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Kinder Unterhalt Thailand - Druckversion

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Kinder Unterhalt Thailand - ruebe - 14.10.2008

Sarado schrieb:Also DAS ist mir neu. Seit wann muss man an eine Frau, und sei es die Mutter seines Kindes, unterhalt zahlen, obwohl man nie verheiratet war? Davon höre ich zum ersten mal...

Sarado, der wohl was verpasst hat.

das gibt es nun seit 10 jahren...sollte die vaterschaft feststehen ist es deshalb z.b. für ein bargirl aus pattaya überhaupt kein problem, nach germany einzureisen, um dort unterhalt von dem mann für sich und das kind zu fordern....kein anderes visum ist derart leicht zu bekommen....

das ganze steht und fällt halt mit der anerkennung der vaterschaft....das dürfte für die meisten girls das größte problem sein....

hier noch eine quelle:

Zitat:Aktuell: Unverheiratete Väter und Unterhalt

Unverheiratete Väter müssen der Mutter ihres Kindes mindestens drei Jahre lang Unterhalt zahlen. Die Pflicht endet nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch, wenn die Mutter einen anderen Mann ehelicht.

Obwohl das Gesetz seit mehr als zehn Jahren besteht, ist es in der Öffentlichkeit eher unbekannt geblieben. Unverheiratete Mütter haben gegenüber dem Vater ihres Kindes nicht nur einen Unterhaltsanspruch für das Kind, sondern auch für sich selbst, wenn sie wegen der Erziehung des Nachwuchses nicht arbeiten können. Die Zahlungspflicht des Vaters gilt nach § 1615 L BGB mindestens drei Jahre lang.

Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite116.htm


Kinder Unterhalt Thailand - my2cents - 14.10.2008

Zitat:Unverheiratete Mütter haben gegenüber dem Vater ihres Kindes nicht nur einen Unterhaltsanspruch für das Kind, sondern auch für sich selbst, wenn sie wegen der Erziehung des Nachwuchses nicht arbeiten können.

Da fehlt noch der Zusatz "oder wollen" am Ende. Kann ein Arbeitskollege ein Lied von singen: Seine Verflossene hätte gekonnt aber wollte nachweislich nicht. Bis ein gerichtsverwertbarer Nachweis gefunden und das Gericht den Nachweis anerkannt hatte, waren fast drei Jahre ins Land gegangen, in denen er latürnich weiterhin blechen durfte.
Würde die Arbeitswilligkeit der Mütter von den Gerichten nach den selben Regeln beurteilt wie dies bei HartzIV-Ermpfängern erfolgt, müssten einige Männer nichts mehr an ihre Verflossenen zahlen. Aber so wird es den Damen der Schöpfung halt mal wieder einfach gemacht. Sicher: Ein Kind aufziehen ist nicht ohne aber spätestens ab Kindergartenalter sind zumindest Aushilfsjobs realisierbar.

Würde mich allerdings mal interessieren, wie sich das klassische Thai-Bargirl aus der Affäre ziehen will von wegen nicht arbeiten können und so...Big Grin


Kinder Unterhalt Thailand - ruebe - 14.10.2008

my2cents schrieb:Sicher: Ein Kind aufziehen ist nicht ohne aber spätestens ab Kindergartenalter sind zumindest Aushilfsjobs realisierbar.

...deshalb muss man(n) ja auch im normalfall nur 3 jahre lang zahlen...anschliessend kann das thaigirl wieder ihrer gewohnten arbeit nachgehen Smile

hier ein artikel, der das thema nochmal von einem anderes aspekt beleuchtet...

Zitat:Vaterschaftsanerkennung und Bleiberecht

Im Folgenden dokumentieren wir den Beitrag von Rechtsanwalt Ludwig Gemeinhardt aus dem Infobrief Juli-August 2006 von Proasyl/Flüchtlingsrat Essen

„Seit einiger Zeit wird in der Presse vermehrt über so genannte„Scheinvaterschaften“, in denen rechtsmissbräuchlich ein Bleiberecht erschlichen worden sein soll, berichtet. Dieses geschieht vor dem Hintergrund folgender Gesetzeslage:

Seit 1993 ist geregelt, dass auch nichteheliche Kinder deutscher Väter mit Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, sofern eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt. 1998 wurde dann eine Vaterschaftsanerkennung erheblich vereinfacht. Insbesondere ist seitdem nur noch die Anerkennung des Vaters und die Zustimmung der nicht verheirateten Mutter des Kindes erforderlich - nicht mehr aber des Kindes, vertreten durch das Jugendamt.

Bei dieser Gesetzeslage besteht die Möglichkeit, dass ein uneheliches Kind einer ausländischen Mutter allein durch eine Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Staatsbürgers mit Zustimmung der Mutter deutscher Staatsbürger wird, auch wenn der deutsche Staatsbürger weder der biologische Vater ist noch irgendeine familiäre Beziehung zu dem Kind unterhält. Die Mutter erhält dann in der Regel ebenfalls ein Bleiberecht in Deutschland. Es liegt auf der Hand - alles andere wäre weltfremd -, dass in der Vergangenheit in dem einen oder anderen Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde.

Es verwundert auch nicht, dass viele Ausländerbehörden ihre Bedenken gegen diese Vorgehensweise hatten. Einige Gerichte lehnten bei einem entsprechenden Sachverhalt auch ein Aufenthaltsrecht der Mutter als rechtsmissbräuchlich herbeigeführt ab.

Nach zutreffender Ansicht, die unter anderem auch vom Innenministerium NW und anderen Gerichten geteilt wird, ist zur Zeit die Gesetzeslage aber eindeutig. Das Kind wird deutscher Staatsbürger und die Mutter erhält ein Aufenthaltsrecht, auch wenn der deutsche Staatsbürger lediglich die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat.

Das Ausmaß der Fälle, in denen auf einem entsprechenden Wege ein Bleiberecht erwirkt wurde, hält sich im übrigen in Grenzen. Während eines Jahres (April 2003 bis März 2004) soll nach einer Erhebung der Innenministerkonferenz in 2338 Fällen einer unverheirateten ausländischen Mutter eines deutschen Kindes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden sein. In diesen Fällen sind aber auch normale Fälle, in denen der biologische Vater seine Vaterschaft anerkannt hat, enthalten. Über das Ausmaß der so genannten „Scheinvaterschaften“ gibt es keinerlei gesicherte Erkenntnisse.

http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/2390/


Kinder Unterhalt Thailand - BriskoSchneider - 14.10.2008

ruebe schrieb:...deshalb muss man(n) ja auch im normalfall nur 3 jahre lang zahlen...anschliessend kann das thaigirl wieder ihrer gewohnten arbeit nachgehen Smile

Viele Leute unterschätzen die Frauengesetze die in den letzten Jahren durch die ganzen Feministinen in den Familien und Justizministerien gemacht wurden ,allen voran die Männerverachtente SPD Schl...e Zypriss.
Den Betreuungsunterhalt für nichtverheiratete gibts schon länger. Im letzten Jahr entschied das BVG . Das der Unterhalt für verheiratete und nichtverheiratete den gleichheitsprinzip wiederspricht. Was folgte war die gleichstellung der Mütter,egal ob verh. oder nicht. Ziel war das die geschiedenen keine 10 Jahre mehr unterhalt bekommen sollten und auf 3 Jahre zurückfallen sollten wie die nicht verheirateten. In der Praxis sehen die Richterurteile aber anders aus. Da werden 100 ausnahmen erfunden ( Kind krank, kind schwierig ,unzumutbarer Job der Frau, keine Kinderbetreuungsstätten im Umfeld usw.) sodas der Unterhalt für die geschiedenen nicht kürzer ,sondern der Unterhalt für nicht verheiratete länger wurde. Und Männer 8 Jahre Unterhalt für Frauen bezahlen obwohl sie nicht verheiratet waren.

Wer z. B. die Vaterschaft für ein Kind anerkennt, und erfährt das das Kind nicht seins ist,hat 2 Jahren nachdem er es erfuhr keine Chance mehr die Vaterschaft anzufechten.Er ist und bleibt juristisch für immer der Zahlvater.

Wer z. B. einen heimlichen Vaterschaftstest macht, und es stellt sich heraus das es nicht das eigene Kind ist,und klagt vor Gericht, hat keine Chance weil der Test nicht zulässig war und bleibt Zahlvater und zahlt noch die Gerichtskosten.

Die Frau hat das Recht, das ohne Ihre einwilligung der Mann keinen Vaterschaftstest machen darf. Wer also Zweifel hat muss den Test heimlich machen und dann schauspielern. Er muss dann im Wissen das er nicht der Vater ist,die Vaterschaft anfechten,muss aber als Grund vor Gericht z. B. Frau hat sich im Streit verraten oder Freunde haben gesagt das die Frau in der Zeit mehrere hatte angeben. Dann wird vom Gericht ein Vaterschaftsgutachten
gemacht( was dann kein anderes Ergebniss bringt wie der heimliche) dann kommt er davon. Der Mann darf sich vor Gericht also nicht verplappern das er schon das Ergebniss weis.
Da diesen Weg aber jetzt viele gehen hat natürlich die Justiz reagiert und hat heimliche Vaterschaftstests in Deutschland verboten.


Kinder Unterhalt Thailand - wawi - 14.10.2008

rübe hat Recht,

Gruss wwawi