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Ich pack's mal hier rein, sieht nach nem aktuellen Artikel aus?!

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Zitat:Datum: 05.10.2008 • Zeit: 10:55:26

Thema: Pressemeldungen
Atlantis Altenstadt: Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Kreisbauamt
Atlantis Altenstadt: Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Kreisbauamt
Stößt Büdingen in die Lücke?

„Beide Beschwerden der Betreiber des bordellähnlichen Etablissements Atlantis in Altenstadt wurden vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel abgewiesen.“ Erster Kreisbeigeordneter und Baudezernent Bertram Huke zeigte sich befriedigt über die Entscheidungen der obersten hessischen Verwaltungsrichter. In seinem Beschluss bezieht sich das Gericht auf die Entscheidung, die bereits das Verwaltungsgericht in Giessen getroffen hat.


„Die Beschwerdebegründung rechtfertigt keine den Antragstellern günstigere Entscheidung“, schreiben die drei Richter in ihrer Begründung. Danach wurde, wie vom Kreisbauamt auch ausgeführt, mit der Baugenehmigung vom 10. August 2001 kein bordellartiger Betrieb genehmigt.

Die in den Antragsunterlagen verwendeten Begriffe „öffentliches Bad“ und „FKK“ lassen nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen, dass es sich tatsächlich um einen bordellartigen Betrieb handelt. Bei der Frage, ob ein konkretes Vorhaben von einer konkreten Baugenehmigung gedeckt ist, sei allein maßgeblich, ob die vorgesehene Nutzung von der Baugenehmigung umfasst ist, so die Richter. Dies sei im Genehmigungstext der Baugenehmigung nicht enthalten, vielmehr „handelt es sich bei der genehmigten Nutzung dem objektiven Erklärungsinhalt nach, um eine Baugenehmigung für eine Art Wellness-Einrichtung“.

Das Gericht verdeutlichte in seinem Beschluss noch einmal, dass für die Frage, ob ein Vorhaben baurechtlich genehmigt ist oder nicht, allein die Genehmigungsurkunde und deren Anlagen maßgeblich sind, nicht jedoch Kenntnisse von Behördenmitarbeitern sowie Verhaltensweisen des Bauantragsstellers, soweit sie nicht Niederschlag in der Genehmigung gefunden haben. Auch die Nutzung einer baulichen Anlage in einer bestimmten Art und Weise lässt diese nicht formell rechtmäßig werden.

In einem zweiten Beschluss wurde auch die Beschwerde gegen die Androhung der Versieglung der Räume des Atlantis zurückgewiesen.

Erster Kreisbeigeordneter und Baudezernent Bertram Huke zeigte sich befriedigt, da mit dem Beschluss des Obersten Hessischen Verwaltungsgerichtes die Rechtmäßigkeit aller Entscheidungen des Bauamtes deutlich gemacht wurde. Für das Atlantis dürfte dies freilich das endgültige Aus bedeuten. „Ich gehe davon aus, dass die Verwaltungsgerichte im Falle eine Hauptsacheverfahrens kaum eine andere Entscheidung treffen werden“, so abschließend der Baudezernent. (Pressedienst Weteraukreis)

Stuart, ?!