21.01.2017, 16:38
Neue Sperrbezirksverordnung Trier - Infos, Wortlaut, Beschluß
Fragen, Diskussionen zu diesem Themenkreis, Infos zu einzelnen Adressen bitte in separaten Threads führen.
Übergreifende Infos werden nach Rücksprache mit einem Moderator ermöglicht.
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Bordelle:
pdf: https://info.trier.de/bi/___tmp/tmp/4508...182/82.pdf
html: https://info.trier.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8730
Anlage: s.u.
SS: siehe https://www.lustscout.to/forum/showthrea...tid=153956
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Zitat:Vorlage - 571/2015
Betreff: Prostitution in der Stadt Trier - Konzept zur bauplanungsrechtlichen Steuerung von Bordellen und bordellartigen Betrieben
Status: öffentlich Vorlage-Art: StR öffentlich
Berichterstatter: 1. Beigeordneter Ludwig
2. Beigeordneter Egger
Federführend: Stadtplanungsamt Bearbeiter/-in: Leist, Stefan
Beratungsfolge:
Stadtvorstand Vorberatung
Dezernatsausschuss III Vorberatung
Dezernatsausschuss IV Vorberatung
Dezernatsausschuss IV Vorberatung
Steuerungsausschuss Vorberatung
Stadtrat Entscheidung
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bordellkonzept-Trier
1. Anlass
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG) am 1.Januar 2002 ist die Stadt Trier wie auch andere Städte zunehmend mit Anfragen und Anträgen zur Errichtung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben konfrontiert.
Bei Bordellen handelt es sich um eine legale Nutzung, die von der Rechtsprechung in der Regel als sogenannte „Gewerbebetriebe aller Art“ eingeordnet wird. Damit sind sie grundsätzlich in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten allgemein zulässig und in anderen Baugebieten unzulässig. Der Nutzung muss im Rahmen der Stadtplanung in substanzieller Weise Raum geschaffen werden.
Nach der Bestandsaufnahme für entsprechende Nutzungen existieren im Gebiet der Stadt Trier derzeit ca. 20-25 Bordelle und bordellähnliche Betriebe. Lediglich für einen Teil dieser Einrichtungen liegen Baugenehmigungen vor. Schwerpunkte sind die Ortsbezirke Trier-Nord, Euren / West-Pallien und Mitte-Gartenfeld.
Die Nachfrage nach der Einrichtung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben überwiegend in bestehenden Immobilien führt zu städtebaulich problematischen Folgen. Dies betrifft insbesondere die mit den Ansiedlungen verbundene negative Imagebildung für das Quartier. Überdies werden mit Bordellen und bordellähnlichen Betrieben sogenannte milieubedingte Unruhen und Trading-Down-Effekte in Verbindung gebracht. Prostitutive Nutzungen rufen sehr häufig Nutzungskonflikte hervor.
Die Wohnungsprostitution tritt gegenüber Bordellen und bordellähnlichen Betreiben nach außen nicht in Erscheinung und ist als grundsätzlich diskretere Nutzungsform städtebaulich in der Regel nicht relevant.
2. Bisherige städtebauliche Planung
Im Hinblick auf die zunehmende Nachfrage zur Einrichtung von Bordellbetrieben hat die Stadt Trier in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel der Reglementierung entsprechender Nutzungen eingeleitet bzw. in Teilen auch bereits abschlossen. Bis zur Mitte des Jahres 2015 wurden insgesamt 24 Bebauungspläne mit Bordellausschluss rechtsverbindlich; 18 Bebauungspläne mit entsprechenden Regelungen sind im Verfahren.
3. Ziele des Bordellkonzeptes
Die vorliegende gesamtstädtische Konzeption zur Steuerung der Ansiedlung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben stellt ein städtebauliches Konzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar. Das Konzept hat die Schaffung transparenter und einheitlicher Entscheidungskriterien für die Zulassung entsprechender Einrichtungen zum Ziel und bildet die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen in den unterschiedlichen Stadträumen.
Mit dem Konzept werden folgende Ziele verfolgt:
Sicherung eines angemessenen Angebotes von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben an geeigneten Standorten;
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung;
Schutz der gewerblichen und industriellen Flächen vor sog. „Trading-Down-Effekten“, insbesondere vor dem Hintergrund der im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 der Stadt Trier festgestellten Gewerbeflächenknappheit;
Sicherung eines störungsfreien Wohnumfeldes in den nicht vorgeprägten Wohnbereichen;
Schutz von sozialen Einrichtungen wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten, anderen Jugendeinrichtungen etc.
Zur Erreichung dieser Ziele sollen Standorte innerhalb des Stadtgebietes definiert werden, in denen eine Ansiedlung der Betriebe den Zielen der Stadt Trier zur Steuerung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben nicht entgegensteht. Ziel ist somit nicht eine Verdrängung der Betriebe, sondern eine gezielte Ausweisung nutzungsverträglicher Standorte.
4. Bedarf
Die Ermittlung eines quantitativen Bedarfs für Bordelle und bordellähnliche Betriebe ist grundsätzlich mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
Die Bedarfsermittlung in dem vorliegenden Konzept orientiert sich an einer deutschlandweiten Umfrage aus dem Jahr 2013 und den Informationen aus vergleichbaren Städten. Dementsprechend wird unter Berücksichtigung der Ausstattung anderer Großstädte mit Prostitutionsbetrieben davon ausgegangen, dass eine Versorgung mit ca. 100-120 Plätzen in Bordellen und bordellartigen Betrieben sachgerecht ist. Die Wohnungs- und Straßenprostitution bleibt dabei unberücksichtigt.
5. Konzept
Unter Berücksichtigung der dargestellten Rahmenbedingungen und der Annahmen über den Bedarf an entsprechenden Einrichtungen wird davon ausgegangen, dass der derzeitige Bestand an genehmigten Bordellen und bordellähnlichen Nutzungen in der Stadt ausreichend ist. Hinzu kommt die städtebaulich nicht unmittelbar relevante Wohnungsprostitution.
Die entsprechenden Standorte sollen deshalb im Rahmen der aktuell in der Aufstellung befindlichen (BN 73E Gewerbegebiet Trier-Nord, BR 14E Gewerbegebiet Trier-Nord II) bzw. künftig noch zu erarbeitenden Bebauungspläne (Umfeld Hauptbahnhof und Karl-Marx-Straße) gesichert werden. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans BN 74 „Moselufer nordöstlich Verteilkreis“ sollen abweichend zum Aufstellungsbeschluss vom 16.06.2011 Bordelle und bordellähnliche Nutzungen künftig ausgeschlossen werden.
Gegen die mit dem vorliegenden Konzept nicht vereinbaren und ohne Baugenehmigung betriebenen Bordelle und bordellartigen Betriebe wird die untere Bauaufsichtsbehörde mit Nutzungsuntersagungen auf der Grundlage eines Handlungskonzeptes entsprechend ihrem Störungsgrad vorgehen.
6. Beteiligung der Ortsbeiräte
Im Hinblick auf den Charakter des vorliegenden Konzepts als gesamtstädtisch ausgerichtete Rahmenplanung ohne Festlegung neuer Bordellstandorte ist die Beteiligung von Ortsbeiräten nicht erforderlich. Eine Beteiligung von Ortsbeiräten wird demgegenüber regelmäßig im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes durch die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Reglementierung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben erfolgen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat stimmt dem Konzept zur bauplanungsrechtlichen Steuerung von Bordellen und bordellartigen Betrieben zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung des Konzeptes erforderlichen Verfahren und Schritte einzuleiten.
.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlagen:
(1) Konzept zur bauplanungsrechtlichen Steuerung von Bordellen und bordellartigen Betrieben
(2) Auswertung der Beteiligung der internen Dienststellen und des Gesundheitsamtes (nur Stadtvorstand)
Anlage: s.u.
SS: siehe https://www.lustscout.to/forum/showthrea...tid=153956