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Normale Version: Was passiert mit einem Freier bei einer Razzia ??
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Hallo alle zusammen.

Hat es einen von euch schon mal in einem Pauschalclub erwischt. Seit dem Mega Rummel um den Stuttgarter Pussy Club hab ich mich nicht mehr so richtig getraut aus Angst die grünen kommen ausgerechnet dann wenn ich da bin.
Das letzte was ich gebrauchen könnte ist wenn dann noch Post von den Bullen kommt und meine Frau den Brief öffnet.
Hat einer schon Erfahrungen gemacht ?

Danke im Vorraus
Prostitution ist in Deutschland legal. Wenn Du also eine Frau für Geld fickst die über 18 ist und nicht gezwungen wird ist da kein Problem. Man(n) sollte sich aber immer ausweisen können, dann gibt es auch keien Post nach Hause Wink

Gruß
lw
(15.04.2010, 11:24)Lustwandel schrieb: [ -> ]...Prostitution ist in Deutschland legal...

Will jetzt nicht gross klugscheissen - bin kein Jurist/Rechtsverdreher, und habe garantiert weniger Erfahrung in diesem Bereich als unsere alten Hasen Smile

ABER:
ali.bomba (schöner "Vorname" übrigens Wink ) nennt die PC´s als Beispiel;

was ist mit anderen Locations?
Okay, die meisten grossen FKK-Clubs dürften "sauber" sein,

aber gilt das auch für die Mehrheit der "WohnungsPuffs" ? Verwirrt
alle Laufhäuser ??? Grübel
den Strassenstrich?
gibbet nicht extra Sperrgebiete? Unentschlossen

Ich jedenfalls kann die Befürchtungen meines "FastNamensvetters" schon nachvollziehen...

Ali, der jetzt Feuer frei gibt, für qualifizierte Antworten Wink Winke
Darf die Polizei bei einer Razzia einfach so reinplatzen und den "Akt" unterbrechen?

Ja, darf sie.


Muss ich meinen Ausweis zeigen und meinen Namen nennen?

Ja, es besteht Auskunftspflicht. In Deutschland ist es nicht verpflichtend, den
Personalausweis immer mit sich zu führen. Hat man ihn nicht dabei, können die
Beamten mit dir dahin fahren, wo sich der Personalausweis befindet um ihn sich
dort zeigen zu lassen. Verpflichtend sind jedoch folgende Auskünfte: Vor- und
Nachname, Wohnort/ Straße, Geburtsdatum und -ort, Beruf und Familienstand.
Verweigerer können bis zum Ablauf des folgenden Tages polizeilich festgehalten
werden.

Siehe auch http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html


Darf die Polizei meine Sachen durchsuchen und eine Leibesvisitation durchführen?

Bei einem Aufenthalt an einem "gefährlichen Ort" ist das durchaus statthaft.
Bordelle und der Straßenstrich gelten meist als "gefährlicher Ort".


Muss ich meine Geldbörse öffnen um zu zeigen wie viel Geld ich dabei habe?

An einem "gefährlichen Ort" im Prinzip ja.


Darf die Polizei mich gegen meinen Willen fotografieren?

Das Fotografieren gehört zu den so genannten "erkennungsdienstlichen
Maßnahmen" und darf nur gemacht werden, wenn konkreter Verdacht auf eine
Straftat vorliegt. Wenn man aufgefordert wirst, sich fotografieren zu lassen, immer
fragen, welche konkrete Straftat man dir vorwirft. Kommt keine plausible
Antwort, würde ich mich zunächst weigern bzw. darauf bestehen, Kontakt mit
meinem Rechtsanwalt aufnehmen zu dürfen.


Mache ich mich strafbar, wenn ich einer Prostituierten besuche, die ohne
Aufenthaltsgenehmigung im Land ist oder zur Ausübung der Prostitution
gezwungen wird?

Nein, i.d.R. auch nicht wenn man über diese Dinge Bescheid wissen sollte. Als
Kunde hat man mit diesen Sachen juristisch i.d.R. nichts zu tun.


Kann ich als Kunde einer Prostituierten wegen Förderung der Prostitution belangt
werden?

Als ein "normaler" Kunde einer Prostituierten hat man normalerweise nichts mit
der "Förderung der Prostitution" zu tun. Dieser Paragraph betrifft einen
Personenkreis wie Zuhälter, Zimmervermieter, Clubbetreiber, Organisatoren usw.,
praktisch nie den gewöhnlichen Kunden.


Muss ich einer Vorladung folgen?

Vorladungen zur Polizei (wie sie in jedem TV-Krimi vorkommen) sollten
wahrgenommen werden, jedoch besteht keine Verpflichtung dazu. Vorladungen
zur Staatsanwaltschaft sind dagegen gesetzlich verpflichtend!

Siehe dazu auch http://www.jurawiki.de/VRI/Polizei Punkte 3. u. 4.


Muss ich eine Vorladung als Zeuge vor Gericht annehmen?

Ja. Man ist verpflichtet, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen. Man darf vor Gericht
die Aussage nicht verweigern, es sei denn, man ist mit der angeklagten Person
verwandt, verschwägert oder man könnte sich bei einer wahrheitsgemäßen
Aussage selbst belasten. Man muss die Wahrheit sagen, alles andere wäre eine
Straftat. Wenn man mit der Dame seiner Wahl nen Nümmerchen geschoben hat
oder sonst etwas, muss man es vor Gericht offen zugeben.


Was das/ die Sperrgebiet(e) angeht, wenn man dort nachweislich sich mit einer
Prostituierten vergnügt hat, kann dies mit einem Verwarnungsgeld belegt werden.
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Sperrbezirk

Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, da kein Jurist!
Danke für Deine Erlärungen! Verständlich und ausführlich.

(15.04.2010, 15:29)ak60 schrieb: [ -> ]Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, da kein Jurist!

R.-heimer, auch kein Jurist.
(15.04.2010, 15:29)ak60 schrieb: [ -> ]Darf die Polizei bei einer Razzia einfach so reinplatzen und den "Akt" unterbrechen?

Ja, darf sie.

...kann man dann die 50 Euro (oder mehr) von den Grün-, ähm, nun Blau-Weißen zurückfordern ??
Ist ja theoretisch ne Unterbrechung einer bereits bezahlten Leistung durch Dritte... Wink
...oder ist allein so ein Gedanke schon grober Unfug ?? Big Grin

(15.04.2010, 15:29)ak60 schrieb: [ -> ]Muss ich meinen Ausweis zeigen und meinen Namen nennen?

Ja, es besteht Auskunftspflicht. In Deutschland ist es nicht verpflichtend, den Personalausweis immer mit sich zu führen.

...wo sollte man ihn auch hintun "währenddessen".
Faß mal einem nackten Mann in die Tasche...
...oder sollte man...wie bei Pulp Fiction die Uhr...: Im A... ?? Eek

(15.04.2010, 15:29)ak60 schrieb: [ -> ]Darf die Polizei meine Sachen durchsuchen und eine Leibesvisitation durchführen?

Bei einem Aufenthalt an einem "gefährlichen Ort" ist das durchaus statthaft.
Bordelle und der Straßenstrich gelten meist als "gefährlicher Ort".

...wobei ich mir das schon lustig vorstelle, wenn ein ganz sturer Beamter im Bordell bei allen (!) eine Leibesvisitation durchführen würde...
Dem würde ich eine schmieren...oder anzeigen wegen sexueller Belästigung... Verärgert

(15.04.2010, 15:29)ak60 schrieb: [ -> ]Darf die Polizei mich gegen meinen Willen fotografieren?

Das Fotografieren gehört zu den so genannten "erkennungsdienstlichen
Maßnahmen" und darf nur gemacht werden, wenn konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt.

...und Nacktfotos gibt es sowieso -wenn überhaupt- nur gegen Bares !! Big Grin


Genug der Albernheiten. Sorry !!
Ist ja ein durchaus ernstes Thema...

...aber ihr kennt das ja, wenn einem manchmal so komische Gedanken im Kopf herumspuken...

...und bei unserem deutschen Amtsschimmel würde mich manchmal nichts mehr wundern... Verwirrt


(15.04.2010, 18:40)R.-heimer schrieb: [ -> ]Danke für Deine Erlärungen! Verständlich und ausführlich.

Dem schließe ich mich an !!
Danke für deine Mühen !! Cool

Gruß,
Pb Winke
(15.04.2010, 11:24)Lustwandel schrieb: [ -> ]....dann gibt es auch keien Post nach Hause Wink

Gruß
lw
Und was mach ich wenn die CDL plötzlich zuhause vor der Tür steht Rot werd

Danke an AK60 für die zutreffenden Erläuterungen
(15.04.2010, 22:50)RoryRock schrieb: [ -> ]
(15.04.2010, 11:24)Lustwandel schrieb: [ -> ]....dann gibt es auch keien Post nach Hause Wink

Gruß
lw
Und was mach ich wenn die CDL plötzlich zuhause vor der Tür steht Rot werd

Also ich steh auf Dreier LachenLachen
(16.04.2010, 13:15)hermescali schrieb: [ -> ]
(15.04.2010, 22:50)RoryRock schrieb: [ -> ]
(15.04.2010, 11:24)Lustwandel schrieb: [ -> ]....dann gibt es auch keien Post nach Hause Wink

Gruß
lw
Und was mach ich wenn die CDL plötzlich zuhause vor der Tür steht Rot werd

Also ich steh auf Dreier LachenLachen

Lachen

Warum sollte die CDL denn kommen, ist doch froh wenn sie Feierabend hat. Nur wenn man ne ordentliche Leistung erhalten hat und sich dann mit Deckmantel Razzia vorm löhnen drückt....könnt jemand anderes zu besuch kommen.Brakelamp
Danke für die tollen Antworten.

Wie schaut es den mit den Privaten Damen aus die z.B bei Poppe.de
ihre Dienste gegen Taschengeld anbieten.
Sind ja Privatwohnungen. Und wenn sich da ein Nachbar beschwert könnten
die Bullen doch sicherlich mal die Wohnung beobachten und ......
@ ali.bomba

geh mal davon aus, dass wenn die Mädels und Jungs des entsprechenden
Kriminalkommissariats (KK) halbwegs vernünftig ihre Arbeit erledigen, sie
mindestens überwiegend Kenntnis und Informationen zur Existenz von solchen
Wohnungen haben.

... huch, hier wackelt u. bebt schon wieder alles Unglücklich ... schnell Schluss machen
Das ist glaube ich ausgiebig diskutiert. Danke.

Stuart, Thread geschlossen