung. Die Kontodaten sollte man zu gegebener Zeit dann hier im Forum veröffentlichen.
Dona Carmen werde ich ganz bestimmt nicht unterstützen. Die Organisation steht auch nicht für Prostituiertenschutz/Rechte, sondern nur für Partikularinteressen, die längst nicht mehr für die Mehrheit der hier arbeitenden DLs steht.

Ne Verfassungsklage gegen das neue Gesetz ist sowieso absoluter Humbug, und zeugt wieder ein mal, dass bei Dona Carmen hauptsächlich Ungebildete, die immer wieder gleiche Leier von sich geben.

Gegen Grundrechte/Verfassung verstößt das neue Gesetz in keinster Weise. Es ist immer noch eines der liberalsten Prostituiertengesetze in der gesamten Welt.

Wenn die Damen von Dona Carmen meinen, sie wären jetzt ach so böse in ihren Grundrechten verletzt, dann empfehle ich ihnen einfach ihren Job zukünftig in Frankreich, USA oder Saudi-Arabien aus zu üben..... Lachen
Zitat:Gegen Grundrechte/Verfassung verstößt das neue Gesetz in keinster Weise.

Darüber wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bis dahin einfach abwarten.
(02.11.2016, 19:28)Jerry schrieb: [ -> ]
Zitat:Gegen Grundrechte/Verfassung verstößt das neue Gesetz in keinster Weise.

Darüber wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bis dahin einfach abwarten.

Es hat noch nie ne sinnlosere/sinnfreiere Klage gegen die Verfassung gegeben, als diese. Erfolgsaussichten liegen bei 0%.

Wenn man sich mal die Pamphlete von Dona Carmen durchliest, dann hat man teilweise das Gefühl, dass die von einem Hauptschüler verfasst wurden. Nicht nur, dass die nur so von Unkenntnis, und falschen Behauptungen, nur so glänzen, sondern man findet da auch immer wieder grammatikalische und Rechtschreibfehler.

Dona Carmen vertritt auch nicht "die Prostituierten", sondern nur die selbstbestimmten - hauptsächlich deutschen - Huren.

Bevor ich mit meinem Geld so ne Sinnlosklage mitfinanziere (die nur nen Anwalt reich macht), würde ich das Geld lieber Prostituitenschutzorganisationen spenden, die sich um die wirklich benachteiligten oder entrechteten Huren (hauptsächlich aus den Armutsländern zugereiste) kümmern, die Dona Carmen sonst wo vorbei gehen.
(02.11.2016, 21:47)Dummkopf schrieb: [ -> ]1. Es hat noch nie ne sinnlosere/sinnfreiere Klage gegen die Verfassung gegeben, als diese. Erfolgsaussichten liegen bei 0%.

2. Dona Carmen vertritt auch nicht "die Prostituierten", sondern nur die selbstbestimmten - hauptsächlich deutschen - Huren.

3. Bevor ich mit meinem Geld so ne Sinnlosklage mitfinanziere (die nur nen Anwalt reich macht), würde ich das Geld lieber Prostituitenschutzorganisationen spenden, die sich um die wirklich benachteiligten oder entrechteten Huren (hauptsächlich aus den Armutsländern zugereiste) kümmern, die Dona Carmen sonst wo vorbei gehen.

Also:
1. du solltest dich als Oberster Bundesrichter bewerben, weil du wohl das Recht für dich gepachtet hast.
wenn die Klage einen Sinn hat, wird sie auch zugelassen werden. Du wirst sehen, dass sie zugelassen wird.
Recht ist niemals eindeutig, es gibt eine Menge Meinungen auch des Bundes deutscher Juristinnen, die durchaus kritisch zum Gesetz stehen.

2. Donna Carmen setzt sich sehr wohl für "die Prostuierten" ein, nicht nur für die Deutschen,
sie stellen Infos auch auf ihrer Webseite in verschiedenen Sprache zur Verfügung (auch rumänisch etc., wird gerade überarbeitet),
sie helfen den Frauen in der Prostitution zurechtzukommen, aber auch rauszukommen,
sie veranstalten seit Jahren Bordellbesichtigungen in FFM und da werden auch nicht nur deutsche Einzehuren besucht, also was soll so ein dummes Argument.
Sie sind etwas aggressiv, weil man seit Jahren in FFM aus hauptsächlich moralischen Gründen gegen sie oder Prostitution schießt.

3. wenn man etwas gegen das Gesetz unternehmen will und das ist das Recht aller Betroffenen dieses zu tun, muss man diejenigen unterstützen, die dagegen vorgehen. Da DC derzeit die einzigen sind, bekommen sie auch von mir finanzielle Unterstützung dafür. Ich finde deren Engagement ausgesprochen gut.
Ich habe diese Beiträge aus dem Nachrichten Thread ausgegliedert um eine Qualifizierte Diskussion zu ermöglichen.

lw
(12.11.2016, 08:07)Lustwandel schrieb: [ -> ]um eine Qualifizierte Diskussion zu ermöglichen.


Diskussionen sind im Real Live schon schwierig, wenn man gefestigte Meinungen einreißen will.

In Anonymen Internet oder auch in Internetforen schaukelt sich eine Diskussion meist nach einer handvoll Post so hoch das es leider im Chaos endet.

Danke für die Info eric.


Grüße Quax Winke Winke
Hier der Status zur geplanten Klage von Donna Carmen:

http://www.donacarmen.de/es-geht-voran-k.../#more-752


Zitat:Wir sind mit dem Prozess der Ausarbeitung und Beratung der Verfassungsbeschwerde gut in der Zeit. Eine Verfassungsbeschwerde muss binnen eines Jahres nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Oktober 2016) eingereicht werden. Das wird passieren.

Die haben wohl vergessen, dass das Gesetz ab 01.07.2017 gelten soll. Außerdem braucht das Gericht auch noch seine Zeit..
Oktober 2017 wäre jedenfalls zu spät. Bis dahin haben etliche Bordell geschlossen
Ih weiß nicht, wer es noch getan hat, aber ich habe das Gesetz mal komplett durchgelesen. Klar hat es für die DL ein paar Pflichten wie ordnungsmäßiger Meldepflichten oder zwangsweiser Gesundheitsberatung, aber die finde ich nun nicht wirklich belastend, da in doch ziemlich größeren Abständen, wenn nicht spontane Wechsel der Wirkungskreise erfolgen.
Auflagen für Betreiber der Etablissements oder "Prostitutionsfahrzeuge" sind für diese natürlich belastend, aber umgekehrt nicht wirklich erheblich höher als für bspw. den Inhaber eines Friseurladens, der auch Aufenthaltsräume, abschließbare Schränke etc. zur Verfügung stellen muss. Und was darüber hinaus geht - eigentlich sehe ich das dann als Vorteile für die DL an, auch was die Auflagen für Genehmigungen oder "Türsteher" betrifft.
Unschön aus Sicht der Betroffenen sind sicher auch die Gesetzesteile, die die Steuerpflicht betreffen, aber da wird sehr viel Geld umgesetzt - und Steuern zahlen wir als Kunden ja auch.  Und letztendlich ist das nichts anderes als eine gesetzliche Verankerung und leichte Erweiterung des bereits seit Längerem praktizierten "Düsseldorfer Modells".

So in der Summe: Ich finde das Gesetz nicht so dramatisch, wie die Worte, die drum gemacht wurden.

Allerdings stellen sich mir 2 Fragen:
Wer kontrolliert die Kondompflicht?
Und "Prostitutionsfahrzeuge" und "-schiffe" müssen amtliches Kennzeichen tragen. Mal gespannt, wann es den ersten "Prostitutionshubschrauber" oder "-ballon" gibt *lol*
(18.01.2017, 23:20)Crash schrieb: [ -> ]Ih weiß nicht, wer es noch getan hat, aber ich habe das Gesetz mal komplett durchgelesen.
Klar hat es für die DL ein paar Pflichten wie ordnungsmäßiger Meldepflichten oder zwangsweiser Gesundheitsberatung, aber die finde ich nun nicht wirklich belastend,

Unschön aus Sicht der Betroffenen sind sicher auch die Gesetzesteile, die die Steuerpflicht betreffen, aber da wird sehr viel Geld umgesetzt - und Steuern zahlen wir als Kunden ja auch.  Und letztendlich ist das nichts anderes als eine gesetzliche Verankerung und leichte Erweiterung des bereits seit Längerem praktizierten "Düsseldorfer Modells".

So in der Summe: Ich finde das Gesetz nicht so dramatisch, wie die Worte, die drum gemacht wurden.

Allerdings stellen sich mir 2 Fragen:
Wer kontrolliert die Kondompflicht?
Und "Prostitutionsfahrzeuge" und "-schiffe" müssen amtliches Kennzeichen tragen. Mal gespannt, wann es den ersten "Prostitutionshubschrauber" oder "-ballon" gibt *lol*

Du solltest nicht nur lesen, sondern versuchen die Auswirkungen zu verstehen.

Die Meldepflicht "als Hure" ist z.B. besonders diskriminierend für die deutsche Hure, die in einer Kleinstadt, Gemeinde, etc wohnt. Die muss sich beim Amt outen, d.h. teilweise bei Bekannten, das spricht sich rum, also wird die das niemals tun und wird illegal arbeiten.
Heute ist es absolut und mit Recht verboten, solche Daten überhaupt zu speichern. Bei dem ersten Beamtenkontakt ist sie die "Nutte" und wird mit anderen Augen angesehen, als eine "normale" Frau. Das sieht man sogar heute schon in Bayern, wo dergleichen Daten illegal gespeichert werden. Ein normaler Selbständiger aus Hamburg muss sich doch nicht in München bei der Behörde anmelden, wenn er dort arbeiten will, warum muss das die selbständige Hure tun ??

Die Bordellstandards hören sich ja gut an, aber führen bei entsprechender Auslegung massenweise zu Schließungen von Wohnungsbordellen z.B. wegen z.B. nur einem Badezimmer. Man gibt den Behörden nun etwas in die Hand was sie vorher nicht hatten. Eine Wohnung von 2 Huren ist nun ein Bordellbetrieb, gleichberechtigt dürfen sie nicht mehr sein, eine ist nun de facto die Inhaberin, die andere evt. scheinselbständig ? Ist sie nur ansatzweise im Wohngebiet, kann die Behörde das untersagen. Das geht heute nicht, außer in bayrischen Sperrbegieten, z.B. jede Stadt unter 30.000 Einwohnern.

Das Steuern gezahlt werden müssen hat sich nicht geändert und wird durch das Gesetz NICHT beeinflusst. Das Düsseldorfer Modell ist für die vereinfachte Zahlung der Einkommensteuer gedacht, gilt aber heute und auch zukünftig nicht in allen Bundesländern. Hat mit dem Gesetz nichts zu tun.

Die Gesundheitsberatung ist dafür da, diejenigen unter den Frauen herauszufinden, die unter Zwang arbeiten. Stellt dir mal vor, wer das beurteilen soll, welche Fähigkeiten diese Leute haben müssen. Diese Leute gibt es in D nicht. Um das zu beurteilen, braucht man eine psychologische Ausbildung und jahrelange Erfahrung. Stell dir vor eine junge Rumänin, die der deutschen Sprache nicht sicher ist, soll mit Behörden diskutieren, die wird unsicher wirken, die bekommt niemals eine Genehmigung für diesen Job. D.h. hier wird es Berufsverbote hageln.
Einer erwachsenen Frau in regelmäßigen Abständen Gesundheitsregeln erklären zu wollen, ist vom Ansatz her schon Blödsinn. Für wie blöd hält man die Frauen ??

Eine Kondompflicht kann nicht kontrolliert werden, der Gedanke mag ja noch ok sein, das war es aber schon.

Lies bitte die Kritik beim Bund deutscher Juristinnen, den Voice4Sexworkers, dem BeSD, bei DonnaCarmen oder auch der Caritas. Versuch die Leute zu verstehen.
(01.11.2016, 22:16)eric schrieb: [ -> ]Doña Carmen e.V., eine seit 1998 bestehende Prostituiertenselbsthilfeorganisation in Frankfurt, hat geschrieben, dass sie eine Verfassungsklage gegen das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz erhebn will. Doña Carmen wird dabei von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, beraten und unterstützt.

http://www.donacarmen.de/verfassungsklag...ungsklage/

Soso "bis zum Jahresende" (2016) sollte also der Entwurf des Rechtsanwalts fertig sein. Ich hab im Netz nix gefunden.

Anscheinend weiß der genau, wie sinnlos diese Klage ist.

Am Ende ist der Anwalt um einiges reicher, und die Spendengelder sind raus geworfen bzw veruntreut.
Wohl etwas überlesen ...

Zitat:Soso "bis zum Jahresende" (2016) sollte ...

wohl eher ( 2017 ) Dodgy
(19.01.2017, 07:59)Cicassos schrieb: [ -> ]Du solltest nicht nur lesen, sondern versuchen die Auswirkungen zu verstehen.

Die Meldepflicht "als Hure" ist z.B. besonders diskriminierend für die deutsche Hure, die in einer Kleinstadt, Gemeinde, etc wohnt. Die muss sich beim Amt outen, d.h. teilweise bei Bekannten, das spricht sich rum, also wird die das niemals tun und wird illegal arbeiten.
Heute ist es absolut und mit Recht verboten, solche Daten überhaupt zu speichern. Bei dem ersten Beamtenkontakt ist sie die "Nutte" und wird mit anderen Augen angesehen, als eine "normale" Frau. Das sieht man sogar heute schon in Bayern, wo dergleichen Daten illegal gespeichert werden. Ein normaler Selbständiger aus Hamburg muss sich doch nicht in München bei der Behörde anmelden, wenn er dort arbeiten will, warum muss das die selbständige Hure tun ??

Die Bordellstandards hören sich ja gut an, aber führen bei entsprechender Auslegung massenweise zu Schließungen von Wohnungsbordellen z.B. wegen z.B. nur einem Badezimmer. Man gibt den Behörden nun etwas in die Hand was sie vorher nicht hatten. Eine Wohnung von 2 Huren ist nun ein Bordellbetrieb, gleichberechtigt dürfen sie nicht mehr sein, eine ist nun de facto die Inhaberin, die andere evt. scheinselbständig ? Ist sie nur ansatzweise im Wohngebiet, kann die Behörde das untersagen. Das geht heute nicht, außer in bayrischen Sperrbegieten, z.B. jede Stadt unter 30.000 Einwohnern.

Das Steuern gezahlt werden müssen hat sich nicht geändert und wird durch das Gesetz NICHT beeinflusst. Das Düsseldorfer Modell ist für die vereinfachte Zahlung der Einkommensteuer gedacht, gilt aber heute und auch zukünftig nicht in allen Bundesländern. Hat mit dem Gesetz nichts zu tun.

Die Gesundheitsberatung ist dafür da, diejenigen unter den Frauen herauszufinden, die unter Zwang arbeiten. Stellt dir mal vor, wer das beurteilen soll, welche Fähigkeiten diese Leute haben müssen. Diese Leute gibt es in D nicht. Um das zu beurteilen, braucht man eine psychologische Ausbildung und jahrelange Erfahrung. Stell dir vor eine junge Rumänin, die der deutschen Sprache nicht sicher ist, soll mit Behörden diskutieren, die wird unsicher wirken, die bekommt niemals eine Genehmigung für diesen Job. D.h. hier wird es Berufsverbote hageln.
Einer erwachsenen Frau in regelmäßigen Abständen Gesundheitsregeln erklären zu wollen, ist vom Ansatz her schon Blödsinn. Für wie blöd hält man die Frauen ??

Eine Kondompflicht kann nicht kontrolliert werden, der Gedanke mag ja noch ok sein, das war es aber schon.

Lies bitte die Kritik beim Bund deutscher Juristinnen, den Voice4Sexworkers, dem BeSD, bei DonnaCarmen oder auch der Caritas. Versuch die Leute zu verstehen.
Cicassos,
zur Klarstellung. Ich brauche das Gesetz nicht und und habe nur versucht, zu klären, ob die Panikmache gerechtfertigt ist. Ansonsten finde deine Antwort super - oft kommt dann hier ja nur Schlamm. Dennoch sehe ich ein paar Sachen anders:
Zur Meldepflicht: In Kleinstädten läuft mit Huren-Niederlassungen zumindest im Saarland nix - und wenn die notwendige Einwohnerzahl erreicht sein sollte, sind die Mädels in der Regel ohnehin wo ganz anders her. Und sowieso - da gehst du späer darauf ein - sind sie leider in der Regel eher aus S/O-Europa. Und zur Klarstellung: Wenn ich als Selbständiger eine Filliale in einer anderen Stadt eröffnen will, dann ist es mit einer "einfachen" Meldung nicht getan.
Zu den "Bordellstandards" bei "Kleinstbetrieben" muss ich mir die Details nochmals anschauen, aber dennoch bin ich der Auffassung, dass sie in "Großbetrieben" den Frauen nur hilfreich sein können.
Zur "Gesundheitsberatung" will ich dir widersprechen. Nicht umsonst sind hier Öffnungsklauseln für Organisationen außerhalb des Beamtenapparats eingebaut. Und bei den von dir erwähnten 18-jährigen Rumäninnen - sind das nicht  genau die, die Betroffene sind, auf die ich im ersten Punkt schon mal eingegangen bin und die genau die sind, die es zu schützen gilt?

Und nur zur Klarstellung: Ich habe Verständnis für "gestandene" Huren die eigenverantwortlich ihren Job betreiben. Aber ich sehe auch die Posts hier und die Praxis hier mit sehr jungen Südosteuropäerinnen, die dem "Job" sicher oftmals nicht zwingend freiwillig und nicht unter den tatsächlichen Gegebenheiten nachgehen. So whrlich sollten wir uns hier untereinander sein.

Ich freu mch auf die weitere Diskussion. Und nur zur Klarstellung vorab: Ich werde nie die Leistungen dieser jungen Südosteuropäerinnen in Anspruch nehmen, weil ich - unabhängig der persönlichen Präferenzen - aus persönlicher Beobachtung und sonstiger Kenntnisse weiß, dass sie immer unter "Aufsicht" von "Beschützern" stehen, die mit ihnen eine "Zielvorgabe" "vereinbart" haben.
(19.01.2017, 19:01)pussyschmecker schrieb: [ -> ]Wohl etwas überlesen ...

Zitat:Soso "bis zum Jahresende" (2016) sollte ...

wohl eher ( 2017 ) Dodgy

Wahrscheinlich. Dann ist das Gesetz aber längst in kraft. Dona Carmen hat jedenfalls in seinem Pamphlet angekündigt, dass die Klageschrift bis spätestens ende 2016 fertig ist.
Zitat:Zur Meldepflicht: In Kleinstädten läuft mit Huren-Niederlassungen zumindest im Saarland nix - und wenn die notwendige Einwohnerzahl erreicht sein sollte, sind die Mädels in der Regel ohnehin wo ganz anders her.

--> es gibt in den meisten Bundesländern keine Vorgabe für die Einwohnerzahl eines Ortes, wenn eine Frau Sexdienstleistungen anbieten will. Saarland und Bayern sind die Ausnahme, nicht die Regel. Hier in NDS gibt es auf kleinen Dörfern Bordelle oder Mädels die sich anbieten. Warum auch nicht, auch dort gibt es Bedarf.

Zitat:Und sowieso - da gehst du späer darauf ein - sind sie leider in der Regel eher aus S/O-Europa. Und zur Klarstellung: Wenn ich als Selbständiger eine Filliale in einer anderen Stadt eröffnen will, dann ist es mit einer "einfachen" Meldung nicht getan.

--> es geht nicht um eine Geschäftseröffnung. Die allermeisten Frauen in der Prostitution arbeiten als Selbständige. Wenn ein Selbständiger aus Hamburg in München eine Dienstleistung anbieten will, kann er das machen. Er benötigt nur eine gültige Steuernummer. Jede Hure in D muss wie jeder andere Selbständige auch heute eine gültige Steuernummer haben, auch wenn sie aus Rumänien kommt muss sie das auch sonst machen sie sich strafbar.

Zitat:Zu den "Bordellstandards" bei "Kleinstbetrieben" muss ich mir die Details nochmals anschauen, aber dennoch bin ich der Auffassung, dass sie in "Großbetrieben" den Frauen nur hilfreich sein können.

--> Missbrauch gegen sexuelle Selbstbestimmung findest du vornehmlich in Großbordellen. Lies mal bei BKA. Für die Organisierte Kriminalität sind Großbordelle viel interessanter. Ein Gesetz welches Großbordelle fördert spielt denen doch in die Hände.
--> gegen grundlegende Standards kann man nichts sagen. Ich bin dafür das Läden geschlossen werden, die über keine vernünftigen Sänitärraume verfügen und bei denen es an Sauberkeit mangelt.
Aber: es gibt in D ne Menge Wohnungsbordelle, in denen die Frauen auch wohnen (dafür müssen sie sich beim Einwohnermeldeamt mit Wohnsitz auch anmelden). Die sind wie Wohnungen ausgestattet (3-5 Zimmer, 1 Badezimmer, Küche) Zukünftig ist das verboten, weil getrennte Badezimmer nötig sind und weil die Frauen in einem Bordellbetrieb (ab 2 Frauen) und so heißt das zukünftig nicht mehr schlafen dürfen.
Macht sowas irgendeinen Sinn ? Außerdem müssen dann Bordellbetriebe genehmigt werden und die Behörden können sagen, dass sie keine Bordellbetrieb wollen. Da wird der Willkür die Tür geöffnet. Heute ist das absolut erlaubt, außer in Bayern.
Zitat:Zur "Gesundheitsberatung" will ich dir widersprechen. Nicht umsonst sind hier Öffnungsklauseln für Organisationen außerhalb des Beamtenapparats eingebaut.

--> der Hauptkritikpunkt ist hier, dass es für eine Gesundheitsberatung, die auch darauf abzielen soll, Zwangsprostituierte zu erkennen, kein Personal gibt. Wer soll das tun, über welche Eignung müssen die Leute verfügen und wer spricht dann ein Arbeitsverbot aus ? Das kann nicht klappen. Eine Öffnungsklausel bedeutet nicht, dass außerhalb des Beamtenapparates diese Leute vorhanden sind.
Der RundeTisch NRW hat klargelegt, dass man oft Jahre braucht, um das Vertrauen der Frauen, die ausgenutzt werden, zu gewinnen. Eine Frau, die die deutsche Sprache nicht gut kann, die sich verständigen kann, wird in der Diskussion mit behördlichem Personen nur verlieren. Weißt du wie die Einstellung von Frauen aus Osteuropa aufgrund ihrer Erfahrungen zuhause zu Behörden ist ? Nur zu schnell wird ihre Unsicherheit als nicht selbstbestimmt ausgelegt und dann kann sie das Land verlassen oder geht in die Illegalität.

Zitat:Und bei den von dir erwähnten 18-jährigen Rumäninnen - sind das nicht  genau die, die Betroffene sind, auf die ich im ersten Punkt schon mal eingegangen bin und die genau die sind, die es zu schützen gilt?

--> man sollte endlich mal 18 jährigen Menschen egal aus welchem Land, die in D nach dem Gesetz sexuell selbstbestimmt gelten, doch endlich mal die Freiheit lassen, zu tun, was sie wollen. Die meisten Mädels in den Pauschalclubs, die ich besuche, kommen aus Osteuropa und sind ab 20 aufwärts. Ich weiß von vielen, wie die in diesen Job gekommen sind. Das was die Regierung gerne beschreibt, die Loverboy Methode etc. ist heute der Einzellfall. In der Regel geht das heute über Bekannte, Freundinnen, Verwandte usw. Stell dir vor, du arbeitest in Rumänien für 250€ im Monat, bei einer 50 STD woche in einer Fabrik. Kannst du dir damit etwas aufbauen ?Ist es dann nicht eine Möglichkeit ein paar Jahre in D, Italien etc. ein paar tausend im Monat zu verdienen. Wenn sie dann mindestens 18 ist, ist es für mich ok.

Zitat:...... sehr jungen Südosteuropäerinnen, die dem "Job" sicher oftmals nicht zwingend freiwillig und nicht unter den tatsächlichen Gegebenheiten nachgehen. So ehrlich sollten wir uns hier untereinander sein.

--> woher weißt du das ? das ist reine Mutmaßung. Nicht einmal das BKA hat diese Infos. Natürlich gibt es Frauen die ausgebeutet werden. Aber das ist sicher nicht die Mehrzahl und es hat sich auch in den letzten 15 Jahren nachweislich nicht verschlechtert sondern ist weniger geworden (BKA).
Ich vögel hauptsächlich mit Osteuropäerinnen in Pauschalclubs, ich kenne einige viele gut. Die arbeiten selbstbestimmt, fahren nach Hause wenn sie möchten, nehmen sich frei, wenn es ihnen nicht gut geht und verbringen Zeit mir ihrer Familie, wenn sie möchten. Die einzige Hure, von der ich erfahren habe, dass abends der Zuhälter die Kohle abholt war vor ein paar Jahren eine in D aufgewachsene junge Deutschtürkin. Eine Zwangsprostitutiere in einem Pauschalclub hab ich noch nicht kennengelernt.


Zitat:Ich freu mich auf die weitere Diskussion. Und nur zur Klarstellung vorab: Ich werde nie die Leistungen dieser jungen Südosteuropäerinnen in Anspruch nehmen, weil ich - unabhängig der persönlichen Präferenzen - aus persönlicher Beobachtung und sonstiger Kenntnisse weiß, dass sie immer unter "Aufsicht" von "Beschützern" stehen, die mit ihnen eine "Zielvorgabe" "vereinbart" haben.

--> ich mag Frauen aus aller Welt, auch aus Osteuropa. Letzere sind hauptsächlich aus finanziellen Gründen hier und machen diesen Job ein paar Jahre, oder immer mal wieder mit entsprechenden Pausen. Da ich auf junge schlanke Frauen stehe, vögel ich auch mit ihnen. Wenn sie 18 sind, ist das für mich völlig ok.
-->Wenn du über Kenntnisse verfügst, dass best. Frauen ausgenutzt werden, geh zur Polizei. Das Gesetz macht den Frauen den Job schwierig, weil man Prostitution veringern will. Man sollte mehr Geld in die Verbrechensbekämpfung stecken, nationale und internationale Zusammenarbeit förden, die Tätigkeit stärker legalisieren, in Beratung investieren, aber nicht wiederkehrende Zwangsberatung. Das funktioniert nachweislich nicht.
Meldepflicht und Gesundheitsberatung können dazu genutzt werden neuen Frauen den Einstieg in die Prostitution zu erschweren.

Wer soll die Gesundheitsberatung durchführen? Ist sie kostenlos? Wie lange dauert es einen Beratungstermin zu bekommen?

Darin stecken jede Menge Möglichkeiten durch Bürokratie viele Stolpersteine zu legen. Ebenso die Meldepflicht.
(22.01.2017, 18:43)Jerry schrieb: [ -> ]Meldepflicht und Gesundheitsberatung können dazu genutzt werden neuen Frauen den Einstieg in die Prostitution zu erschweren.

Darin stecken jede Menge Möglichkeiten durch Bürokratie viele Stolpersteine zu legen. Ebenso die Meldepflicht.

Für mich steckt in deinen Bedenken keine Logik. Denn weiter gedacht, müsste man dann zB auch Gesundheitsberatung/Hygienekontrollen in allen anderen Gewerben abschaffen, wie zB in Pflegeberufen oder Gaststätten, Imbissen etc.

Genau so mit der Meldepflicht: jeder Gewerbetreibende muss sein Gewerbe auch dort melden, wo er es betreibt.

Diese Bürokratie gibt es in jedem Gewerbe - und das ist auch richtig so.

Warum sollte da exklusiv eine Gewerbetreibende Prostituierte eine Ausnahme bekommen. Bislang ist das Gewerbe Prostitution ein völliger Graubereich, und das obwohl dieses Gewerbe außerordentlich viele Straftäter anzieht (Zuhälter, Menschenhändler).

Im Prinzip sind Meldepflicht und Gesundheitsberatung nur ne Angleichung an alle anderen Gewerbe und unsere Gesetze. Find ich vollkommen in Ordnung - auch um die Prostitution mehr und mehr aus der Schmuddelecke zu holen, und um sie zu einem normalen Gewerbe zu etablieren.
(22.01.2017, 18:43)Jerry schrieb: [ -> ]Meldepflicht und Gesundheitsberatung können dazu genutzt werden neuen Frauen den Einstieg in die Prostitution zu erschweren.

Stimmt, oder um zu verhindern, dass sie den Job weiter ausführen. Man reduziert Prostitution einfach durch Verweigerung der Arbeitserlaubnis.
Andererseits ermöglich dieser Termin auch die Legalisierung von Zwangsprostitution. Wenn ein Zuhälter "seine Mädels" darauf schult, haben sie es danach schriftlich, dass alles in Ordnung ist mit Ihnen.

Seien wir doch mal ehrlich, die Polizei weiß doch heute genau, wer Zuhälter ist und wer nicht, oder wo was schief läuft.
Das Problem ist immer, das auch nachzuweisen. Da kann man leichter den Huren den Job wegnehmen, als den Zuhälter entmachten.
Keine Zwangsprostituierte öffnet sich den Behörden, weil es sonst zuhause Probleme gibt. Weit weit weg.

Das ist doch ähnlich wie bei Al Capone.
Dem konnte man nie was nachweisen, also hat man seine Steuererklärungen überprüft und schon hatte man ihn.
Hallo,

ich möchte mit   k e i n e r  Zwangsprostituierten ficken. Insofern finde
ich Teile des neuen Gesetzes durchaus sinnvoll. Auch im Hinblick auf
Hygiene finde ich die erforderliche Anmeldung von Wohnungspuffs o.k.

Warum soll für einen Puff andere Meldebedingungen gelten, als z.B. für eine
Kneipe, ein Einzelhandelsgeschäft oder einen Handwerksbetrieb.

Jeder der ein Gewerbe ausübt muss dies hierzulande anmelden.

Gruß Erlenking  Winke
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