Flüge mit zwischenstopp - nicht vollständig nutzen?
Frage 
Hat schon jemand Erfahrungen mit folgender Vorgehensweise:

Man bucht ein Ticket in der günstigen Buchungsklasse, d.h. es ist weder erstattbar noch umbuchbar. Allerdings möchte man nicht bis zum gebuchten Zielort fliegen, sondern am Zwischenstopp aussteigen.

Generell dürfte dies ja für den Hinflug überhaupt kein Problem sein, oder?

Aber wie sieht es mit dem Rückflug aus?
Könnte es da Probleme geben?

Da meine Recherche zu dem Thema bisher erfolglos war, stelle ich die Frage mal hier in die Runde...

Gruß, pontos
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und warum buchst du nicht gleich richtig?
Ich versteh nicht was das bringen soll. Das ist doch teurer wie gleich nen Flug dorthin zu buchen
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(16.04.2011, 19:35)Bussibaerle schrieb: und warum buchst du nicht gleich richtig?
Ich versteh nicht was das bringen soll. Das ist doch teurer wie gleich nen Flug dorthin zu buchen

Es kan doch auch sein das andere Ticket ein besseres Angebot ist.


@ pontos

Wenn dein Gepäck automatisch verladen wird, könnte es durchaus Probleme geben.
Warum stellst du deine Fragen nicht an die Fluggesellschaften. Sollte doch formlos per e-mail möglich sein. Im Reisebüro geben sie dir bestimmt auch eine Auskunft
Mit leckenden Grüssen

nippellecker
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(16.04.2011, 19:09)pontos schrieb: Könnte es da Probleme geben?

Da gibt es richtig Probleme, sogar bei Lufthansa. Sie werden Dich nämlich nicht mit zurücknehmen. Schon erlebt, Du darfst dann den Rückflug noch einmal zahlen.
Viele Grüße,
Dieter2001

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Hier hilft ein Blick in die ABB z. B. von Lufthansa:


"3.3.3. Wir weisen besonders darauf hin, dass gewisse Veränderungen keine, andere jedoch Erhöhungen des Flugpreises nach sich ziehen können.

3.3.3.1. Insbesondere sind wir im Falle der Nichtinanspruchnahme des im Flugschein eingetragenen Rückfluges berechtigt Ihnen, vorbehaltlich Nichteingreifens von Art. 3.2.3., den für einen One-Way-Flug zugrunde liegenden Flugpreis zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung in Rechnung zu stellen. Dieser kann höher sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.

...

4.1. Es wird der Flugpreis geschuldet, der für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort maßgeblich ist. Er wird in Übereinstimmung mit dem Tarif errechnet, der am Tage der Buchung des Flugscheins für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gültig ist. Wenn Sie Ihren Reiseweg ändern, hat das unter Umständen Auswirkungen auf den zu zahlenden Flugpreis. Der Flugpreis wird aufgrund der tatsächlichen Streckenführung neu berechnet und ggf. die Differenz nachbelastet. Flugpreise schließen die Vergütung für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein."



Wenn Du das letzte Teilstück nicht antrittst, kann die Airline u. U. nachträglich noch einen höheren Preis für das Tickt verlangen.Unglücklich

Hintergrund ist, dass Du ansonsten die Bedingungen und ggf. Gebühren am Zielort umgehen könntest, also z. B. die Luftverkehrsabgabe in Deutschland. So einfach geht´s leider nicht...
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