Visaangelegenheiten: Vergabeverfahren
Der Deutschkurs wird erst nötig, wenn nach der befristeten Aufenthaltsgenehmigung in eine unbefristete erteilt werden soll. Das nicht machen des Deutschkurses ist an sich kein Vergehen, nur kann dann die nächste Aufenthaltsgenehmigung verweigert werden. Anschaffen ohne Steuerkarte ist aber auf jeden Fall ein Vergehen, dass zur Ausweisung führen kann.
Wenn sie weniger als 2 Jahre in D ist und in Scheidung lebt, muss sie auch zurück. Wenn sie mehr als 2 Jahre in D ist und selbst legal für ihren Unterhalt aufkommen kann, kann sie trotz Scheidung bleiben. Das hat sich letztes Jahr eine Thai vor Gericht erstritten. Ich meine das wäre in Saarbrücken gewesen.


wildschwein schrieb:@ reefdiver
Sie hat kaum den Deutschkurs besucht, wo sie machen muß.
gruß wildschwein
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Hallo,
ich will mein Tirak mal nach Deutschland einladen.
Blicke bei der Vielzahl von Touriarten nicht mehr durch.
Das geht doch mit einem Tourivisa?
Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung und Reservierung eines Rückfluges.- Und dann ab auf die Botschaft in Bangkok.??
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saarjung schrieb:Hallo,
ich will mein Tirak mal nach Deutschland einladen.
Blicke bei der Vielzahl von Touriarten nicht mehr durch.
Das geht doch mit einem Tourivisa?
Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung und Reservierung eines Rückfluges.- Und dann ab auf die Botschaft in Bangkok.??

Guckst Du hier:

http://www.happy-visa.com/

Bernd ist ok und zuverlässig.

Grubert
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saarjung schrieb:Hallo,
ich will mein Tirak mal nach Deutschland einladen.
Blicke bei der Vielzahl von Touriarten nicht mehr durch.
Das geht doch mit einem Tourivisa?
Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung und Reservierung eines Rückfluges.- Und dann ab auf die Botschaft in Bangkok.??

Nur, mach Dir keine zu großen Hoffnungen. Die Chancen für ein Visum sind gering. Die Ablehnungsquote ist hoch.
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