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Kinder Unterhalt Thailand - Druckversion

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Kinder Unterhalt Thailand - Pikashu - 26.09.2008

wawi hat recht:

Kindesunterhalt kann immer vor einem deutschen Gericht eingeklagt werden. Unabhängig von der Nationalität des Kindes oder der Mutter.

Sicher ist das Anstrengen einer solchen Klage aus den Ländern der dritten Welt heraus beliebig kompliziert, aber nicht unmöglich. Und im Erfolgsfall hat die Mutter dann eine gute Grundsicherung. Als noch schlimmer sehe ich allerdings die erbrechtlichen Konsequenzen an, speziell wenn man eigene Kinder und/oder ein größeres Vermögen hat.

Ich kann mir gut vorstellen, dass es auch in einigen asiatischen Ländern Anwälte gibt, die auf sowas spezialisiert sind. Sicher weiß ich das aus Cuba. Da kenne ich zwei Fälle im Bekanntenkreis, die von der gleichen Kanzlei verklagt wurden. Mit Erfolg und erheblichen finanziellen und privaten Folgen.

Bevor ihr außer [Bild: sperm.gif], auch Adressen oder ähnliche Informationen hinterlasst, denkt immer daran, dass es auch Frauen gibt, die bewusst eine Schwangerschaft ins Kalkül ziehen.

Daher immer die Frage "Was würde Boris heute anders machen?"Laut Lach
Gruß [Bild: smilie_flag_006.gif]
Pikashu


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Kinder Unterhalt Thailand - känguru - 27.09.2008

Sarado schrieb:Selbst wenn es so sein sollte, warum sollte ein deutscher Freier Unterhalt zahlen müssen, wenn (fast) kein einziger Thaimann Unterhalt für sein Kind zahlt? Solche Sachen sind mit Sicherheit nicht im Sozialabkommen zwischen DE und LOS geregelt:nein:

Sarado, der nicht weiß, wieviele Kids er auf der Welt rumhüpfen hatAugen Roll

Es geht da nicht so gerecht zu. Letztendlich ist ja eine geschäftliche Abmachung gebrochen worden (hier geht´s ja um um Sex gegen Geld, ich denke hier nicht an "Liebeskasper"-Beziehungen oder ernsthafte Affären).

Bei einer Schwangerschaft würde ich wohl von einem klaren finanziellen Kalkül auf Seiten der DL ausgehen.

Ich finde es hochanständig, einem Kind zu helfen, wenn es denn tatsächlich dazu kam, damit es nicht in für uns sonst unzumutbaren Umständen aufwächst. Das Kind hat in jedem Fall verdient, die besten nur möglichen Umstände zu erhalten, die man herbeiführen kann. Ob der Verbleib bei einer AO-Hure dazugehört, ist ein anderes Thema.

Auf jeden Fall ist die Diskussion hier hilfreich, und sei´s auch nur mit dem Hinweis "uffpasse!"

:p


Kinder Unterhalt Thailand - Kassiopeia - 27.09.2008

känguru schrieb:....wenn es denn tatsächlich dazu kam, damit es nicht in für uns sonst unzumutbaren Umständen aufwächst.....

Wobei ich dass so nicht unterschreibe. Ich differenziere dann schon noch zwischen "Unfall" oder gezeilt "angebumst" Verärgert!



känguru schrieb:.....Auf jeden Fall ist die Diskussion hier hilfreich, und sei´s auch nur mit dem Hinweis "uffpasse!"
Dito, wenn man bedenkt wie der Thread hier angefangen hat.

Gruß Winke


Kinder Unterhalt Thailand - Nackedei - 28.09.2008

känguru schrieb:Das Kind hat in jedem Fall verdient, die besten nur möglichen Umstände zu erhalten, die man herbeiführen kann. Ob der Verbleib bei einer AO-Hure dazugehört, ist ein anderes Thema.


:p

Finde diese Aussage doch ein wenig heftig, immerhin gehört zu dieser AO-Hure auch ein AO-Freier:nein:.

Aber wie sagt man so schön, wen zwei das selbe machen ist es noch lange nicht das gleicheVerärgert


Kinder Unterhalt Thailand - wawi - 28.09.2008

Nackedei schrieb:Finde diese Aussage doch ein wenig heftig, immerhin gehört zu dieser AO-Hure auch ein AO-Freier:nein:.

Aber wie sagt man so schön, wen zwei das selbe machen ist es noch lange nicht das gleicheVerärgert
Kind ist Kind und hat sich seine Eltern nicht ausgesucht. Auch wenn es von einer Hure ist, sollte es ein Recht, auf ein anständiges Leben haben. Der der das Kind gezeugt hat, hatte sinen Spass und sollte gefälligst, die Konsquenzen ziehen. Alles andere ist schäbig. Was kann ein Kind dafür, dass es nicht geplant war, oder aus monitären Zielen, in die Welt gesetzt wurde

Gruss wawi


Kinder Unterhalt Thailand - BriskoSchneider - 30.09.2008

Der TE ist mit seiner Frage im falschen Forum. Geh mal in den Unterhaltsrechtforen. Da gibt es ein paar Fälle.
Viele werdens nicht glauben wie schnell man Unterhaltszahler wird.Brasilien ist da besonders schlimm.

Grundsätzlich gilt, in welchen Land auch immer, wenn man eine Frau schwängern will, dann nie den Namen , Adresse Autonummer irgendwie der Frau ermöglichen herauszubekommen.

In Uraubsländern z.B.Brasilien das Hotel in voraus bezahlen und nicht den Reissepass abgeben ,mit falschen anmelden. Dann kann man auch am Strand was aufreisen ,den reichen Liebeskasper spielen,ohne Gummi vögeln.( Nach mitgenommenen Schnelltest) Und nicht vergessen der Frau dann einen falschen Namen und falschen Wohnort in Germany nennen. Dann brauch man keine Angst vor Zahlungen haben,egal ob Sie dann Schwanger wird oder nicht, man hat dann schon viel mehr Spass am Urlaubsort und den Kopf frei

In Polen und Tch nie der Lady das eigene Auto zeigen, sondern immer sicher abstellen, und mit der Lady ein Taxi nehmen.

Selbst in Deutschland immer aufpassen. Niemals eine ohne vögeln im Bekanntenkreis. Ohne Vögeln könnt Ihr dann wenn Ihr 50 - 200 km auf Disco fahrt.
Das beste sind immer die Ü30 Partys, wenn man mit Jeans und T-Shirt hingeht guckt dich keine an. Doch wenn man sich anständig anzieht und Sie dann anmacht, vorgibt was besseres zu sein (falsche Visitenkärtchen mitnehmen) dann ist man plötzlich schön.Ihr glaubt garnicht wieviele dann schon am ersten Abend ohne Gummi vögeln. Mir ist das dann egal ( die haben ja nur falschen Namen )

Brisko der nicht genau weiss ob schon Kinder in Rio, SdB,Warschau, Posen, Karlsbad ,Stettin, Frankfurt oder sonstwo rumlaufen.

Hauptsache man bleibt UnterhaltszahlungsfreiBig Grin sonst könnt me sich keine Clubbesuche mehr leisten


Kinder Unterhalt Thailand - hermescali - 01.10.2008

BriskoSchneider schrieb:Brisko der nicht genau weiss ob schon Kinder in Rio, SdB,Warschau, Posen, Karlsbad ,Stettin, Frankfurt oder sonstwo rumlaufen.

Hauptsache man bleibt UnterhaltszahlungsfreiBig Grin sonst könnt me sich keine Clubbesuche mehr leisten

Falls es wirklich einige sein sollen wünsche ich Dir nur, dass das irgenwann mal auf Dich zurückfällt, aber wirklich böse!


Kinder Unterhalt Thailand - wawi - 01.10.2008

hermescali schrieb:Falls es wirklich einige sein sollen wünsche ich Dir nur, dass das irgenwann mal auf Dich zurückfällt, aber wirklich böse!
Da kann ich mich nur kopfschüttelnd anschliessen.

Gruss wawi


Kinder Unterhalt Thailand - Sarado - 01.10.2008

BriskoSchneider schrieb:Der TE ist mit seiner Frage im falschen Forum. Geh mal in den Unterhaltsrechtforen. Da gibt es ein paar Fälle.
Viele werdens nicht glauben wie schnell man Unterhaltszahler wird.Brasilien ist da besonders schlimm.
Na komm, sooo einfach ist das alles auch nicht. Erstmal muss ein Vaterschaftstest her um alles zu beweisen. Und den kann man bestimmt nicht so einfach einklagen. Denn ohne Test und Anerkennung eines Kindes läuft erstmal gar nichts.

Sarado, der noch nie eine Brasilianerin kennengelernt hat, die Unterhalt aus dem Ausland erhält.


Kinder Unterhalt Thailand - wawi - 01.10.2008

Sarado schrieb:Na komm, sooo einfach ist das alles auch nicht. Erstmal muss ein Vaterschaftstest her um alles zu beweisen. Und den kann man bestimmt nicht so einfach einklagen. Denn ohne Test und Anerkennung eines Kindes läuft erstmal gar nichts.

Sarado, der noch nie eine Brasilianerin kennengelernt hat, die Unterhalt aus dem Ausland erhält.

Ich kenne einen Fall, in dem eine Frau, etliche Männer als möglichen Vater angab. Alle mussten sich einem Vaterschaftstest unter ziehen. Es war eine Deutsche Frau, ich gehe aber davon aus, dass es bei Ausländerinnen, nicht anders ist.

Ich finde das auch gut so, denn wer ein Kind in die Welt setzt, muss auch für es sorgen.

Gruss wawi


Kinder Unterhalt Thailand - Sarado - 01.10.2008

wawi schrieb:Ich kenne einen Fall, in dem eine Frau, etliche Männer als möglichen Vater angab. Alle mussten sich einem Vaterschaftstest unter ziehen. Es war eine Deutsche Frau, ich gehe aber davon aus, dass es bei Ausländerinnen, nicht anders ist.
Den müßte sie als Ausländerin sehr aufwendig über einen Anwalt hier einklagen und auch selber bezahlen! Dürfte sauteuer werden - z.B. für ein Isaan- oder Favelagirl. Oder man müßte ihn dort machen - wenn man sich dort wieder hintrauen sollteWink Und falls es eine Hure sein sollte, dann müßte sie einen ganzen Haufen solcher Tests bezahlenWink


Sarado, der meint dass theoretisch alles möglich ist mit Winkeladvokaten, aber die Realität sieht wohl anders aus.


Kinder Unterhalt Thailand - wawi - 01.10.2008

Sarado schrieb:Den müßte sie als Ausländerin sehr aufwendig über einen Anwalt hier einklagen und auch selber bezahlen! Dürfte sauteuer werden - z.B. für ein Isaan- oder Favelagirl. Oder man müßte ihn dort machen - wenn man sich dort wieder hintrauen sollteWink Und falls es eine Hure sein sollte, dann müßte sie einen ganzen Haufen solcher Tests bezahlenWink


Sarado, der meint dass theoretisch alles möglich ist mit Winkeladvokaten, aber die Realität sieht wohl anders aus.
Bedürftige, bekommen in Deutschland Prozesskostenhilfe. Ausländer, können die auch beantragen.

Gruss wawi


Kinder Unterhalt Thailand - Sarado - 01.10.2008

wawi schrieb:Prozesskostenhilfe. Ausländer, können die auch beantragen.

Gruss wawi
Ausländer die hier leben, ja. Aber doch nicht jeder der im Ausland lebt? Dann wär unser Staat wohl schon pleiteLaut Lach


Kinder Unterhalt Thailand - ruebe - 13.10.2008

ahoi!

ich denke, dass man - wie auch von Sarado bereits geschrieben - die theoretischen möglichkeiten von den praktischen gegebenheiten trennen muss....

ein kind, das von einem deutschen mit einer thai gezeugt wurde, bekommt unter der voraussetzung die dt. staatsbürgerschaft, dass die vaterschaft nachgewiesen wird....dies kann entweder auf der dt. botschaft in bkk durch eine beurkundung durch den erzeuger geschehen oder durch die gerichtliche feststellung vor einem dt. gericht....

wird die vaterschaft festgestellt, dann gilt für das kind ganz normal das dt. unterhaltsrecht....ob das kind in thailand oder deutschland lebt, ist hierfür völlig unbedeutend....es ist dafür auch kein rechtsabkommen zwischen thailand und deutschland notwendig, da es um die unterhaltsansprüche eines dt. staatsbürgers (dem kind nämlich) geht...

wer sich nicht sicher ist, dass er tatsächlich der vater des kindes seiner thailändischen urlaubsbekanntschaft ist und deshalb einem vaterschaftstest zustimmt, erhöht damit die chancen, von einem dt. gericht zu unterhaltszahlungen verdonnert zu werden, wenn z.b. die lady über (familien-) kontakte nach deutschland verfügt und sich dementsprechend auskennt...

in den anderen fällen hängt es vom samenspender ab, ob er die vaterschaft freiwillig (z.b. auf der dt. botschaft) anerkennt oder sich drückt....denn ohne seine mithilfe wird es einer normalen thai kaum möglich sein, unter diesen umständen die unterhaltsansprüche für ihr kind durchzusetzen...

ruebe


Kinder Unterhalt Thailand - ruebe - 13.10.2008

Sarado schrieb:Selbst wenn es so sein sollte, warum sollte ein deutscher Freier Unterhalt zahlen müssen, wenn (fast) kein einziger Thaimann Unterhalt für sein Kind zahlt? Solche Sachen sind mit Sicherheit nicht im Sozialabkommen zwischen DE und LOS geregelt:nein:

wie gesagt....der deutsche freier muss zahlen, weil das kind bei nachgewiesener vaterschaft eben auch deutsche® ist....das hat mit thailand dann gar nichts mehr zu tun....


Kinder Unterhalt Thailand - ruebe - 13.10.2008

...es kann dem mann übrigens noch etwas ganz anderes blühen, sollte die vaterschaft festgestellt werden....die thai kann mit ihrem "deutschen kind" anschließend nämlich ganz einfach nach deutschland einreisen und dann greift die unterhaltspflicht sogar auch noch für die frau...ob verheiratet oder nicht spielt dabei keine rolle...

ruebe, der hofft dass trotzdem weiterhin fleissig ao-berichte aus pattaya geschrieben werden....


Kinder Unterhalt Thailand - Sniper - 13.10.2008

ruebe schrieb:wie gesagt....der deutsche freier muss zahlen, weil das kind bei nachgewiesener vaterschaft eben auch deutsche® ist....das hat mit thailand dann gar nichts mehr zu tun....

So einfach sehe ich das ganze aber nicht ! Ich habe da etwas "Erfahrung" Nein ich habe keine Nutte geschwängert ! Wink

Ein uneheliches Kind in Deutschland, untersteht der Vormundschaft des Jugendamtes. Das Jugenamt "treibt" den Unterhalt bei und vertritt die Interessen des Kindes. Dies aber nur solange, wie sich das Kind in Deutschland aufhällt.

Zieht das Kind ins Ausland, oder weilt dort, ist das deutsche Jugendamt nicht mehr zuständig und hat mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun. :nein: Die Kindesmutter muss dann mit Hilfe von Anwalt, Gericht und evt. Behörden sich selbst darum kümmern Unterhaltsansprüche durchzusetzen.

Das denke ich, ist aber äußerst schwierig und kostspielig und so weden die meisten Ladys in Thailand gar nicht die Mittel dazu haben.

Sniper..der in einem solchen Fall freiwillig zahlen würde, bei erwiesener Vaterschaft ! Smile


Kinder Unterhalt Thailand - ruebe - 13.10.2008

@ sniper

...das muss schon ne weile bei dir her sein....bereits seit der kindschaftsreform 1998 gibt es die vormundschaft unehelicher kinder durch das jugendamt nicht mehr...


Kinder Unterhalt Thailand - Sarado - 13.10.2008

ruebe schrieb:...es kann dem mann übrigens noch etwas ganz anderes blühen, sollte die vaterschaft festgestellt werden....die thai kann mit ihrem "deutschen kind" anschließend nämlich ganz einfach nach deutschland einreisen und dann greift die unterhaltspflicht sogar auch noch für die frau...ob verheiratet oder nicht spielt dabei keine rolle...
...
Also DAS ist mir neu. Seit wann muss man an eine Frau, und sei es die Mutter seines Kindes, unterhalt zahlen, obwohl man nie verheiratet war? Davon höre ich zum ersten mal...

Sarado, der wohl was verpasst hat.


Kinder Unterhalt Thailand - Sniper - 13.10.2008

Na gut, na gut ! Das Jugendamt übernimmt nicht die Vormundschaft, dafür aber die Pflegschaft des Kindes ! Hab mich da etwas falsch ausgedrückt ! Sorry !

Hier aber mal der Gesetzestext :

Zitat: § 1709 (1) [1] Mit der Geburt eines nichtehelichen Kindes wird das Jugendamt Pfleger für die Wahrnehmung der in § 1706 bezeichneten Angelegenheiten, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat und nach § 1705 unter der elterlichen Sorge der Mutter steht. [2] Dies gilt nicht, wenn bereits vor der Geburt des Kindes ein Pfleger bestellt oder angeordnet ist, daß eine Pflegschaft nicht eintritt, oder wenn das Kind eines Vormundes bedarf. [3] § 1791c Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 gilt entsprechend.

(2) [1] Für ein nichteheliches Kind, das außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes geboren ist, tritt die gesetzliche Pflegschaft erst zu dem Zeitpunkt ein, zu dem es seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes nimmt. [2] Die gesetzliche Pflegschaft tritt nicht ein, wenn im Geltungsbereich oder außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes bereits eine Pflegschaft oder eine Vormundschaft besteht.
So long

Sniper