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Gerichtsurteil - zu FO? - loewe - 13.12.2010 http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen-zentrum/oralsex-ohne-kondom-puff-chef-gericht-tz-1046348.html Zitat:Oralsex ohne Kondom - Puff-Chef vor Gericht Zur Information. Allerdings ging es hier nicht um die Hygieneverordnung. Angeklagt wurde wegen Zuhälterei. Ob ein Verfahren wegen Verstoß gegen die HV genau so enden würde? RE: Gerichtsurteil - zu FO? - Lustwandel - 13.12.2010 Wenn man den Hebel bei der HV ansetzten möchte muss man aber die Hure anklagen (und einen passenden Beweis vorlegen). Dürfte viel Schwieriger werden. So hat sich der Staatsanwalt aber keinen Gefallen getan - der Betreiber hat ja erwähnt das es nun für Ihn Rechtssicherheit gibt. lw RE: Gerichtsurteil - zu FO? - Pikashu - 14.12.2010 Die HV ist auch nur eine Verordnung. Ein Klage dagegen, falls erfolgreich, würde die Sache höchstwahrscheinlich kippen. Deshalb wird das Land Bayern da sehr vorsichtig sein. Während die Gesetze gegen Zuhälterei von diesem Urteil nicht beeinflusst werden. Was für ein Gericht war das? Rechtssicherheit ist in Deutschland stark vom Gericht abhängig. Ein Urteil eines AG bietet keine Rechtssicherheit. Interessant wird das erst vom OLG an aufwärts. Gruß Pikashu, der den bayerischen Kollegen die Daumen drückt |