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Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar? - Druckversion

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Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar? - Driver66 - 18.09.2016

Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar?

Zitat:Ein Verkehrssünder in Hannover missachtet eine rote Ampel - als die Polizei ihn zur Rede stellt, sehen sie eine Prostituierte über seiner geöffneten Hose. Der Beginn eines sehr kuriosen Prozesses.

http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Kommt-vor-Gericht-Fellatio-am-Steuer-strafbar


RE: Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar? - Der_Willy - 18.09.2016

Sprachsteuerung falsch verstanden ...


RE: Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar? - Brad - 18.09.2016

Ja Verkehr ist im Verkehr verboten!


RE: Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar? - Quax der Bruchpilot - 18.09.2016

Fall von selber Schuld. Schuldig Schuldig Schuldig



Soviel Zeit muss sein. Da fährt man irgendwo Rechts ran oder in ein Parkhaus.

Joo bei Vollbremsung erschrikt die Dame ...aua!


RE: Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar? - loewe - 18.09.2016

Einfach nur Clickbaiting. Knallkopp

Das geahndete Vergehen: Bei rot über eine Ampel. Auch die Begründung des Einspruches hat nichts mit der Dame und ihrer Tätigkeit zu tun.


RE: Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar? - Quax der Bruchpilot - 18.09.2016

Der Fahrer ist aber schon dreist. ich hätte die Strafe aktzeptiert und gut ist. Der Anwalt schreibt ja auch ein Scheiss:

Zitat:Nun hätte das Ganze nicht den Weg in die Öffentlichkeit gefunden, wenn der „Rotlichsünder“ das einmonatige Fahrverbot und die 200 Euro Geldbuße akzeptiert hätte.


Doch der Mann beauftragte einen Laatzener Rechtsanwalt und legte Einspruch ein. Dessen Begründung sollte zumindest in die hannoversche Rechtsgeschichte eingehen. Sein Mandant sei einer „Sogwirkung“ unterlegen, lautete die einfallsreiche Ausführung des erfahrenen Anwalts. Diese Äußerung bezieht sich selbstverständlich nur auf den fließenden Straßenverkehr.

Der Autofahrer habe auf der Geradeausspur gestanden. Als die Rechtsabbieger-Spur Grün bekommen habe, sei er vom Verkehrsfluss mitgesogen worden, so dass keine gesteigerte „Vorwerfbarkeit“ (nicht zu verwechseln mit „Verführbarkeit“) vorliege.

Grüße Quax Winke Winke


RE: Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar? - Klark-Kent - 18.09.2016

Na da kam die "Sogwirkung" wohl woanders her und hat ihm gleich das Hirn mit ausgesaugt Lachen


RE: Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar? - XcorzisT - 19.09.2016

Saugen oder Blasen  Grübel? Was ist beim Autofahren besser Lachen?