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Neue Verordnung - Druckversion

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Neue Verordnung - CrossChris - 13.09.2020

Grade auf der Homepage des Wellness Paradies Hannover gesehen, gilt aber ja wohl nicht nur dort:


"Ab dem 13.09.2020 tritt die neue Verordnung der niedersächsischen Landesregierung in Kraft :

Folgende Maßnahmen, müssen wir nun umsetzen : 

1.Für eine erotische Massage, muss telefonisch oder durch eine schriftliche Nachricht ein Termin vereinbart werden.
2. Der Ausschank von Alkohol ist untersagt.
3. Zusätzlich zum Erfassungsbogen, muss der Gast nun einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen."


RE: Neue Verordnung - tobago - 13.09.2020

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Land-aendert-Auflagen-fuer-Messen-und-Prostitution,coronaverordnung110.html

Neue Regeln für das Prostitutionsgewerbe

Die Straßenprostitution bleibt vorerst untersagt. Aber Bordelle und sogenannte Lovemobile dürfen ab dem 14. September wieder öffnen - unter folgenden Auflagen:

Kunden müssen vorher telefonisch oder auf elektronischem Weg einen Termin vereinbaren
Kontaktdaten von Kunden müssen dokumentiert und anhand eines amtlichen Lichtbildausweises überprüft werden
Kunden und Prostituierte müssen während des gesamten Aufenthalts in der Prostitutionsstätte einen Mund-Nasen-Schutz tragen
ein Hygienekonzept muss umgesetzt werden
Alkohol sowie stimulierende Substanzen im Bordell oder "Lovemobil" sind verboten
nur zwei Personen dürfen sich in dem Zimmer aufhalten, in dem die Dienstleistung angeboten wird


RE: Neue Verordnung - Mac - 13.09.2020

Dann können wir uns den Ausweis ja auch zeigen lassen um das Alter der Anzeigen zu verifizieren  Lachen


RE: Neue Verordnung - ackermann21 - 13.09.2020

Na ja.. bin kein Jurist. Aber kann ein Bordell den Ausweis verlangen? Das darf eigentlich nur eine Behörde. Der Rest ist freiwillig. Siehe Paragraph 1 personalausweisgesetz (was es bei uns nicht alles gibt...)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html


RE: Neue Verordnung - haifisch - 13.09.2020

Zeigen musst du der Security im Puff deinen Ausweis natürlich nicht!
Dann bleibst du halt vor der Tür, so einfach ist das.


RE: Neue Verordnung - Stuart - 13.09.2020

Dazu gibt es den Thread "Nachrichten und Presse zum Thema". Die Regeln sind wie sie sind, man(n) kann sich dran halten oder wegbleiben. Danke.