Diskussion zur Neureglung Jugendpornografie (§ 184c StGB)
Mal nebenbei gefragt, sollte man ausversehen ein Bild mit NIPPEL reinsetzen (Könnte ja Jugendgefährdend sein, im Ami Land strengstens untersagt Wink ), bekommt man dann eine Verwarnung? Bei mehrmaligen Versehen nen kick vom Board?

Ich frage nur aus Interesse Smile
Möchte wissen wie man dagegen vorgeht als Moderator/Admin ausser eben dass das Material rausgenommen wird.
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Das hat eigentlich nichts mit diesem Thread zu tun. Im Forum wird alles entfernt was offensichtliche Sexuelle Handlungen oder die primären Geschlechtsteile zeigt. Die entsprechenden Poster werden darauf hingewiesen.
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In diesem Thread geht es darum das es in Deutschland inzwischen verboten ist jugendlich aussehende Bilder in einem sexuellen Kontext zu Posten. Wer eine 80 Jährige Oma die wie 16 aussieht hier posten würde macht sich strafbar.

Ich habe auch keine Ahnung wie das umzusetzen oder zu überprüfen sein soll, aber so ist das Gesetzt.

Gruß
Lustwandel
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)
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Lustwandel schrieb:Wer eine 80 Jährige Oma die wie 16 aussieht hier posten würde macht sich strafbar.
l

Die sind doch mal wieder komplett abgedreht hier in Old Germany.
Natürlich muss Jugendschutz sein - keine Frage! Aber hier wird mal wieder völlig übertrieben.
Wenn eine Dame 18 ist, ist sie volljährig und somit kannste sie auch ficken, vorausgesetzt natürlich - sie ist einverstanden.
Aber Nacktbilder von ihr darfste net ansehn bzw. ins Netz stellen?
Die sind doch mal wieder völlig Banane hier in Deutschland!!!

Oder ist es jetzt auch strafbar, Sex mit einer Erwachsenen zu haben, nur weil sie jünger aussieht?
Dann wären aber 'ne Menge Männer schon im Knast. Wieviele Männer stehen auf den Typ Kindfrau, ich übrigens auch, zumindestens manchmal.
Nicht falsch verstehen, mich interessiert der Typ Kindfrau, allerdings mit entsprechendem Geburtsdatum.

Außerdem müsste man dann auch sämtlichen Hühnern in Bordellen, Straßenstrichs u.ä., die volljährig sind, aber jünger aussehen (siehe z.B meinen Thread vom Dortmunder SS), das Arbeiten dort verbieten. Gibt es dafür jetzt auch schon eine rechtliche Grundlage?
Volljährig ist volljährig und damit basta. Damit haste dann alle Rechte und Pflichten. Aber in Deutschland gibt es mal wieder 1000 Ausnahmen.

Wie ist das eigentlich mit der Pornobranche, die ja gerne auf Teenietypen setzt? Dürfen die jetzt nur noch Filme drehen wie "Oma pervers" o. ä.Eek

Ich red' bzw. schreib mich hiweer grad in Rage. Aber diese typische deutsche Regulierungswut geht mir völlig gegen den Strich.

Schon mal was vom deutschen Regulativ gehört? :p
Beispiel:
Den Deutschen reicht es nicht, von der Regulierung zu sprechen, nene, so nennen die grad mal ne Behörde, wie z.B. die RegTP - Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.
Das war allerdings nicht genug, denn modernisieren an unnötigen und unwichtigen Stellen ist eine weitere Eigenschaft. So wurde die RegTP nach vielen, vielen Jahren nun in die BNA umgewandelt, die Bundesnetzagentur.

Nunmehr nicht nur für Post und Telekram zuständig, sondern auch für die Energienetze, wie Strom, Gas, Wasser usw. und auch Kanalisation etc.

Wie? Immer diese Zwischenrufe! Aber ihr habt ja Recht. Nehmen wir mal das Stromnetz. Vor Jahren durch den Umfall eines Masten in Bielefeld (wohlgemerkt einer, von vielen Zig Tausend) erkannte man, dass das Netz marode sei. Alle anderen Staaten der Erde wären über diese Infrastruktur froh wie Michel Friedmann über 'ne Tüte Koks, nur wir finden unser Netz jetzt doof. Und was bietet sich da mehr an, als das gerade noch privatisierte, dadurch ungepflegte Netz nun wieder zu verstaatlichen, die Behörde dafür ist jedenfalls schon mal da.
Modernisieren macht ja Spass, machen wir also schon mal 'ne neumodische Agentur Ah-gen-tur, klingt wie Abitur, ist aber nicht halb so viel wert. Kaum dass man so ne Agentur hat, das olle Arbeitsamt ist ja mittlerweile auch 'ne Agentur, nach dem man im ersten Schritt der Modernisierung gemerkt hat, dass der Begriff ArbeisANSTALT doch ZUtreffend war. Anstalt - genau! Nur sind die Idioten darin noch viel.... das führt jetzt zu weit. Nennen wir es weiterhin Affenamt.
Fest steht, wenn man was modernisieren kann, dann ist der Deutsche begrifflich gaaaaaaaaaanz weit vorn. Es darf sich an der Sache nix ändern, nur der Begriff muss passen. Man stelle sich vor, man würde die guten Autos (oh Gott, die Eigenschaft behandeln wir aber hier nicht, das ist ein eigenes Buch) modernisieren und tatsächlich die 3 Liter Autos bauen? Am Ende kauft die noch einer, oooooooo Gotttt.
Naja, der Deutsche steht ja auf 3 Liter Autos. Weniger Hubraum sollte ein Stadtauto wirklich nicht haben.

Aaaaber wir schweifen ab, waren wir doch beim Regulativ. Jaaaaaa, das können wir, regulieren bis der Arzt kommt. Übrigens im wahrsten Sinne des Wortes. Selbst die Zeit, die der Ersthelfer ein Unfallopfer wiederbeleben muss ist vorgeschrieben. Ab Beginn des Wiederbelebungsversuches ist so lange dieser fortzuführen, bis der Notarzt eintrifft. Ja, auch wenn der erst noch 'nen Kaffee trinkt und 50 Minuten später kommt. Du belebst den, bis der Arzt kommt. Wenn der dann ankommt, kriegste dann sowas zu hören wie: Wenn Sie jetzt nochmal auf den Brustkorb drücken, ist das Leichenschändung, hören Se doch ma mit dem Scheiss auf. Jawoll, das ist toll.
Aber hörste auf, weil Du sieht: Kopf um 270° verdreht, Beine verwinkelt - eins im Kofferaum verwinkelt eins im Handschuhfach - Arme zerkratzt, zumindest die Teile, die noch am Körper baumeln. Und bei jeder Herz-Massage spritzt mehr Blu.., is ja gut, also man merkt das bringt nix mehr und hört nach 3 Herz-Massagen auf, dann is man fällig.

Wenn man gar nicht erst anfängt, is alles O.K. Aber einmal, nur ein kleines bisschen, so ganz beiläufig auf den Brustkorb und Du pumpst, bis der Arzt kommt. Is' so geregelt. Andererseits, vielleicht auch ganz gut, wenn ich so überlege, wie schnell sonst son Depp sagt: Du Schorsch, jetzt hamma den bald wieder, abba gleich kimmt Bayan im Fansehen, gemma hoam - ou ou, besser, die müssen da bleiben.

Es wird noch mehr reguliert. Erfunden hat das übrigens die Bundeswehr. Genauer General Deh-Vau. Sein Vorname war Zett; sie nannten ihn Zett Deh-Vau oder kurz, ZDV und diese Abkürzung ist auch heute noch gültig für die zentrale Dienstvorschrift innerhalb der Bundeswehr - gegen wen sich diese Gurkentruppe allerdings noch wehren können soll, ist ein anderes Theam - regulieren können die.

"Ab einer individuellen Wassertiefe, bei der der Soldat eine geeignete Position erreicht, beginnt dieser selbständig mit Schwimmbewegungen".
Jo, hätt ich keinen Befehl dazu erhalten, ich wär glatt ersoffen. Auch toll ist:
"Es ist dem Soldaten verboten gefrorenes Wasser zu komprimieren und in Richtung seiner Kameraden zu beschleunigen."
Jahaaa, keine Schneeballschlachten. Schlachten? Klar, wenn man einem Soldaten was verbieten muss, dann Schlachten. Am Ende lernt er noch das Kämpfen - darf man gar nicht dran denken. Man stelle sich nur mal vor: Landung auf der Normandie und die Alliierten kehren um: Weg hier, die haben mit Schneebällen geübt.....

Nicht nur die BW kann Regulieren, ne das können alle. Habe ich schon die Gemeindesatzung erwähnt? Jajajajajaja, das wollen wir Deutschen. Nicht genug, dass man das einmal regeln könnte, damit nicht jeder Depp den Baumbestand wegholzt, NEIN, das regelt jede Gemeinde für sich selbst. So kann es sein, dass in Dorf A Bäume bis 25cm und im 500 entfernten Dorf B nur bis 22cm gefällt werden dürfen. Einheitliche Regeln wären ja viel zu einfach. Das gleiche mit Gartenfeuern. Stellweise verboten, Grillen erlaubt. Hmm, wer nur mal grad seinen alten Weihnachtsbaum und den jährlichen Schnitt der Hecke abfackeln will, wird bestraft, wer täglich im Garten einen Scheiterhaufen zum Grillen entfacht.... Zu früh gefreut, auch das wird reguliert. Man darf den Scheiterhaufen zwar zum Grill erklären, dann passt das, aber man darf nur in einem für die Nachbarn zumutbaren Turnus Grillen. Also nix mit täglich, allenfalls 2wöchentlich, außer... Eine weitere tolle Eigenschaft der Deutschen: Zum richtigen Regeln gehören Ausnahmen, AUUUU-S-NAH-MENNNNN, ich hasse Ausnahmen, da werd ich zum.... jetzt reicht es aber.
Meine Tastatur soll ja noch wat halten, die kann ich ja nicht jetzt wegen einem Thema aufbrauchen.


Gruß

RR,

der hier noch einmal betont, damit keine Missverständnisse aufkommen,
dass Jugendschutz sein muss und gut ist, abeer man kann's auch wirklich übertreiben!!!


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Wer richtig dringend aufs Klo muß, weiß daß der Weg sicher noch nicht das Ziel ist.
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Lustwandel schrieb:http://www.spin.de/forum/20/-/b13d
http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html

Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt.

Aua RR, da sind Dir aber schön die Pferde durch. Aber recht hast Du!

Den Abschnitt oben finde ich einfach genial: Wo ist das Regulativ wo drin steht, was ein "durchschnittlicher Betrachter" ist?

Grüsse Sagesesam
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Ich bin gespannt, ob diese realitätsfremden Idioten demnächst 14-Jährige verknacken, weil sie Sex miteinander hatten,und
ob Redakteure auch 3 Jahre Knast bekommen, wenn sie über den Straßenstrich oder minderjährige Prostitutierte etc. berichten?

Vielleicht führen sie demnächst auch den Schleierzwang ein, man weiß ja nie.
Bei manchen der häßlichen Kröten, die diese Gestze initiieren, wäre das allerdings kein Nachteil....Big Grin

TD, typisch Deutsch. Wo es brennt, sehen sie nicht, Hauptsache blinden Aktionismus an den Tag legen.

Sie sollten damit vorsichtig umgehen, es könnte auch viele aus den eigenen Reihen treffen....WinkWink


Gruß Sloopy. Smile
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Hustler Europe legt Verfassungsbeschwerde ein TeufelBöse:nein:


Nur wenige Tage nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes §184c Strafgesetzbuch gibt es die ersten klage gegen den Gesetzgeber.
Hustler Europe, eine Tochterfirma der US-amerikanischen Larry Flynt Publications, erhebt Verfassungsbeschwerde gegen § 184c Strafgesetzbuch.
Laut § 184c Strafgesetzbuch, verbietet es den gewerblichen Vertrieb von Pornofilmen mit erwachsenen Darstellern, die ein jugendliches Erscheinungsbild aufweisen.
Die Verfassungsbeschwerde von Hustler Europe rügt Eingriffe des § 184c Strafgesetzbuch in die Meinungs-, Berufs- und Eigentumsfreiheit. Ziel ist die Aufhebung der Strafbarkeit für scheinjugendliche Darsteller.
Zudem ist beantragt durch einstweilige Anordnung den § 184c Strafgesetzbuch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen.
Der deutsche Gesetzgeber greift in unsere Grundrechte ein. In der Tradition von Larry Flynt wehren wir uns gegen die weitere Kriminalisierung von Pornografie.
Rechtsanwalt von Hustler Europe, erklärt: „Das Bundesverfassungsgericht wird prüfen müssen, ob § 184c Strafgesetzbuch die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte verletzt. Wir fordern klare Regelungen für mehr Rechtssicherheit.
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Nur eine ganz kurze Meinung zu diesem Thema: Man muß, kann und sollte viel mehr gegen Kinderpornographie machen. Inklusive Behandlung der Täter (oft ehemalige Opfer).

Dem Thema Regulierungswut stimme ich zwar im Generellen zu, aber in Bezug auf Sex und Minderjährige gibt´s von mir null Pardon.

Ob der eingeschlagene Weg irgendwas bringt, wage ich zu bezweifeln. Das etwas geschehen muß, steht aber außer Zweifel.

Im Übrigen verstehe ich den Erstpost so, daß wir darauf achten sollten, keine Bilder/Berichte hier reinzusetzen, die das Forum in Schwierigkeiten bringen könnten, auch wenn die abgebildeten Damen de facto bereits überhalb der Jugendgrenze liegen, aber anders aussehen. Ist doch ok.
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#8
Das ist echt der Hammer im Stasi-Staat Deutschland :-(
Indirekt kann man das auch so verstehen, das wenn eine 16-jährige wie 25 aussieht juckts keine Sau, auch wenn sie damit Minderjährig ist, kopfschüttel...
Im Prinzip werden dabei die Rechte eines volljährigen Girls beschnitten, d.h. ab jetzt ist man erst volljährig wennn man so aussieht- hirnverbrannt
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mangowan schrieb:Indirekt kann man das auch so verstehen, das wenn eine 16-jährige wie 25 aussieht juckts keine Sau, auch wenn sie damit Minderjährig ist, kopfschüttel...

nö, das siehst Du falsch. Wer minderjährig ist, wird ohnehin geschützt. Sonst könnte man 16jährige Charaktere ja einfach von 16jährigen darstellen lassen.
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Hm.

Kann es sein, dass hier vielleicht Bilder von zwar volljährigen Darstellerinnen gemeint sind, die dann aber z.B. mit Schultüte und Ranzen posieren? Die auf den Fotos also vorgeben, ein deutlich zu junges Mädchen zu sein (wenn auch nur spielerisch)?

Ich glaube kaum, dass man generell Bilder von Mädels meint, die man zwar auf unter 18 schätzen könnte, die es aber nicht sind.

Dann könnte man ja jetzt die komplette Manga-Schiene aus Japan verbieten, würde ich mal sagen. Die finde ich z.B. auch recht grenzwertig. :nein: Und da kommen nicht mal echte Darstellerinnen vor.
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stepo69 schrieb:Hm.
Ich glaube kaum, dass man generell Bilder von Mädels meint, die man zwar auf unter 18 schätzen könnte, die es aber nicht sind.

Ich denke eher, dass genau das gemeint ist.

Wenn man ne Oma mit Schultüte ablichtet, sieht man immer noch, dass es ne Oma is'. :p
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Es ist doch die Sprache von "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen", also Geschehen, nicht Aussehen.

Ich denke, es ist gemeint Darstellungen, die so aussehen, wie sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, die aber bei der Aufnahme nicht wirklich formalrechtlich solche Handlungen sind. Und damit meine ich nicht Handlungen mit Volljährigen, die minderjährig aussehen, sondern Handlungen mit Minderjährigen, die sexuelle Handlungen vortäuschen.

Aber am besten schaut man sich den Gesetzestext komplett an. Eventuell gibt es Kommentare dazu von den Vorlageerstellern, was sie mit dem Text gemeint haben.

Gruß,
PP35
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stepo69 schrieb:Ich glaube kaum, dass man generell Bilder von Mädels meint, die man zwar auf unter 18 schätzen könnte, die es aber nicht sind.
Doch, genau das ist gemeint. Wenn auf einem Bild in diesem Forum die Dame jünger aussieht wie 18 entfernen wir die Bilder da wir uns ansonsten strafbar machen.

Ich glaube nicht das das Gesetzt vor dem BVG bestehen kann, aber ich möchte nicht in die Lage kommen das ausfechten zu müssen, verständlich, nicht wahr ?

Gruß
lw
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(Henry Louis Mencken)
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Wer legt eigentlich fest, wie alt jemand aussieht?
Dieses Gesetz ist komletter Schwachsinn, weil, und hier wiederhole ich mich gerne, unfähige Deppen nichts
besseres auf die Reihe bringen als solche realitätsfremden Gummiparagraphen.
Weil man echte Probleme nicht in den Griff bekommt kommt schießt man vorsichtshalber mit Bomben auf Mücken.
Beobachtet ein gestörter Spanner eine jung aussehende Frau gegen ihren Willen, passiert ihm nichts, obwohl jeder weiß,
daß das meist die Vorstufe zu mehr ist.
Schaut er sich jedoch dieselbe Frau mit deren Einverständnis auf Bildern an, geht er in den Bau. Verwirrt Das verstehe wer will.


Gruß Sloopy. Smile
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Lustwandel schrieb:Ich glaube nicht das das Gesetzt vor dem BVG bestehen kann, aber ich möchte nicht in die Lage kommen das ausfechten zu müssen, verständlich, nicht wahr ?

Nun gut, das ist natürlich nachvollziebar. Ihr seid zumindest auf der sicheren Seite, wenn ihr vom Worst Case ausgeht.
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sloopy schrieb:Wer legt eigentlich fest, wie alt jemand aussieht?

Sehr gute Frage.

Und funktioniert das eigentlich auch in die andere Richtung? Was ist mit 'ner 16-jährigen, die aus Spaß ein derart gekonntes Make-Up auflegt, dass ihre gesamte Umwelt fest davon überzeugt ist, sie sei bereits volljährig. Macht die sich dann damit auch schon strafbar? Das wäre ja zumindest mal Vortäuschung falscher Tatsachen, wenn nicht gar Betrug oder Anstiftung zu einer Straftat (schließlich könnte sie ja jederzeit von irgendeinem leichtgläubigen Fotografen gefragt werden, ob sie Nacktaufnahmen von sich machen lassen würde ...)

Verwirrt

Ein Glück, dass ich kein Jurist bin.
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stepo69 schrieb:Was ist mit 'ner 16-jährigen, die aus Spaß ein derart gekonntes Make-Up auflegt, dass ihre gesamte Umwelt fest davon überzeugt ist, sie sei bereits volljährig. Macht die sich dann damit auch schon strafbar?
Nö, die ist minderjährig Wink

Du als volljähriger hast Dich davon zu überzeugen das Dein gegenüber ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)
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Lustwandel schrieb:Nö, die ist minderjährig ...
14 bis 18-jährige sind schon strafmündig, nach dem Jugendstrafrecht.
18 bis 21-jährige ("Heranwachsende") können auch noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn ihre geistige Reife dem eines Jugendlichen entspricht.

Gruß, PP35
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