18.08.2007, 21:13
HEY,
seit dem 1.August greift in BW das Landesnichtraucherschutzgesetz, hiernach ist das Rauchen in Gaststätten verboten.
Gaststätten sind gemäß dem Gaststättengesetz alle Einrichtungen, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Hierzu gehören auch Schankgaststätten wie Bars und Nightclubs.:hmm
Wie sieht das bei den entsprechenden Häusern aus ???
Mir geht es weniger um Frage des Sinnhaftigkeit dieses Verbotes, sondern ich sehe mal wieder die Chance für Ordnungsämter eine moralistische Show abzuliefern...... :cuss:middle
BYE
seit dem 1.August greift in BW das Landesnichtraucherschutzgesetz, hiernach ist das Rauchen in Gaststätten verboten.
Gaststätten sind gemäß dem Gaststättengesetz alle Einrichtungen, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Hierzu gehören auch Schankgaststätten wie Bars und Nightclubs.:hmm
Wie sieht das bei den entsprechenden Häusern aus ???
Mir geht es weniger um Frage des Sinnhaftigkeit dieses Verbotes, sondern ich sehe mal wieder die Chance für Ordnungsämter eine moralistische Show abzuliefern...... :cuss:middle
BYE