LSH

Normale Version: Video-Aufzeichnungen im Club, wie lang gespeichert ?
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Bei unserem letzten Artemis - Besuch war mir meine Brieftasche abhanden gekommen und ich hatte mich deshalb an die GL gewandt,
die mich in einen Raum geleitete, der oben zwischen Duschen und
den Wertfächern liegt, in dem eine Reihe von Monitoren das Geschehen
in manchen Räumen zeigen, (nicht Zimmer, nur Übergangsbereiche)
und man hat mir mittels Abspielen von Aufzeichnungen dann wieder
zu meiner Brieftasche verholfen.

Fand ich in diesem Moment zwar gut, aber ...man kann sehr konkret sehen wer wann kommt, mit wem geht, wohin, wie lange, und die Gesichter sind ja sowas von deutlich, - wie im Fernsehen-

deshalb die Frage, wie lang heben denn die Clubs solche Aufzeichnungen auf, oder wie lang ist die Speicherkapazität, wenn so manche Aufzeichnungen in falsche Hände geraten, na denn gute Nacht...Unentschlossen

Ich hoffe doch mal, dass das nach ein bis zwei Tagen unwiderruflich
gelöscht wird...weiss da jemand etwas drüber ?
Ich hatte im Artemis mal nachgefragt, da hieß es, die Aufzeichnungen laufen über 72 Stunden (also 3 Tage) und überschreiben sich dann wieder.
Ähnliche Antwort habe ich auch im FKK-Tantra erhalten. So eine Videoüberwachung müßte allerdings den Kunden etwa mittels Aushang angekündigt werden.
Bild- und Tonaufzeichnungen in meinen eigenen Wohn- und Geschäftsräumen sind immer statthaft. Bei Geschäftsräumen muss darauf hingewiesen werden.

Aber: Das Gesetz erlaubt die Aufzeichnungen in allen Räumen, z.B. auch im WC. Betriebsvereinbarungen können so etwas einschränken. Die Speicherdauer ist nicht limitiert. Die öffentliche Vorführung bedarf der Einwilligung der Abgebildeten.

Im Klartext: Eine versteckte Kamera auf dem Klo verstößt nicht gegen das Gesetz, wohl aber gegen den Anstand. Aber wenn man sich dann mit den Aufzeichnungen einen gemütlichen Videoabend macht, ist das rechtens.

Gerade im Rotlichtbereich wird oft beim Betreten der Immobilie auf eine Kameraüberwachung hingewiesen. Das gilt dann für das gesamte Gebäude! Da sind die Zimmer eingeschlossen. Noch komplizierter ist das bei Wohnungsprostitution. Das sind in der Regel keine Geschäftsräume, da entfällt die Hinweispflicht.

Bei den großen Clubs sehe ich jedoch kein Problem. Die sind bei Missbrauch haftbar und würden sich zudem sehr schnell aus dem Geschäft katapultieren.

Pikashu Verwirrt
Im Artemis wird mit Schildern und Aufklebern darauf hingewiesen.
(11.05.2010, 12:05)Pikashu schrieb: [ -> ]Aber: Das Gesetz erlaubt die Aufzeichnungen in allen Räumen, z.B. auch im WC. Betriebsvereinbarungen können so etwas einschränken.
Das ist so nicht richtig. BV können so was nur Aufweichen. Eingeschränkt ist das schon per Gesetz. Es geht in dem Fall immer um das sog. Persönlichkeitsrecht.
Zitat:Die Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz unterfällt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Die Betriebsparteien haben dabei gemäß § 75 Abs 2 Satz 1 BetrVG das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu beachten. Für die erforderliche Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Gesamtumstände maßgeblich. Mitentscheidend ist insbesondere die Intensität des Eingriffs.

http://www.telemedicus.info/urteile/Allg...dsatz.html

Keine Videoüberwachung am Arbeitsplatz
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-ka...26154.html

Gruß
lw