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Normale Version: Sperrbezirk Bad Kissingen
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In Bad Kissingen ist die Prostitution seit Juni 2004 erlaubt (Ausnahme vom bayr. Prostitutionsverbot für Gemeinden/Städte unter 30000 Einwohner von 1989)

- im Gewerbegebiet Alte Kissinger Straße
- in der Würzburger Straße ab Einmündung Oskar-von-Miller-Straße stadtauswärts.

Straßenprostitution ist nicht erlaubt.



Entnommen aus einem Presseartikel
http://www.infranken.de/regional/nur_saa...36,2814103
Besten Dank Loewe,

Bei folgendem Wort musste ich schmunzeln, hatte ich vorher auch noch nicht gehört oder gelesen:
"...Denn in Städten mit weniger als 30.000 Einwohnern ist im Freistaat Gunstgewerbe grundsätzlich untersagt....."

Kunstgewerbe kennt mann ja, aber Gunstgewerbe....... Lachen 


Beste Grüße,
Pegasys