Zitat:Weiß einer wer das wohl war?
Selbst wenn es jemand weiß, käme dann die Namensnennung schon fast einem
"öffentlich an den Pranger stellen" gleich. ... wir leben im 21. Jahrhundert und
nicht mehr im Mittelalter ...
Denn in der Mitteilung vom Gericht bzw. der Pressestelle des Gerichts für die
Medien sind keine Namen genannt worden (auch nicht abgekürzter oder
verstümmelter Form). Das ist/ war sicherlich vom Gericht bzw. der Pressestelle
des Gerichts so gewollt gewesen.
Und was hättest du oder auch andere davon ihren Namen zu wissen bzw. zu
kennen?
Kannst du vom genannten Namen Rückschluss auf ein von ihr evtl. verwendetes
Pseudonym für ihren Job ziehen?
Gut, bei Wissen/ Kenntnis ihres Pseudonyms wird man sie sicherlich (so schnell)
nicht mehr besuchen ...
Allerdings ist wohl auch nicht ganz von der Hand zu weisen, dass es Menschen
geben soll, die sie dann auch mit dem ein oder anderen Spruch 'versorgen'
könnten. Das kann's dann auch wiederum nicht sein.
Die Frau wird in einem separaten Prozess ganz sicher nicht ihrer Strafe für die
(versuchte) Erpressung und evtl. anderen Delikten die in diesem Zusammenhang
stehen, entgehen. Und ich denke, dass das ihr eine Lehre sein wird. Dazu kommt
noch, dass sie wohl auch die Kosten für beide! Verfahren zu tragen haben wird.
Das sollte eigentlich der Strafe genug sein.