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Normale Version: Aktuelles zum Thema "Foren-Haftung"
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Habe soeben was zum Thema "Foren-Haftung" gefunden, daß vielleicht von allg. Interesse sein könnte.

Foren-Haftung: Gericht stärkt Betreibern den Rücken

Betreiber müssen unliebsame Meinungen nicht immer löschen.
In der Frage, ob und wann Forenbetreiber für Beiträge haften, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Position von Forenbetreibern gestärkt. Verantwortlich für die Beiträge seien deren Verfasser. Nur wenn der Betreiber eines Meinungsforums deren Identität nicht preisgeben kann oder will, kann der Geschädigte gegen Forenbetreiber vorgehen.

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mehr unter:
http://www.golem.de/0605/45138.html
Hallo Greg,

eine sehr interessante Information – allerdings erlaube ich mir auf die wichtige Folgeargumentation den OLG Düsseldorf hinzuweisen. Die Erleichterung gilt demnach wahrscheinlich nur für Forenbetreiber, die dem Anspruchsteller die persönlichen Daten des zu Beklagenden herausgeben können. Es sei einem Forenbetreiber zumutbar, dass dieser die Identität und Adresse der Teilnehmer kennt, um diese im Streitfall an die angeblich Verletzten weiterzugeben. Der Betreiber habe die Möglichkeit, die Teilnahme an dem Forum von einer Registrierung abhängig zu machen, bei der jeder Teilnehmer seinen Namen und seine Adresse angeben muss und dann erst das Recht erhält, unter einem Pseudonym Beiträge zu verfassen.

Daher liegt nahe, dass auch zukünftig alle Betreiber von Rotlichtforen mit den bisherigen Risiken werden leben müssen. Darüber hinaus steht das Urteil im Richtungsweisenden Rechtstreit des Heise-Verlags ja auch noch aus.

Gruß von Sir Thomas
Zitat:Original von Sir Thomas
Es sei einem Forenbetreiber zumutbar, dass dieser die Identität und Adresse der Teilnehmer kennt, um diese im Streitfall an die angeblich Verletzten weiterzugeben.
Danke für Deinen Kommentar, Sir Thomas. Die Frage ist doch in diesem Zusammenhang, muß ein Forumsbetreiber auch die Richtigkeit der angegebenen Adresse prüfen (Perso, PostIdent,...)? Oder ist er so oder so aus dem Schneider, wenn er nachweisen kann, daß ein Teilnehmer seine ggf. (Fake-)Daten so wie vorliegend auch tatsächlich bei der Anmeldung entsprechend angegeben hat. Das war mein eigentlicher Hintergedanke Wink
Hallo Greg,

von einer solchen Prüfungspflicht auf Authentizität der Benutzerdaten sagt das Gericht in seiner Urteilsbegründung meines Wissens nichts. Es stellt nur die Zumutbarkeit fest. Sollten die Benutzerdaten sich als nicht korrekt erweisen, dann müsste folglich wieder der Forenbetreiber Adressat für das evtl. Vorgehen sein.

Es gibt auch weitere Überlegungen, die das Gericht überhaupt nicht berücksichtigt hat, denn oftmals kann ein Benutzer einer Aufforderung auf Unterlassung gar nicht selbst nachkommen, weil die Administratoren das nachträgliche Abändern der Postings unterbinden. Man kann das Ganze also noch sehr weit „spinnen“ und verkomplizieren…

Gruß von Sir Thomas