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Normale Version: Eilmeldung Bundespressekonferenz
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Der stellvertretende Pressesprecher gab heute in der turnusmäßigen morgendlichen Pressekonferenz in Berlin folgendes bekannt:

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Absprache mit dem Bundeskanzleramt folgende Erleichterungen für die durch das Prostitutionsverbot z.Zt. bestehenden Einschränkungen beschlossen:

Allen Prostitutionsverrichtungsstätten ist ab sofort erlaubt ein „Glory Hole“ anzubieten. Mittels Trennwand und „Glory Hole“ kann der Kontakt zwischen Gast und CDL ermöglicht werden.

Allerdings darf die Dienstleistung am männlichen Gast nicht mündlich sondern ausschließlich händisch durch die CDL erfolgen. Weibliche Gäste dürfen am „Glory Hole“ mittels Dildo befriedigt werden. Durch Trennwand und „Glory Hole“ wird eine Coronainfizierung zuverlässig verhindert.

Die Bezahlung der Dienstleistung hat am Eingang am Terminal per EC- oder Kreditkarte zu erfolgen. Eine Bargeldzahlung ist zur Vermeidung von Infektionsübertragungen ausdrücklich untersagt. Damit werden die Gäste auch auf das bevorstehende bundesweite Bargeldverbot vorbereitet.

Folgende Gebühren sind für diese Dienstleistung zu entrichten: Bundeskasse 25 €, Prostitutionsverrichtungsstätte 25 €, CDL 25 €.

Mit dieser Ausnahmeregelung soll laut Bundesgesundheitsministerium der übergroße sexuelle Leidensdruck in der Bevölkerung gelindert werden.

Die Ausnahmeregelung tritt laut Bundesgesundheitsministerium ab sofort in Kraft.
Das stimmt nicht ganz. 25 € gehen noch an mich.
Interessant!

Erfolgt dann die Konversation auch durch dieses " Glory Hole " bzw. die Getränkebestellung...?  Lachen
(01.04.2020, 08:59)michael schrieb: [ -> ]Das stimmt nicht ganz. 25 € gehen noch an mich.

Bitte begründe Deine Geldforderung. Bist Du in amtlicher Funktion in dieser Sache tätig? Verwirrt
(01.04.2020, 09:54)Dr. Vidal schrieb: [ -> ]Interessant!

Erfolgt dann die Konversation auch durch dieses " Glory Hole " bzw. die Getränkebestellung...?  Lachen

Konversation und Getränkebestellung sind nicht vorgesehen! Das Geschäft wird erledigt und ab gehts nach Hause! Lachen
(01.04.2020, 08:49)nobby schrieb: [ -> ]...
Das Bundesgesundheitsministerium hat in Absprache mit dem Bundeskanzleramt folgende Erleichterungen für die durch das Prostitutionsverbot z.Zt. bestehenden Einschränkungen beschlossen:

Allen Prostitutionsverrichtungsstätten ist ab sofort erlaubt ein „Glory Hole“ anzubieten. Mittels Trennwand und „Glory Hole“ kann der Kontakt zwischen Gast und CDL ermöglicht werden.

Die Ausnahmeregelung tritt laut Bundesgesundheitsministerium ab sofort in Kraft.
... und für den Strassenstrich
hat die Dame eine eigene Schaltafel (mit max. zwei Bohrungen) bereitzuhalten und auch unbedingt zu verwenden ...

Ausnahme:
Der Freier bringt seine eigene Schaltafel (mit max. zwei Bohrungen) selber zum Verrichtundsort mit ...
Dann darf auch die Schaltafel (mit max. zwei Bohrungen) des Freiers zum Einsatz kommen.

lg, tenderhand48
Ausführungsvorschriften

Die Bestimmungen des ProstSchG sind vollständig einzuhalten!

Vor Beginn sowie nach Vollendung des Aktes haben sich beide Personen gründlich mit einem zugelassenen Desinfektionsmittel, alternativ auch Bleiche oder Flusssäure, vollständig zu desinfizieren.

Alternativ zum Glory Hole ist die Verwendung von ABC-Schutzmasken mit einem Partikelfilter P3 zulässig, sofern diese von beiden Personen während Anbahnung und Ausübung (mit Ausnahme der ausführenden Person bei Fellatio) getragen werden. Vollmasken verhindern zuverlässig ein unbeabsichtiges Berühren der Augen.

Cunnilingus ist untersagt sofern kein ABC-Schutzanzug getragen wird um Schleimhautkontakt zu vermeiden.

Die Bezahlung hat bargeldlos zu erfolgen um Schmierinfektion zu verhindern.

Zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten haben die Kunden sowie die Dienstleister vor Beginn ihren Personalausweis vorzulegen. Sämtliche Prostitutionsdienstleister sind verpflichtet eine fortlaufende Liste ihrer Kunden der letzten 14 Tage zu pflegen. Ebenso sind die Kunden verpflichtet sich die Ausweisdaten der Dienstleister zu notieren. Nach Ablauf von 14 Tagen sind die Kontaktdaten gemäß DSGVO zu vernichten.

 
Strafen

Bei Zuwiderhandlungen erfolgt zur Strafe eine gesellschaftliche Ächtung in Form einer Veröffentlichung der vollständigen persönlichen Daten inklusive Gesichtsbild von vorn und im Profil in der Bild-Zeitung sowie dauerhaft auf einem ( noch zu schaffenden) Portal der Gesundheitsministeriums. Des weiteren werden alle Nachbarn im Umkreis von 300m um die Meldeanschrift der Täter über den Sachverhalt informiert damit diese sich schützen können.
Die DSGVO sowie das GG werden für diesen Zweck um entsprechende Paragraphen erweitert.

Wiederholungsfall: Wer mehrfach gegen diese Bestimmungen und/oder ein- oder mehrfach gegen amtliche Quarantäneauflagen zum Zweck der Inanspruchnahme oder Ausübung von Prostitution verstößt wird mit öffentlichem Ertränken in Schweinesperma bestraft. Die Religionsfreiheit wird in diesem Fall außer Kraft gesetzt.
Um den Mindestabstand zu gewährleisten wird der Vollzug der Strafe aufgezeichnet und am Abend des selben Tages zum Ende der Tagesthemen in der ARD ausgestrahlt. Privatrechtliche Sender dürfen das Material nach Erstausstrahlung beliebig oft nach 23 Uhr ausstrahlen.
April April Lachen

Aber Hut ab und Respekt an Euch alle  Winke
Es geht auch günstiger

Schritt 1 - Einfach die Nägel der rechten Hand rot anmalen

Schritt 2 - Für etwa 10 min die Blutzufuhr der Hand begrenzen

Schritt 3 - Von hinten unter dem Bein durchgreifen und mit dem Wixen beginnen


Mit dieser Technik sieht man keinen behaarten Unterarm und die roten Nägel in Verbindung der tauben Hand unterstützen die Illusion
Gestern war der 1. April eute das wohl ein April Scherz :o)
(02.04.2020, 08:17)MrMoney777 schrieb: [ -> ]Gestern war der 1. April eute das wohl ein April Scherz :o)

Neiiin!!! Wirklich????
Eek