![]() |
Bilder einfügen - Rechtliche Bedenken - Was ist zu beachten? - Druckversion +- LSH (https://www.lustscout.to/forum) +-- Forum: Sonstiges (https://www.lustscout.to/forum/forumdisplay.php?fid=14) +--- Forum: Sonstiges (https://www.lustscout.to/forum/forumdisplay.php?fid=24) +---- Forum: Offtopic - Fragen & Antworten (https://www.lustscout.to/forum/forumdisplay.php?fid=181) +---- Thema: Bilder einfügen - Rechtliche Bedenken - Was ist zu beachten? (/showthread.php?tid=22124) |
Bilder einfügen - Rechtliche Bedenken - Was ist zu beachten? - carolusmagnus - 27.04.2008 Edit: ausgegliedert aus Bilder einfügen, SO WIRDS GEMACHT! Bislang wurde in diesem Thread lediglich auf die Handwerkliche Handhabung zur Einbindung von Bildern in unser Forum gesprochen. Beim Surfen bin ich auf folgende Seite gestossen, die mich etwas nachdenklich ![]() Auzug: Zitat:Bei der Erstellung von Internet-Seiten werden häufig Elemente verwendet (Texte, Bilder, Grafiken oder Musik), die nicht vom Eigentümer der Seiten selbst erstellt oder gestaltet wurden, sondern von Dritten, die Urheberrechte an diesen Elementen besitzen können. Auch eine unbeabsichtigte Verletzung der Urheberrechte kann Klagen auf Schadenersatz oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.Kann das mal jemand auf eine knappe verständliche und handhabbare Form bringen, damit der Forumnutzer weiß, was er tun darf und was evtl. nicht? Gruß carolusMAGNUS ![]() Bilder einfügen - Rechtliche Bedenken - Was ist zu beachten? - Cyper - 27.04.2008 Na ja, also grundsätzlich liegen die Rechte für Bilder, Worte, Filme + Musik, bei dem Urheber und der ist der einzige der entscheiden darf, wo und wann seine Werke gezeigt werden dürfen. Von daher ist das runterladen oder benutzen auch auf der eigenen HP von allem Urheberrechtlich geschützten Material nur möglich, wenn der Urheber Dir das schriftlich gestattet. Gruß Cyper ;-) Bilder einfügen - Rechtliche Bedenken - Was ist zu beachten? - Lustwandel - 27.04.2008 Wie immer ist das im zusammenhang mit dem internet abhaengig von dem gerade entscheidenenden Richter. Da verlinken im netz normal ist hat sich der begriff des "zueigen" machens eingebuergert. mit anderen worten wenn ich etwas auszugsweise aus dem spiegel zitiere und mit einer url darauf hinweise ist es relativ unbedenklich.. Wenn ich den ganzen artikel kopiere ohne referenz auf die quelle und das auch nicht anders kenntlich mache habe ich als Autor ein problem. Gruss lw Bilder einfügen - Rechtliche Bedenken - Was ist zu beachten? - Barkeeper - 02.05.2008 meinen Senf dazu geben: 1. Runterladen für den Hausgebrauch darfste Dir alles was nicht geschützt ist. Beispielsweise beim Herunterladen von Tittenbildern für den feierabendlichen Home-Genuss ist nix zu beachten. Das ist durch das neue Urheberschutzgesetz per 01.01.2008 neu geregelt. 2. Haben die Dateien (Bilder, Lieder, etc.) einen Kopierschutz dann mußt Du erst die Rechte an den Bildern oder den Liedern erwerben. Den Kopierschutz mittels 16 jährigem IT-Neffen zu knacken nennt man in Deutschland auch "Straftat". 3. Sonderfall Bilder: Fremdes Eigentum (geistiges Eigentum, Lizenzen, etc.) ohne Genehmigung des Eigentümers zu benutzen ist ebenfalls eine Straftat. Unter benutzen ist gemeint: Das Verwwenden auf HPs, auf Internetseiten, in Printmedien (auch Schüler- oder Vereinszeitung) auf Flyern, auf Grußkarten, zu Werbezwecken usw. usw. 4. Was sind Bilder? Ganz einfach alles das, worauf etwas erkennbar ist; also John-Boys Regenjacke, Jim-Bobs Föhn, Elizabeths Wurstbrot... 5. Sind Avatare/Benutzerbilder auch Bilder? Aber Hallo - na klar! 6. Wie sehen die Folgen aus? Wenn Du John-Boys Regenjacke auf Deiner HP verewigst oder sie bei E-Bay einstellst, weil sie Deinem VK-Objekt ähnlich sieht oder damit in der Tagesgazette des Kaninchenzüchtervereins wirbst, verletzt Du ein Uhrheberrecht. Es gibt sogar Arschgeigen, die sich auf sowas spezialisiert haben und ständig neue Bilder von allem möglichen Kram einstellen, nur in der Hoffnung das irgend ein armes Würstchen dieses Bild rechtswidrig benutz. 7. Wenn ich aufgeflogen bin? Erhälst Du in kürzester Zeit Post (mittels Einschreiben) vom Anwalt des Eigentümers - die sogenannte Abmahnung. Da stehen neber einer Menge gut verpacktem "Bla bla" eine Schadenersatzsumme, eine 1 (!) Wöchige Frist und eine Unterlassungserklärung, in der Du Dich verpflichtest, nie wieder böse zu sein. Die Schadenersatzforderungen belaufen sich meist zwischen € 500 und € 1000 oder sogar noch mehr, zzgl. den Kosten für den Anwalt. 8. Wie geht es weiter? Das ist der Zeitpunkt, wo Du in den saueren Apfel beißen musst und einen Anwalt aufsuchen. Meist sind die Schadenersatzforderungen als auch der Inhalt der Unterlassungserklärung völlig überzogen und vor Gericht kämst Du mitunter deutlich günstiger davon - all das, wird Dir dann Dein Anwalt erklären. 9. Und wie kann ich das umgehen? Relativ einfach: Entweder die Bilder nur für den Hausgebrauch einsetzen oder lizenzfreie Bilder benutzen. Ein guter Mensch hat ne HP erstellt, wo mehr als 100 Quellen für kostenlose- und lizenzfreie Bilder gelistet sind: http://www.lorm.de/2008/01/02/102-quellen-fuer-kostenlose-fotos/ LG an alle, Barkeeper |