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Sperrbezirk Bad Kissingen - Druckversion

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Sperrbezirk Bad Kissingen - loewe - 10.08.2017

In Bad Kissingen ist die Prostitution seit Juni 2004 erlaubt (Ausnahme vom bayr. Prostitutionsverbot für Gemeinden/Städte unter 30000 Einwohner von 1989)

- im Gewerbegebiet Alte Kissinger Straße
- in der Würzburger Straße ab Einmündung Oskar-von-Miller-Straße stadtauswärts.

Straßenprostitution ist nicht erlaubt.



Entnommen aus einem Presseartikel
http://www.infranken.de/regional/nur_saalezeitung/prostituierte-muessen-sich-anmelden;art156736,2814103


RE: Sperrbezirk Bad Kissingen - Pegasys - 10.08.2017

Besten Dank Loewe,

Bei folgendem Wort musste ich schmunzeln, hatte ich vorher auch noch nicht gehört oder gelesen:
"...Denn in Städten mit weniger als 30.000 Einwohnern ist im Freistaat Gunstgewerbe grundsätzlich untersagt....."

Kunstgewerbe kennt mann ja, aber Gunstgewerbe....... Lachen 


Beste Grüße,
Pegasys