Darf die Polizei bei einer Razzia einfach so reinplatzen und den "Akt" unterbrechen?
Ja, darf sie.
Muss ich meinen Ausweis zeigen und meinen Namen nennen?
Ja, es besteht Auskunftspflicht. In Deutschland ist es nicht verpflichtend, den
Personalausweis immer mit sich zu führen. Hat man ihn nicht dabei, können die
Beamten mit dir dahin fahren, wo sich der Personalausweis befindet um ihn sich
dort zeigen zu lassen. Verpflichtend sind jedoch folgende Auskünfte: Vor- und
Nachname, Wohnort/ Straße, Geburtsdatum und -ort, Beruf und Familienstand.
Verweigerer können bis zum Ablauf des folgenden Tages polizeilich festgehalten
werden.
Siehe auch
http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html
Darf die Polizei meine Sachen durchsuchen und eine Leibesvisitation durchführen?
Bei einem Aufenthalt an einem "gefährlichen Ort" ist das durchaus statthaft.
Bordelle und der Straßenstrich gelten meist als "gefährlicher Ort".
Muss ich meine Geldbörse öffnen um zu zeigen wie viel Geld ich dabei habe?
An einem "gefährlichen Ort" im Prinzip ja.
Darf die Polizei mich gegen meinen Willen fotografieren?
Das Fotografieren gehört zu den so genannten "erkennungsdienstlichen
Maßnahmen" und darf nur gemacht werden, wenn konkreter Verdacht auf eine
Straftat vorliegt. Wenn man aufgefordert wirst, sich fotografieren zu lassen, immer
fragen, welche konkrete Straftat man dir vorwirft. Kommt keine plausible
Antwort, würde ich mich zunächst weigern bzw. darauf bestehen, Kontakt mit
meinem Rechtsanwalt aufnehmen zu dürfen.
Mache ich mich strafbar, wenn ich einer Prostituierten besuche, die ohne
Aufenthaltsgenehmigung im Land ist oder zur Ausübung der Prostitution
gezwungen wird?
Nein, i.d.R. auch nicht wenn man über diese Dinge Bescheid wissen sollte. Als
Kunde hat man mit diesen Sachen juristisch i.d.R. nichts zu tun.
Kann ich als Kunde einer Prostituierten wegen Förderung der Prostitution belangt
werden?
Als ein "normaler" Kunde einer Prostituierten hat man normalerweise nichts mit
der "Förderung der Prostitution" zu tun. Dieser Paragraph betrifft einen
Personenkreis wie Zuhälter, Zimmervermieter, Clubbetreiber, Organisatoren usw.,
praktisch nie den gewöhnlichen Kunden.
Muss ich einer Vorladung folgen?
Vorladungen zur Polizei (wie sie in jedem TV-Krimi vorkommen) sollten
wahrgenommen werden, jedoch besteht keine Verpflichtung dazu. Vorladungen
zur Staatsanwaltschaft sind dagegen gesetzlich verpflichtend!
Siehe dazu auch
http://www.jurawiki.de/VRI/Polizei Punkte 3. u. 4.
Muss ich eine Vorladung als Zeuge vor Gericht annehmen?
Ja. Man ist verpflichtet, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen. Man darf vor Gericht
die Aussage nicht verweigern, es sei denn, man ist mit der angeklagten Person
verwandt, verschwägert oder man könnte sich bei einer wahrheitsgemäßen
Aussage selbst belasten. Man muss die Wahrheit sagen, alles andere wäre eine
Straftat. Wenn man mit der Dame seiner Wahl nen Nümmerchen geschoben hat
oder sonst etwas, muss man es vor Gericht offen zugeben.
Was das/ die Sperrgebiet(e) angeht, wenn man dort nachweislich sich mit einer
Prostituierten vergnügt hat, kann dies mit einem Verwarnungsgeld belegt werden.
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Sperrbezirk
Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, da kein Jurist!