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Normale Version: Vorsicht minderjährig!
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Auf Wunsch von "Metallfan" wird dieses Thema aus dem Ursprungsthread "Verliebt in eine Hure" hierher ausgelagert. Nun kann ordentlich drauf los diskutiert werden. Hinweis: Berichte mit minderjährigen sind natürlich nicht erlaubt und werden sofort gelöscht.


Das mit den 18 Jahren ist UL. Laut Gesetz ist die Grenze in Deutschland bei 16 Jahren.

D.
Q Ex-DA: Also ich bin in dem Thema rechtlich ja wirklich nicht sehr bewandert.

Die Vereinbarung über eine "nette Zeit" hat nach meinem Kenntnisstand mittlerweile irgendwo den Stellenwert eines Vertrages (über die Einklagbarkeit unterhalte ich mich hier nicht). Und Verträge dürfen nach meinem Kenntnisstand nur von Volljährigen eingegangen werden. Ansonsten nur unter Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Und ob die dann nicht irgendwo ans Bein gepisst bekommen, sollten sie einem solchen Dienstleistungsvertrag in einem Anflug gelebten Wahnsinns tatsächlich zustimmen, das wage ich doch sehr zu bezweifeln.

Ich sage es mal einfach so, mit meinem unvollkommenen Rechtsverständnis: Ich würde bewusst mit einer Minderjährigen nie, aber auch wirklich absolut nie, einen Fickvertrag abschließen. Und das nicht nur unter rechtlichen Aspekten, es wäre mir menschlich unter aller Sau.

Was Du wahrscheinlich meinst: GV mit einer über 16-Jährigen mag nicht strafbar sein. Aber gegen Entgelt???

Gruß

Metallfan
Metallfan schrieb:Was Du wahrscheinlich meinst: GV mit einer über 16-Jährigen mag nicht strafbar sein. Aber gegen Entgelt???

Gruß

Metallfan
So hatte ich das eigentlich auch verstanden. Ich hatte irgendwo mal gelesen, daß es in der Schweiz gewerblich ab 16 oder 17 möglich ist. Kann aber auch ne Ente gewesen sein.

Satyr

Metallfan schrieb:Was Du wahrscheinlich meinst: GV mit einer über 16-Jährigen mag nicht strafbar sein. Aber gegen Entgelt???
Noch ist auch Sex gegen Entgelt mit 16- und 17-jährigen nicht strafbar, jedenfalls wenn die Angaben in Wikipedia zum Stichwort Schutzalter korrekt sind. Das gilt auch in der Schweiz, nicht jedoch in Österreich.

Aber …
Keine Agentur und kein Bordellbetreiber etc. darf unter 18-jährige vermitteln bzw. in seinem Betrieb anschaffen lassen. In diesem Punkt scheint die Rechtslage oder genauer die Rechtpraxis in der Schweiz anders zu sein, zu mindest was Agenturen betrifft. Deshalb werden auf den Webseiten mancher Schweizer Agenturen auch 16-jährigen angeboten, soweit die Altersangaben überhaupt stimmen. In Deutschland dagegen findet man Minderjährige wohl nur auf dem Straßenstrich und in Grauzonen der Prostitution.

Unabhängig vom Strafrecht ist es auch in meinen Augen moralisch nicht in Ordnung, eine Minderjährige auf dem Straßenstrich aufzulesen oder sonst wo mit Geld zum Sex zu überreden. Da kann ich Metallfans Aussage nur zustimmen – "menschlich unter aller Sau."

Gruß Satyr
Meinte schon gewerblich. Irgendwo im BGB steht das explizit drin. Prostitution ab 16 Jahren. Strafbar macht sich allerdings derjenige, der als Vermittler fungieren sollte. Sprich, wenn sie es aus eigenem Willen macht, ohne Zuhaelter ist das perfekt legal. Ich suche den Paragrafen nicht raus, ist aber irgendwo dort wo die ganzen Geschichten ueber Zuhaelterei usw. sind. Erwaehntes Wikipedia Artikel erwaehnt ein paar Paragraphen, in deren Naehe ist auch derjenige den ich meine.

Wegen Vertragsfreiheit: Ich habe das vor etlichen Jahren gelesen, damals war Prostitution noch sittenwiedrig, also war auch jeder Vertrag von Anfang an nichtig. Vielleicht hat sich das jetzt auch geaendert und der Paragraph wurde entfernt?
Apropos: Hat die CDU die durch die SPD gelockerten Gesetze zur Prostitution wieder rueckgaengig gemacht? Bin da nicht auf dem Laufenden.

D.
Meines Wissens nach hat Darmi mit allem Recht was er gesagt hat. Ab 16 legal, wenn sie für sich selbst auftritt, d.h. nicht vermittelt wird. Das vermitteln ist meines Wissens nach aber auch ohnehin strafbar, unabhängig vom Alter!

OlliLolly, der trotzdem keine Minderjährige buchen würde, und auch keine umsonst ficken würde.
OlliLolly schrieb:und auch keine umsonst ficken würde.

Lieber Ollilolly,

wie würdest du darüber denken wenn du gerade 18 wärest? Augen Roll



Gruss Loki, mit 16 wie mit 18 jährigen verkehrt, aber da war ich auch erst 18.
Ist also schon ne Weile verjährt.Wink
Ich beziehe das auf mein heutiges Alter.

Satyr

Wie oben bereits angedeutet, muss die Altersgrenze geändert werden, namentlich aufgrund des UN Abkommens über die Rechte des Kindes. Dazu hat das Kabinett Ende August einen Gesetzentwurf abgesegnet.
Pressemitteilung des Justizministeriums schrieb:Künftig genießen auch Sechzehn- und Siebzehnjährige den Schutz vor sexuellen Handlungen, für die der Täter eine Zwangslage des Opfers ausnutzt oder dem Opfer ein Entgelt bezahlt hat. Die Prostitution von Sechzehn- oder Siebzehnjährigen wird also künftig für den „Kunden“ strafbar sein.

Quelle: BMJ Pressmitteilung vom 29. August 2006
In der vorgeschlagen Form spielt es dann auch keine Rolle mehr ob der „Täter“ schon 18 ist. Auch sieht der Entwurf vor, dass der Versuch in Zukunft strafbar sein wird.

Dieser Gesetzentwurf muss noch ins Parlament eingebracht und verabschiedet werden. Keine Ahnung, wie schnell die Mühlen mahlen. Vermutlich wird er in dem angesprochenen Punkt ohne wesentliche Änderung durchgewunken.

Gruß Satyr

p.s.: Metallfan und Sarado, danke fürs Abtrennen. Das ist wirklich besser so.
Und wie soll ich das dann prüfen? Muss ich mir in Zukunft dann den Personalausweis des Mädels zeigen lassen wenn ich eine kleine Hobbyhure finde?
Wie immer: Theorie und Praxis sind 2 Paar Schuhe.
Pfalzindianer

PS: Das heißt nicht, dass ich auf Minderjährige aus bin.
@Pfalzindianer
Ja, warum nicht ? Ich würde keine anpacken wenn ich mir nicht sicher währe - und denn unterschied zwischen 16 & 26 merkt man(n) schon.
was ich nicht weiss - macht mich nicht heiß

wenn man die Gesetze in Deutschland nach dem Wortlaut auslegt, dann ist genau gesehen das verteilen von Kondomen in der öffentlichkeit die Förderung der Prostitution.

die JU bekam 1994 im Wahlkampf (die hatten damals schwarze Gummis verteilt - mit dem Slogan Black is Be...) eine Einsweilige Verfügung von den JUSO wegen Förderung der...

also alles kann - nichts muss -
@Langding? Echt nun? Hab da noch nen rotes Kondom von den Jusos aus dem Wahlkampf 98 daheim, mit dem Slogan "nicht kneifen - rot werden"

So schnell ändern sich die Dinge! Wink
@g.esser: Dann benutz mal das Kondom. Wenn Du dann rot wirst wäre es eventuell gut, wenn Dein Konto ziemlich schwarze Zahlen hat.

(sorry, den dummen Spruch konnte ich mir nicht verkneifen)

Und was machen eigentlich diese grünen Salatgurken mit den gelben Kondomen, die ich gerade auf den Plakatwänden sehe?

Ich schlage vor: Zurück zum Thema.

Metallfan
Pfalzindianer schrieb:Und wie soll ich das dann prüfen? Muss ich mir in Zukunft dann den Personalausweis des Mädels zeigen lassen wenn ich eine kleine Hobbyhure finde?

Na klar! Allerdings dürften die meisten keinen Ausweis dabei haben - zumindest Junkie-Bräute. Oder wenn ja, dann bestreiten sie es einfach, falls sie doch minderjährig sein sollten. Besondere Vorsicht ist im außereuropäischen Ausland geboten. Dort sind minderjährige Huren an der Tagesordnung. Unglücklicherweise haben die auch oft den Ausweis der älteren Schwester dabei oder einfach nur einen gefälschten eigenen. Sowas kann böse enden. Ich lass mir grundsätzlich einen Ausweis zeigen, falls ich Zweifel habe.

Sarado, der da schon einiges erlebt hat.
OlliLolly schrieb:Meines Wissens nach hat Darmi mit allem Recht was er gesagt hat. Ab 16 legal, wenn sie für sich selbst auftritt, d.h. nicht vermittelt wird. Das vermitteln ist meines Wissens nach aber auch ohnehin strafbar, unabhängig vom Alter!

Bei unter 18 jaehrigen ist auch die Bereitstellung von Raeumlichkeiten zur ausuebung der Prostitution strafbar.

Nebenbei, ich finde diese Aufsplittung ueberhaupt nicht gluecklich. Jetzt stehe ich da als Threadindiewegeleiter. Es waere nicht schlecht bevor man der Bitte eines Teilthreadnehmners auch die anderen Betroffenen zumindest mal kurz fragt.

Zum Thema "wir wollen sowas nicht foerdern": Solange etwas per Gesetz erlaubt ist, sehe ich nicht, dass sich das Problem stellen wuerde etwas verbotenes zu tun, zu foerdern oder sonstwas etwas unannehmbares zu tun.
Diese falsche Moral, da noch Achtung und sonstiges anzuhaengen finde falsch.

D.
g.esser schrieb:@Langding? Echt nun? Hab da noch nen rotes Kondom von den Jusos aus dem Wahlkampf 98 daheim, mit dem Slogan "nicht kneifen - rot werden"

Irgendwann in den 90ern wurden an der TU-Darmstadt (damals noch TH) Ueberraschungstueten verteilt. Ich glaube von einem der Krankenkassen (TK?). Kann aber auch sein, dass es eine Aktion der Uni selbst war.
Da waren u.a. auch Kondome drin. Allerdings abgelaufen. Es gab dann eine Klage von einer Studentin (?, oder Studenten oder auch mehreren?) weil Schwanger wurde.

D.
Ex-DA schrieb:Bei unter 18 jaehrigen ist auch die Bereitstellung von Raeumlichkeiten zur ausuebung der Prostitution strafbar.
D.

Genau, die müssen alles selbst zur Verfügung stellen, sonst ist es nicht legal...komische Moral...Wie ist es denn wenn der Freier ein Hotelzimmer mietet, ist es dann auch Bereitstellung von Räumlichkeiten?
Ex-DA schrieb:Nebenbei, ich finde diese Aufsplittung ueberhaupt nicht gluecklich. Jetzt stehe ich da als Threadindiewegeleiter. Es waere nicht schlecht bevor man der Bitte eines Teilthreadnehmners auch die anderen Betroffenen zumindest mal kurz fragt.
Am besten mit Umfrage und Wahlen ?

Lustwandel,der sich dat nicht verkneifen konnte
Nein, nicht mit Umfragen und Wahlen, aber genau bei sensiblen Themen ware eine Rueckfrage nicht verkehrt. Ich habe einfach keinen Bock da als Threadanfaenger zu stehen. Haette ich das gewusst, haette ich gar nichts geschrieben. Was vielleicht generell besser waere, wie ich das schon wieder hier merke.

D.
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