21.05.2010, 12:07
die gefahr, dass der Zuhälter über seinen Verteidiger Akteneinsicht erhält und den Namen des Anzeigeerstatters erfährt liegt bei geschätzen 100 %. Anonyme Anzeigen gehen hingegen leider immer wieder bei der Polizei "unter", insbesondere, wenn sie zu allgemein formuliert sind. Richte lieber ein anonymes schreiben sowohl an die Staatsanwaltschaft, als auch eine Durchschrift an die zuständige Polizeibehörde. Sei so konkret wie möglich. An welchen Tatsachen machst du die Tatbestände fest? Wer, außer dir, könnte das bezeugen? gibt es andere Beweismittel? Um so mehr du der polizei lieferst, um so eher wird ermittelt.
Dass jemand als Freier anonym bleiben will kann doch viele verständliche Gründe haben (verheiratet o.ä.) - das hat nichts mit "Eier in der Hose" zu tun, hauptsache es macht jemand im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Dass jemand als Freier anonym bleiben will kann doch viele verständliche Gründe haben (verheiratet o.ä.) - das hat nichts mit "Eier in der Hose" zu tun, hauptsache es macht jemand im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Ich will doch nur spielen