LSH

Normale Version: Beleidigende Threads
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Nur mal so zur Info - habe ich gerade entdeckt.
Zum Glück haben die User hier anscheinend eine gute Erziehung - persönliche Beleidigungen habe ich noch nicht entdeckt. Smile

Forenbetreiber müssen Beleidigungen zuegig loeschen
--- Betreiber von Diskussionsforen muessen dafuer sorgen, dass beleidigende Aeusserungen gegenueber Dritten zuegig aus dem eigenen Forum entfernt werden, sofern sich beispielsweise Betroffene per E- Mail melden, entschied jetzt das Amtsgericht Winsen (Luhe).
Wir sind doch alle sehr nett und machen sowas natürlich nicht. 8)

Sollte es aber doch mal geschehen, zweifle ich zumindest an, daß wir jetzt mit dem .to-Server noch der anständigen deutschen Gerichtsbarkeit unterstehen. gD


heavyweight
Anbei erlaube ich mir ein paar Anmerkungen zu diesem Urteil:

Am Abend des 27.01.2005 hat ein User ein Foto in das besagte (beklagte) Forum eingestellt. Dieses Foto stellte ein Polizeifoto eines Kriminellen dar. Auf diesem Foto ist jedoch der Kopf des Klägers montiert worden. Dieser hatte daraufhin den Betreiber per E-Mail aufgefordert, das Foto innerhalb eines Tages zu entfernen. Nachdem der Forenbetreiber diese Frist nicht eingehalten hat, beantragte der Kläger eine einstweilige Verfügung, die am folgenden Tag auch verhängt wurde. Kurz darauf ließ er die einstweilige Verfügung zustellen, gegen die der Beklagte Widerspruch einlegte. Der aber erfolglos blieb.

Das Gericht in seiner Urteilsbegründung hierzu:

Das Einstellen eines Bildes eines Kriminellen entsprechend einem Polizeifoto, auf welches der Kopf des Klägers montiert war, stellt ohne Zweifel eine schwerwiegende Beleidigung des Klägers dar. Der Beklagte war ohne weiteres verpflichtet, dieses Foto wieder zu entfernen. Er war von dem Kläger auch darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses Foto in seinem Forum eingestellt worden ist. Ihm war also die in seinem Forum befindliche Beleidigung bekannt und er musste sie entfernen. Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.

Der Beklagte hat daher die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.


Inwieweit dieses Urteil, überhaupt auf ein Forum übertragbar ist, in welchem die Mitglieder völlig anonym posten, ist kaum zu klären. Es wäre hier zu prüfen ob die Nicknames mit natürlichen Personen gleichzusetzen sind. Und ob ein betroffener User hier überhaupt zum Rechtsmittel greift, sei auch noch dahingestellt. Damit wird sein Name öffentlich, denn solche Verfahren sind in der Regel öffentlich. Dennoch: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste – man weiß nie, zu was für Urteilen die deutschen Gerichte noch kommen können.

Gruß von Sir Thomas
Den Ausführungen von Sir Thomas ist nichts hinzuzufügen.

Und gerade weil ihr eine gewisse Anonymität herrscht bin ich doch immer noch begeistert dass doch eine gewisse Höflichkeit eingehalten wird.
Nur so mach ein freies (damit ist auch ein Zensurfreies) Forum möglich.

Grüß Chris01
Zitat:Original von Chris01
Den Ausführungen von Sir Thomas ist nichts hinzuzufügen.

Und gerade weil ihr eine gewisse Anonymität herrscht bin ich doch immer noch begeistert dass doch eine gewisse Höflichkeit eingehalten wird.
Nur so mach ein freies (damit ist auch ein Zensurfreies) Forum möglich.

Grüß Chris01
Beifall

Skipper69
der dem nun auch nix mehr hinzuzufügen hat.
Die Wahrheit muß ans Licht. Was ich schreibe, kann ich auch beweisen, u. ich bitte schon jetzt vorsorglich, keine Beiträge von mir zu löschen!!!!!!!!!!!!
Dies gilt insbesondere an die Adresse von Sir Thomas was die ladies-Foren betrifft.
Habe da gerade einen unbequemen Beitrag geschrieben. In off-Topic: Zuhälter :ausr: :ausr: :ausr:
Wenn Du Dich an die gesetzlichen Regeln und an die Regeln des Anstands und der Höflichkeit hältst wird auch nichts gelöscht.

Beiträge, die den Forenfrieden gefährden oder andere Personen verleumden oder beleiddigen werden wir hier nicht akzeptieren, auch nicht von Dir.

jako, der zum Glück nur selten eingreifen muss
Zitat:Original von heavyweight
ich zumindest an, daß wir jetzt mit dem .to-Server noch der anständigen deutschen Gerichtsbarkeit unterstehen.

Na ja, man kann sich auch was in die Tasche lügen.

D.
Lieber Gerhard,

auch wenn ich eigentlich der Meinung bin, dass die LSH-Plattform nicht unbedingt der geeignetste Ort ist, um über das Löschen oder nicht Löschen einzelner Postings im Ladies-Forum zu diskutieren, möchte ich Dein „Gesuch“ nicht unkommentiert lassen. Dafür bitte ich die hiesige Moderation im ihr liebenswürdiges Verständnis.

Ebenso wie LSH gibt es bei Ladies.de offizielle Forenregeln deren Einhaltung zu Überwachen nun mal eine der (manchmal auch undankbaren) Aufgaben der Moderatoren ist. Deine Anfrage zu „Zuhältern“ steht trotz ihrer möglichen Brisanz nicht im Widerspruch zu diesen Regeln. Daher wurde sie konsequenterweise auch nicht gelöscht und erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit.

Besten Gruß von Sir Thomas
Sir Thomas!

Danke sehr, denn Ehrlichlichkeit u. Anstand-----------so meine Erfahrung------------
führen langfristig zum Erfolg, nicht Abzocke u.schnell der nächste...........