24.11.2007, 07:58
Der Deutschkurs wird erst nötig, wenn nach der befristeten Aufenthaltsgenehmigung in eine unbefristete erteilt werden soll. Das nicht machen des Deutschkurses ist an sich kein Vergehen, nur kann dann die nächste Aufenthaltsgenehmigung verweigert werden. Anschaffen ohne Steuerkarte ist aber auf jeden Fall ein Vergehen, dass zur Ausweisung führen kann.
Wenn sie weniger als 2 Jahre in D ist und in Scheidung lebt, muss sie auch zurück. Wenn sie mehr als 2 Jahre in D ist und selbst legal für ihren Unterhalt aufkommen kann, kann sie trotz Scheidung bleiben. Das hat sich letztes Jahr eine Thai vor Gericht erstritten. Ich meine das wäre in Saarbrücken gewesen.
Wenn sie weniger als 2 Jahre in D ist und in Scheidung lebt, muss sie auch zurück. Wenn sie mehr als 2 Jahre in D ist und selbst legal für ihren Unterhalt aufkommen kann, kann sie trotz Scheidung bleiben. Das hat sich letztes Jahr eine Thai vor Gericht erstritten. Ich meine das wäre in Saarbrücken gewesen.
wildschwein schrieb:@ reefdiver
Sie hat kaum den Deutschkurs besucht, wo sie machen muß.
gruß wildschwein