29.04.2015, 20:05
(29.04.2015, 17:33)saarboy123 schrieb: Die Einschränkung des Services, was durchaus üblich ist, sollte aber kein Grund zu einer Vorverurteilung zu sein!"Vorverurteilung" und "ominöse Warnung" nix dergleichen von mir. War nur meine Meinung aus gut 40 Jahren P6-Erfahrung. Fahre einfach einer hin und berichte vom Gegenteil.
Von daher halte ich solch einen überzogenen Kommentar für unqualifiziert.