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Normale Version: Internetzensur JA oder Nein!
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kann man sich auch noch das passende T-Shirt zum Song schicken lassen:
http://www.3dsupply.de/shop/detail.php?PID=00004857
my2cents schrieb:...

100 % d'accord

Was hier seit geraumer Zeit hinsichtlich der Einrichtung eines Überwachungsstaates abgeht, stellt das Mielke-Regime schon lange in den Schatten!Böse

Das Schlimme daran ist, dass es die Einführung dieser ganzen Überwachungs- und Bevormundungsmaßnahmen schleichend und weitgehend lautlos erfolgt (unter einem falschen Vorwand sowieso). Und vor allem, dass die meisten Leute eine "ist mir doch egal -Einstellung" an den Tag legen - nach dem Motto "Ich habe ja nix zu verbergen".

Gruß, miloca Teufel
miloca schrieb:Und vor allem, dass die meisten Leute eine "ist mir doch egal -Einstellung" an den Tag legen - nach dem Motto "Ich habe ja nix zu verbergen".

Wir alle haben etwas zu verbergen - jeder von uns! Im Volksmund wird es auch gelegentlich Privatsphäre genannt. Sei es deswegen, dass man dem Hobby Pay6 fröhnt, ein recht lockeres Verhältnis zu den Nachbarn anderen oder gleichen Geschlechts pflegt, (un)regelmäßig dem Hobby der Onanie fröhnt oder anderen Dingen nachgeht, die der persönlichen Ansicht nach ins Private gehören und niemand uneingeweihten etwas angehen.
Die einen erzählen frei und offen jedermann der es nicht hören will von ihrem Sexualleben, Hundeclub, Kegelausflügen, etc. und die anderen nicht. Es bleibt jedem selbst überlassen, wie viel er von sich preisgibt.so lange dies freiwillig geschieht und nicht auf Basis der Nix-Versteher-Argumentation einer "Ich habe nix zu verbergen"-Fraktion.
Dies gilt für die Vorratsdatenspeicherung genauso wie für den Zugangserschwerungsgesetz genannten Vorstoss in Richtung Zensur.

Kinderpornos bekämpfen? Ja bitte. Jederzeit und Sofort. Aber bitte nicht durch Unsichtbar machen für den technisch nicht versierten Teil der Bevölkerung sondern durch Schliessen der Webseiten, Beschlagnahme der Server und Verfolgung der Betreiber!!!
Mir erschließt sich einfach nicht der Sinn der Pflege einer Filter- oder Sperrliste durch die oberste deutsche Polizeibehörde: Durch die Pflege der Liste erhält diese Behörde aus erster Hand Informationen über strafrechtlich relevante Tatbestände. Wo bleibt hier der explizite Zwang zur Strafverfolgung??? Im Gesetz steht nur eine schwammige Formulierung der Marke "Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind." Was bedeutet hier angemessene Zeit? Etwa "Wenn die Seite nach der Mittagspause noch online ist, kommt sie auf die Sperrliste" oder vielleicht "Habe heute keinen Bock auf diese Standardmails an die Provider und das permanente Nachschauen ob gelöscht wurde; ab auf die Liste damit..."??? Von einer Pflicht zur Protokollierung der Löschungsbemühungen kann ich nix im Gesetz finden. Richterliche Kontrolle fehlt ebenso. Statt dessen gibt es als wachsweiches Zugeständnis der CDU an den Koalitionspartner "Mindestens einmal im Quartal (sic!) eine stichprobenartige (SIC!!!) Kontrolle der Einträge der Filterliste durch ein vom BKA unabhängiges Gremium". Tolle Wurst, wirklich!
Wieso nur kommt mir da immer wieder Tacitus in den Sinn? "In dem verdorbensten Staat gibt es die meisten Gesetze."

Wenn man sich mal die Liste der bei der Abstimmung abwesenden Personen durchliest kommt komischerweise das Who is Who unserer Minister samt Bundeskanzlerin zusammen. Wovor haben die Angst? Etwa in einem Atemzug mit dem legen des Grundsteins der Zensurärä genannt zu werden? Und wieso war Zensursula bei der Debatte nicht anwesend? Hat sie etwa Angst vor ihren eigenen Widersprüchen und sogar Lügen (sofern man hier überhaupt von bewussten Lügen sprechen kann: ich halte die Frau für dermaßen verstrahlt, dass ich davon ausgehe, dass sie allen Ernstes den Schmonsens glauben könnte, den sie da von sich gibt...) in Zusammenhang mit dem Thema? Oder wollen die einfach nicht am fortgesetzten Missbrauch der Kinder zu Wahlkampfzwecken beteiligt sein, was ich persönlich für fast genauso verabscheuungswürdig wie den Missbrauch selbst halte???
Wieso spricht keiner von den über 1000 missbrauchten Kindern der Kriminalstatistik von 2007 sondern nur von den weniger als 90 Fällen, in denen es um die Herstellung von pornographischem Material ging??? Sicher: Letzeres ist schlimm genug aber offensichtlich nicht das eigentliche Problem, da mehr als 10 mal so viele Kinder ohne den Tathintergrund der Herstellung von Kinderpornographie missbraucht wurden. Gegen den Missbrauch allgemein ist eine Lösung gefordert und die kann nicht einfach lapidar Zugangserschwernisgesetz oder "Das Internet ist böse" lauten.
my2cents hat den Sachverhalt nochmal schön erläutert. :wow: Danke!

Vielleicht helfen seine Erklärungen auch jenen die Augen zu öffnen, die z.B. in der Umfrage mit Variante 1 "Warum dauerte das überhaupt solange" gestimmt haben.

Das aktuelle Ergebnis der Umfrage (50 % für Zensur, 11 % "egal") bestätigt leider meine Befürchtungen. Verärgert

Ich will mal noch ein wenig provozieren bzw. das Ganze ein wenig weiter denken und behaupte einfach mal Folgendes:

Sobald die ganzen Überwachungsmaßnahmen etabliert und halbwegs funktionstüchtig sind - und die Trachtentruppe auch einigermaßen damit umgehen kann - wird die nächste Stufe gezündet: Dann wird die Beweislast bei einer Straftat (zumindest de facto) umgekehrt werden. D.h. es muss nicht mehr bewiesen werden, dass jemand eine Straftat begannen hat sondern das man sie nicht begangen hat.

Warum? Weil ja alles überwacht und aufgezeichnet wird. Die (vermeintlichen) Fakten/Indizien liegen ja erstmal auf dem Tisch. Dass elektronische Aufzeichnungen auch gefälscht werden können, wird dabei wahrscheinlich erstmal großzügig übersehen. Und wenn man dann zur falschen Zeit am falschen Ort ist, hat man ein Problem. Aber vorgenannte Konstellation ist noch Kinderkram. Viel schlimmer wirkt die Tatsache, dass durch einfachen Identitätsklau oder von persönlichen Daten (die von unterschiedlichsten halb-staatlichen Stellen mehrfach erhoben werden und bei denen oftmals nur eine bescheidene Datensicherheit gewährleistet ist) großes Unheil angerichtet wird. Und wie bitte, soll jemand, dessen (online-)Identität (vorübergehend) gekapert wurde, seine Unschuld beweisen???

Klingt alles sehr verwirrend, ich weiss. Aber die Freiheit ist ein hohes Gut.
Erst wenn wir nicht mehr in Freiheit leben können, werden die meisten wohl wieder anfangen, sie zu schätzen...
Zitat:Bundesrat winkt Gesetz zu Netzsperren durch

Veränderte Fassung vom Juni 2009 ist beschlossen

Der Bundesrat hat das umstrittene "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" mit den Mehrheiten der CDU/CSU- und SPD-geführten Ländern beschlossen. Nun fehlt nur die Unterschrift von Bundespräsident Köhler, bevor der Entwurf Gesetz wird.

Der Beschluss bezieht sich auf den im Juni geänderten Gesetzesvorschlag der großen Koalition, der unter anderem nicht mehr vorsieht, dass die Zugriffe auf gesperrte Seiten protokolliert und zur Strafverfolgung verwendet werden sollen.

Das umstrittene Gesetz verpflichtet Provider dazu, den Zugang zu Websites mit Kinderpornografie im Ausland zu blockieren. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll die entsprechenden Sites ermitteln und den Providern eine Liste zustellen. Diese müssen dann den Zugang unterbinden.

Da die Sperrlisten des BKA unter Verschluss gehalten werden sollen, soll mindestens vierteljährlich ein Gremium aus fünf Experten unter der Führung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz die Listen prüfen. Dieser hatte sich im Vorfeld bereits mehrfach für nicht zuständig erklärt, ist jedoch an die Weisungen der Bundesregierung gebunden.

Kritiker des Gesetzes hatten stets "Löschen statt sperren" gefordert, weil sich die Sperren leicht umgehen lassen. Dem trägt Paragraph 2 Rechnung: "Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind." Der gesamte Text des Gesetzes ist beim Bundesrat als PDF erhältlich.</EM>

Dass die Provider auch im Ausland bei der Löschung von kinderpornographischem Material durchaus kooperativ sind, hatte der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur im Mai 2009 nachgewiesen: 61 einschlägige Sites wurden in 12 Stunden entfernt, nachdem die Netzaktivisten 348 Provider in 46 Ländern angeschrieben hatten. Dem war eine automatisierte Auswertung von Sperrlisten aus anderen europäischen Ländern voraus gegangen.

Kurz vor der Entscheidung des Bundesrates sagte Alvar Freude vom AK Zensur Golem.de, er habe nur "eine Resthoffnung von etwa 10 Prozent", dass Bundespräsident Horst Köhler den Gesetzentwurf nicht unterzeichne. Daran hätten leider auch die rund 134.000 Unterschriften der Onlinepetition gegen die Sperren nichts geändert.

Der Entwurf war einer von 93 Tagesordnungspunkten des Bundesrates am 10. Juli 2009, sofern er Gesetz wird, ist er vorerst auf drei Jahre Gültigkeit befristet. Neben der Bekämpfung von Kinderpornografie haben auch schon andere Lobbygruppen eine Ausweitung der Sperrlisten auf Hasspropaganda und Urheberrechtsverletzungen gefordert. (nie)


Quelle: Golem.de
Link: http://www.golem.de/0907/68304.html
[Bild: heeeelllllooooo.gif] ....hallo? merkt hier noch jemand was?

Ein kurzes Update:

Zitat:
Informationsfreiheit
Die Angst vor der totalen Überwachung

von Sandra Louven und Axel Postinett

In Iran versucht das Regime, die Kommunikation der Opposition im Internet mundtot zu machen, doch Einschnitte in die Welt der Surfer sind längst nicht nur auf diktatorische Länder beschränkt. Immer häufiger stellt sich die Frage: Wie frei ist das Internet? Auch in Deutschland häufen sich staatliche Eingriffe in die digitale Kommunikation.


Die Unruhen im Iran haben einen Aufschrei der Entrüstung ausgelöst: Das Regime hatte eine Filtersoftware installiert, um nach der umstrittenen Präsidentenwahl die Kommunikation der Opposition im Internet zu manipulieren. Deutsche Politiker geißelten das als Eingriff in die Informationsfreiheit. Dabei ist auch in Deutschland das Internet längst nicht mehr frei. Mit dem jüngst verabschiedeten „Zugangserschwerungsgesetz“ installiert die Politik erstmals eine Überwachungsstruktur, die ausdrücklich auf die Kontrolle von Internet-Inhalten abzielt.

Damit schränkt die Politik nicht nur die Freiheiten von Internetnutzern ein und dringt in die Privatsphäre vor. Auch die betroffenen Unternehmen ächzen unter dem immer enger werdenden gesetzlichen Rahmen im einst so freien Internet: Anbieter von Internetzugängen (Provider) etwa beklagen hohe Kosten für die Einführung der Kontrollinfrastruktur, Websitebetreiber fürchten sinkende Werbeeinnahmen, weil ihre Reichweite sinkt.

Maßgeblich verantwortlich für das neue Zugangserschwerungsgesetz ist Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). „Das Gesetz ist offenkundig und zweifelsfrei nicht verfassungskonform“, urteilt Rechtsanwalt Thomas Stadler von der Kanzlei Alavi Frösner Stadler in einem offenen Brief an den Bundespräsidenten. Horst Köhler solle das Gesetz stoppen. Er ist damit die letzte Hoffnung der Gesetzesgegner. Davon gibt es viele: Weit mehr als 130 000 Menschen unterschrieben eine Petition, das Vorhaben zu stoppen – vergebens.

Jetzt soll Internetsurfern, die eine Website mit kinderpornografischen Inhalten ansteuern, der Zugang zu diesen Seiten verwehrt werden. Sie bekommen ein Stopp-Schild angezeigt, die Provider müssen Zugangsversuch und Zugangsdaten speichern und auf Anfrage den Strafverfolgungsbehörden ausliefern.

Die Sperrung bestimmter Webseiten ist nicht ungewöhnlich. Suchmaschinen bieten „Erotikfilter“ an, um pornografische Inhalte auszublenden; offenkundig illegale Seiten tauchen in Suchergebnissen gar nicht erst auf. Eltern statten die PCs ihrer Kinder mit Filtersoftware aus.
Auch zahlreiche Unternehmen limitieren den Webzugang ihrer Mitarbeiter. Dort sind rechtswidrige Inhalte tabu, aber auch „unerwünschte“ Seiten, etwa die als Zeitkiller kritisierten Social-Networking-Seiten, auf denen sich während der Arbeitszeit niemand tummeln soll. Kommerzielle Dienste erlauben sogar, Webseiten in Unternehmen nur für bestimmte Tageszeiten freizuschalten. Was da ausgeblendet ist, weiß im Unternehmen oft niemand mehr: Externe Dienstleister verwalten diese Listen. Betrifft die Sperrung einen großen Nutzerkreis, bekommt der Anbieter der Webseite das unter Umständen in sinkenden Besucherzahlen, weniger Werbeerträgen und Umsatzausfällen zu spüren.

Die Telekom-Unternehmen waren wenig begeistert, dass sie das Gesetz zu Internet-Polizisten umfunktioniert. „Die Filter sind ein massiver Einschnitt in die informationelle Selbstbestimmung“, sagt ein Telekom-Sprecher.

Andersherum bringt ihnen das Gesetz Rechtssicherheit. Die gesetzliche Grundlage dürfte die Anbieter auch vor Schadensersatzforderungen schützen, falls eine Seite fälschlicherweise auf den Index gerät. Die Unternehmen geben sich jetzt kooperationsbereit: Sie bauen ihre Netze um, damit das Bundeskriminalamt automatisch selber die zu sperrenden Seiten in die Systeme einpflegen kann. Die Schnittstellen für die Behörden-Computer sollen Mitte Oktober geschaltet sein, heißt es bei der Telekom. „Da wird es noch wichtiger, wie sorgfältig das Bundeskriminalamt arbeitet“, analysiert Rechtsanwalt Stadler.

Überhaupt wächst die Macht des BKA. Was verboten ist, entscheiden BKA-Beamte. Die Internet-Provider müssen ohne Ausnahmen anhand dieser – geheimen – Liste die Sperrungen technisch sicherstellen. „Trifft es ein Unternehmen zu Unrecht, muss der Verwaltungsgerichtsweg eingeschlagen werden“, sagt Stadler.

Einführen müssen die Filterstrukturen Internet-Provider ab 10 000 Kunden. Für kleinere Unternehmen wäre der finanzielle Aufwand zu hoch. Universitäten und öffentliche Bibliotheken sind ausgenommen.
Kritiker warnen: Ist die Technik einmal da, kann man alles sperren, was man will. Nur Stunden nach der Verabschiedung forderten Politiker weitere Sperren – von Computerspielen bis hin zu Tauschbörsen.

Das Gesetz ist Teil einer regelrechten Überwachungsoffensiven des Staates. So hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Kompetenzerweiterung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgenickt: Um Cyber-Angriffe auf öffentliche Netze zu verhindern darf das BSI alle Protokolldaten und Nutzerinformationen, die bei der Online-Kommunikation zwischen Bürgern und der Verwaltung des Bundes anfallen, unbegrenzt speichern und auswerten. Ende 2007 verabschiedete Berlin das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das Telekom-Unternehmen verpflichtet, die Gesprächsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern.

„Der gläserne Bürger ist Realität“, sagt Markus Beckedahl, Aktivist für digitale Freiheiten. „Es ist sicher nur eine Frage der Zeit, bis jemand diese Datenbanken miteinander verknüpft.“ Jurist Stadler will abwarten. Vom Bundespräsidialamt bekam er bis heute nur ein Formschreiben als Antwort. Vielleicht wird das Verfassungsgericht entscheiden müssen. „Wir prüfen da alle Möglichkeiten“, sagt Stadler.

„Eingriff in die Freiheit der Kommunikation“

Interview mit Peter Schaar

Das Gesetz zur Zugangskontrolle für kinderpornografische Seiten ist verabschiedet. Beobachter konstatieren, das Internet sei damit nirgendwo so stark reguliert, wie in Deutschland. Stimmt das?
Ich kenne keine Rankings zur Internetzensur und ein Vergleich mit einem undemokratischen System könnte sowieso kein Maßstab sein. Aber in der Tat wird jetzt erstmals eine Sperrinfrastruktur aufgebaut, die sich auf Inhalte bezieht. Das ist schon ein sehr gravierender Eingriff in die Kommunikationsfreiheit. Das hätte intensiver diskutiert werden sollen, was aber nicht geschehen ist.

Steckt da Absicht hinter?
So weit würde ich nicht gehen. Die Idee für ein Gesetz wurde erst spät geboren, weil das ursprüngliche Vorhaben von vertraglichen Vereinbarungen zwischen BKA und Web-Providern auf harsche Kritik insbesondere von Providerseite gestoßen ist. Das Verfahren berührt das Fernmeldegeheimnis. Darum wurde noch schnell ein Gesetz entworfen.

Was bedeutet das Gesetz für die Informationsfreiheit?
Wenn eine Sperrinfrastruktur erst mal da ist, sind Forderungen nach einer Ausweitung programmiert, und sie werden ja auch schon erhoben: so etwa bezogen auf rechtsradikale Propaganda, bestimmte Computerspiele, ja sogar die Unterbindung des Zugangs zu Seiten, die angeblich urheberrechtlich geschützte Werke bereit halten. Ein erster gefährlicher Schritt ist gegangen, ohne die Alternativen wirklich auszuleuchten.

Was heißt das?
Zum Beispiel wurde nicht eingehend geprüft, wie man auf der Angebotsseite – also dem Bereithalten des Materials – effektiver eingreifen kann. Dem widersprechen nicht einmal die Befürworter des Gesetzes.

Es wurden Kontrollstrukturen geschaffen. Sind die ausreichend?
Das Expertengremium, das in meinem Hause angesiedelt sein soll, hat nur eine sehr begrenzte Aufgabenstellung. Es soll feststellen, ob ein Angebot kinderpornografisch ist, oder nicht. Es darf aber zum Beispiel nicht prüfen, ob die im Gesetz festgelegten Schritte, um zunächst den Anbieter zu belangen, vom BKA überhaupt eingehalten wurden. Auch diese Konstruktion ist mit heißer Nadel gestrickt.

Ist die Privatsphäre jetzt verloren, die Zensur da?
Was jetzt installiert wird, war nicht die letzte Verteidigungsmauer, die gefallen ist. Das grundgesetzliche Verbot der Zensur ist damit nicht ausgehebelt. Aber Inhaltskontrolle ist jetzt erstmals grundsätzlich auch technisch flächendeckend möglich.

Quelle: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/...ng;2434939


... ziemlich traurig, das Ganze! [Bild: blue-no.gif]
Moin,

jenseits von Pro und Contra... sieht so aus, als ob Berlin weder eine Bundesweite Sperrliste einführen, noch das BKA was damit zu tun haben lassen darf:

http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-...-gesetzes/

Zitat:Mit dem Gesetz zur Kinderpornografie-Bekämpfung im Internet habe der Bund aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Kompetenz habe. Denn es hierbei gehe es um Straftatverhütung einerseits - aber auch auf die "Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten".

Für beide Bereiche seien in Deutschland aber die Länder und nicht die Bundesregierung zuständig. Wenn der Bund aber gar nicht die Gesetzgebungskompetenz habe, dürfe er nach dem Grundgesetz auch nicht das Bundeskriminalamt als Bundesoberbehörde zur Ausführung dieses Gesetzes einschalten, so Hoffmann-Riem.

Gruss,
mo, der's bezeichnend findet, das das erst jetzt und auch "nur" in der taz und "nur" von einem ehemaligen BVG-Richter angesprochen wird...
...das das Gesetz in seiner aktuellen Form erst mal Gültigkeit erlangen wird, sofern unser Bundespräsident die Unterzeichnung nicht verweigert.

Das heißt es muss mal wieder gegen ein offensichtlich zu großen Teilen verfassungswidriges Gesetz Verfassungsklage erhoben werden und diese Klage muss erst mal erfolgreich verlaufen, damit der Schwachsinn gestoppt wird. Und Klage kann man erst erheben, nachdem das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Also selbst wenn das Gesetz kassiert wird, bleibt es bis dahin erst mal gültig.


Gruß von m2c, der so langsam mal für eine Änderung des GG wäre: Irgendwas in der Art wie vollständiger Verlust der Rentenansprüche unserer Damen und Herren Volksvertreter für die komplette Legislaturperiode, in der diese für ein anschließend vom Verfassungsgericht kassiertes Gesetz votiert haben. Bei mehreren kassierten Gesetzen innerhalb einer Periode könnte man ja noch die Bezüge kürzen und/oder zurückfordern. Anders als bei der Kohle trifft man die anscheinend nicht wirklich. UND: Einführung der Regelung, das generell nur noch namentliche Abstimmungen zulässig sind. Das käme dann endlich mal in die Nähe von Transparenz. Dann kann man sie nämlich bei der nächsten Wahlkampfveranstaltung auch auf ihr Abstimmverhalten ansprechen und festnageln.
.. war mal das Land der Freidenker und Erfinder. Wir hatten eine Studentenschaft die das Land zum nachdenken und teilweise zum umdenken brachte, auch wenn hiefür das eine oder andere (unnötige) Opfer gebracht wurde (Benno Ohnesorg).

Heute leben wir meines Erachtens zunehmend in einer Gesellschaft, bei der sich ein Teil auf Transferzahlungen des Staates als legitime Einkommenquelle ausrichtet und durch den einen oder anderen nicht versteuerten Euro nebenher besser lebt, als ein Teil der arbeitenden Bevölkerung. Wenn wir gedanklich eine Anleihe bei den alten Römern nehmen, dann kommen wir zu "Brot und Spiele", eingerichtet, um die Bevölkerung zu sedieren. Heute heißt das Strassenfeste, Steuergeschenke (wenns gerade in den Kram passt, deren Finanzierung in eine nicht genauer bestimmte Zukunft und damit in eine andere, sehr entfernte Legislaturperiode verschoben wird), Nachmittagsfernsehschows und und und. Moderne "Brot und Spiele"

Dass hierzu die gezielte Steuerung durch einen Teil der Presse gehört ist auch klar, denn durch kein anderes Medium kann man gezielter Stimmung machen. (Nebenbei: Ein klarer Kritikpunkt der ´68er war die einseitige Meinungsbildung der Springer Presse). Da werden seitens der Staaten Kriege legitimiert mit falschen und gezielt gesteuerten Desinformationen. Dies war nicht nur in der jüngsten Vergangenheit so, sondern geht zurück bis zum Vietnamkrieg (Stichwort:Tonkin-Zwischenfall) und möglicherweise noch weiter zurück. Dass wir nun bei einer Internetzensur sind, ist da doch nur die logische Konsequenz. Staatlich legitimiert durch die Anti-911-Kampagne. Dass wir durch die immer wieder gestreute Information, über kurz bevorstehende Anschläge in Atem gehalten werden müssen, ist auch klar, sonst könnte man ja die Legitimation der Maßnahmen kritisch hinterfragen und zu einer differenzierten Betrachtung kommen.

Wie auch immer, ob man das so sehen möchte oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. Ob man reagiert auch.

Gruss

catweazle
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