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Normale Version: Viel Polizei in Gotha
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Hallo!
Da hat mir doch Freitagabend glatt die grün-weiße Fraktion meine genitale Entspannung versaut! Hatte vor diese Gretel zu besuchen (http://www.erotikum.de/6559). Anzutreffen ist sie in der Friemarer Straße 5 in Gotha. Auto in der Nähe geparkt und als ich gerade aussteigen wollte, sah ich im Rückspiegel ein "verdächtiges" Auto im Rückspiegel. Erstmal sitzengeblieben und gewartet. Das Auto hat gedreht und ist dann in meine Richtung gefahren. Als sie an mir vorbeifuhren wurde meine Vorahnung bestätigt. Ein Sixpack von der Bundespolizei, gefolgt von einem weiteren Exemplar. Okay, dachte ich, der Papst ist in Thüringen und die Kollegen Ordnungshüter sind heute ja überall. Zweite Möglichkeit, und da bräuchte ich Eure Mithilfe, die Jungs hatten ein Auge auf eben dieses Etablissement geworfen. Daher meine Frage: Gibt es in Gotha einen Rotlicht-Sperrbezirk und wenn ja, liegt diese Adresse vielleicht darin? Muss man in Gotha überhaupt aufpassen oder ist bei den gängigen Häusern was das betrifft alles okay? Danke schonmal im Vorraus . . .
Falls Du öfters in Gotha fickst, dann mache Dich doch vorher schlau. In vielen Städten gibt es zwar Verordnungen, die den Straßenstrich und gewerbliche Puffs betreffen, jedoch ist Wohnungsprostitution meistens davon ausgeschlossen und fast überall legal. Ein Anruf beim Ordnungsamt hilft da weiter.

Dann kannst Du in Zukunft Deine genitale Entspannung geniessen, auch wenn die grünen Hohlköpfe gerade dafür sorgen, dass für den Papst keine Wartezeiten im Puff entstehen ...

Gruß
Pikashu Winke
Danke, hast mir schon weitergeholfen . . . dann lag es doch am Papst und irgendwie hat er ja seinen Zweck erfüllt. Er hat mich von einer Sünde abgehalten! Lachen
Für Thüringen gibt es vom Landesverwaltungsamt eine gesetzliche Regelung:
Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution vom 24. April 1992

Zitat:[b]§ 1

In Gemeinden bis zu 30.000 Einwohnern ist es verboten, der Prostitution nachzugehen. Das Thüringer Innenministerium kann durch Rechtsverordnung in besonders begründeten Fällen einzelne Gemeinden mit deren Zustimmung ganz oder teilweise von dem Verbot ausnehmen.

Demzufolge ist die Prostitution in folgenden Städten erlaubt, soweit kommunale Sperrbezirksverodnungen oder eine Verbot des Thünger Innenministeriums keine Einschränkung vornehmen:

Erfurt, Jena, Gera, Weimar, Gotha, Nordhausen, Eisenach, Suhl, Mühlhausen und Altenburg
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Th%C3%BCrin...t.C3.A4dte )

carolusMAGNUS Cool