Vermieten an Huren
Angenommen, ich kaufe mir eine Wohnung und möchte die an Huren vermieten.
Brauch ich da einfach nur ne Anzeige schalten?
Oder könnte ich auch beim Hurenbesuch einfach mal eine VK da lassen?

Wenn ich bedenke, dass man für so ein kleines Appartment in Darmstadt z.B. so um 80.000 EUR hinblättern muss und dafür von einem Studenten vielleicht 400 EUR warm bekommt, wären die Einnahmen durch Vermietung an Huren deutlich höher, oder?
(03.02.2013, 12:41)falscherhesse schrieb: ........und dafür von einem Studenten vielleicht 400 EUR warm bekommt, wären die Einnahmen durch Vermietung an Huren deutlich höher, oder?

Yepp...du könntest das 4-fache rausschlagen!!!

guck mal hier..so z.B.

http://www.kollegin.de/Anzeigenmarkt/Rhe...9-2-A.html


und das ist echt nur ne "Kleine Arbeitswohnung"..

so long Matze Winke
immer alles im "Auge"..Cool    

#3
wart erstmal ab, was in dem Urteil zur Sperrgebietsverordnung genau drinsteht. Sonst darfst du letztendlich viell. doch nur an Studenten vermieten.

Und eine Eigentumswohnung schützt dich auch nicht vor der Eigentümerversammlung. Die kann dir mehr Stunk machen, als manches Ordnungsamt.
Wir sind hier kein Forum für angehende Vermieter.

lw
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)