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Prostituiertenschutzgesetz 2017 - Maßnahmen, Vorgehen, Auswirkungen - Druckversion +- LSH (https://www.lustscout.to/forum) +-- Forum: Sonstiges (https://www.lustscout.to/forum/forumdisplay.php?fid=14) +--- Forum: Menschenhandel und Ausbeutung (https://www.lustscout.to/forum/forumdisplay.php?fid=315) +--- Thema: Prostituiertenschutzgesetz 2017 - Maßnahmen, Vorgehen, Auswirkungen (/showthread.php?tid=158839) |
RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - dieter2001 - 04.09.2017 (04.09.2017, 18:35)Andyy schrieb: IN DIESEM HAUS HERRSCHT KONDOMPFLICHT...In einem Laufhaus wird auch das mitführen von einem Personalausweiß verlangt und ist auf verlangen vorzuzeigen, dem Betreiber. Ich habe auch schon mitbekommen, dass eine Ziggo Bulgarin einen Kunden drauf hingewiesen hat, als ihr seine Nase nicht gefiel. Das mit dem Personalausweis habe ich auch gesehen, dann sollen die Loddels halt die Polypen rufen, die von der Sonderschule wieder ... ![]() RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - Bronto8 - 04.09.2017 (04.09.2017, 18:35)Andyy schrieb: In einem Laufhaus wird auch das mitführen von einem Personalausweiß verlangt und ist auf verlangen vorzuzeigen, dem Betreiber. welches Haus ist denn das? RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - haifisch - 04.09.2017 (04.09.2017, 18:54)fish01 schrieb: Dem Betreiber vom Laufhaus meinen Personalausweis zeigen? Das wüsste ich aber ... In Deutschland muss zwar jeder ab 16 Jahren einen Personalausweis besitzen, aber diesen muss man nicht verpflichtend (als deutscher Staatsbürger) mit sich führen. Noch weniger muss man jedermann seinen Ausweis vorzeigen, was zumindest ich einem Bordellbetreiber/Wirtschafter auch keinesfalls machen würde. Im Allgemeinen muss man sich nur gegenüber staatlichen Organen ausweisen und nicht irgendwelchen eventuell dubiosen Gestalten, die ihr Geld im Rotlichtbereich "verdienen". RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - LaFee - 04.09.2017 Dem Betreiber Perso vorlegen des Gastes...das kann doch nicht wahr sein...!!!! RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - Cicassos - 05.09.2017 (04.09.2017, 18:17)stuermi schrieb: nein, du begehst eine Ordnungswidrigkeit, wenn auch eine, die mit empfindlichen Bußgeldern belegt sein kann Stimmt, und wenn auch, ich habe mir noch nicht eine Sekunde Gedanken darüber gemacht, ob ich da gegen irgendein Gesetz verstoße, wenn mir eine Dame die Nudel lutscht und ich fang damit auch nicht an. Den meisten Frauen geht es doch genauso. Meine Überzeugung ist und bleibt, dass erwachsene Menschen das tun sollen, was sie möchten und nicht das, was sich irgendwelche realitätsfremden Politikernasen ausgedacht haben. Wer soll den Quatsch denn auch kontrollieren. Die wichtigste Änderung ist, dass es auf den Webseiten vermerkt ist und im Bordell Schilder rumhängen, dass Kondompflicht besteht. Das reicht doch auch nun wirklich. RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - limbo - 05.09.2017 (04.09.2017, 18:35)Andyy schrieb: ...In einem Laufhaus wird auch das mitführen von einem Personalausweiß verlangt und ist auf verlangen vorzuzeigen, dem Betreiber... Könnte im Eros10 oder Eros Corner hängen ![]() ![]() Das Steintor ist auch Partymeile und am WE sind viele junge Bubn unterwegs, einige davon könnten minderjährig sein. Da die Bubn keinen Stempel mit dem Lebensalter auf der Stirn tragen, muß der Puffbetreiber ggf. kontrollieren oder die Bubn raus schicken. Denke nicht, daß da was anderes dahinter steckt. Gruß limbo, entspannt RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - Bronto8 - 05.09.2017 (05.09.2017, 08:12)limbo schrieb: ... einige davon könnten minderjährig sein. Da die Bubn keinen Stempel mit dem Lebensalter auf der Stirn tragen, muß der Puffbetreiber ggf. kontrollieren oder die Bubn raus schicken. wie unspektakulär ![]() allerdings plausibel ![]() Danke Bront RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - caipiII - 04.11.2017 Jungs, ich habe mal ne blöde Frage. Das der Schiedel in die Tüte muss ist klar, aber wie schau das mit Oralverkehr bei der Frau aus?? Ne DSL meinte zu mir sie läßt sich nicht mehr lecken, wegen dem Gesetz. Ich habe ein bisserl dumm geschaut, wenn man es aber genau betrachtet kann man ihr nicht wiedersprechen. Hat jemad Detailinfos?? Gruß Caipi RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - RobinW - 04.11.2017 Da müßte man wohl mal in die Umsetzungsrichtline der Behörden schauen ;-) RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - Cicassos - 04.11.2017 (04.11.2017, 12:43)caipiII schrieb: Jungs, ich habe mal ne blöde Frage. Das der Schiedel in die Tüte muss ist klar, aber wie schau das mit Oralverkehr bei der Frau aus??Doch, man kann und man muss ihr widersprechen: Im Gesetz steht kein Verkehr ohne Kondom. Erklär mir mal bitte wie Oralverkehr also Lecken bei der Frau mit Kondom funktionieren soll. Ein Kondom über die Zunge ziehen ist nicht praxistauglich. Wenn der Gesetzgeber wollte, dass ein Lecken nur mit Schutz stattfindet, hätte er Lecktücher mit aufgeführt, hat er aber nicht. Die Idee hinter dem Kondomzwang war die Frau zu schützen, nicht den Freier. Wenn deine Else nicht mehr geleckt werden will und das Gesetz als Begründung anführt, ist das Blödsinn. Wenn sie nicht will, will sie nicht und soll das klar sagen und sich nicht irgendeine dämliche Begründung suchen, denn im Gesetz steht davon nichts. RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - Jan_Meyer - 05.11.2017 Aber dafür gibt es doch was von ... Lecktücher. ![]() (Nun, irgendwann sind wir bei Full SAVER SEX angekommen. ) RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - loewe - 26.11.2017 Berlin tagesspiegel: Berlin zwingt Prostituierte in die Illegalität Zitat:...Berlin ... bekommt es nicht hin. ... RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - loewe - 16.12.2017 Eine Auswirkung des ProstSchG? Bitte grünen Haken oben links beachten! ![]() Dahinter findet man dies: ![]() RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - Jan_Meyer - 16.12.2017 Naja, da fehlt dann aber das Datum vom Gesundheitszeugnis. ![]() RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - Andyy - 16.12.2017 Das hängt dann noch wie das Zertifikat vom Meisterbrief wie in der guten KFZ Werkstatt an der Wand. ![]() Gruß Andyy... RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - Jan_Meyer - 16.12.2017 (16.12.2017, 14:08)Andyy schrieb: Das hängt dann noch wie das Zertifikat vom Meisterbrief wie in der guten KFZ Werkstatt an der Wand. Das bringt mich gerade auf eine Geschäftsidee ... ![]() ![]() RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - Stuart - 30.12.2017 Immer wieder gibt es Fragen zur Anmeldung. Das Gesetz erlaubt alternativ auch eine "Zustellanschrift". Zitat:(1) Bei der Anmeldung hat die anmeldepflichtige Person zwei Lichtbilder abzugeben und folgende Angaben zu machen: Anscheinend gibt es dazu schon erste kommerzielle Anbieter: https://zustellanschrift.de/ Hier noch eine Erläuterung dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/zustellanschrift-fuer-prostituierte_119689.html Bin mal gespannt, wie sich das Thema im nächsten Jahr auswirkt, jedenfalls ist der Wissensstand dazu bei den Mädels sehr unterschiedlich. RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - Jerry - 30.12.2017 Es war absehbar, dass durch dieses Gesetz neue Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden. Die Idee der Zustellanschrift finde ich richtig gut. Zitat:jedenfalls ist der Wissensstand dazu bei den Mädels sehr unterschiedlich. Bei den Behörden ebenso. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch im neuen Jahr weiter Spaß mit unserem Hobby haben. RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - peterPowers - 30.12.2017 Bei einigen Häusern ist der Verwaltungskram für die DLs bereits Teil des Service: https://www.rote-meile-mannheim.de/ RE: Prostituiertenschutzgesetz 2017 erste Maßnahmen - Jan_Meyer - 30.12.2017 Ich bin ja mal gespannt welche Mädels jetzt in den Urlaub gegangen sind und nächstes Jahr nicht mehr am Start sind. |