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Bundestag beschloß am Freitag, 3. Juli 2009, umfangreichen Datenaustausch mit USA bei Verdacht auf Straftaten:
Zitat:
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität: Der Bundestag hat die Entwürfe eines Ratifizierungsgesetzes sowie eines Umsetzungsgesetzes zum Abkommen mit den USA vom Oktober 2008 über die vertiefte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität verabschiedet. Es enthält den Angaben zufolge Regelungen über den automatisierten Abruf von DNA- und Fingerabdruckdaten sowie über den Austausch von Daten über Personen, die im Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen (16/13123, 16/13185, 16/13124, 16/13186, 16/13659). Zwei Anträge der Opposition dazu lehnte der Bundestag mit der Koalitionsmehrheit ab. Die FDP hatte in ihrer Vorlage unverzügliche Nachverhandlungen zum Sicherheitsabkommen gefordert mit dem Ziel, umfassende Datenschutzregelungen darin zu verankern. Ein Änderungsantrag der Fraktion (16/13697) fand keine Mehrheit. Die Grünen zweifelten in der von ihr eingebrachten Vorlage die Notwendigkeit eines solchen Abkommens an. Zudem dürfe es nicht bilateral, sondern müsse im Rahmen der EU geschlossen werden, so die Fraktion. Weiter verlangten die Grünen, den Umfang der ausgetauschten Daten zu begrenzen und auf die Übermittlung von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der Gefahrenabwehr ganz zu verzichten (16/9094, 16/9360, 16/13659).
Quelle: Bundestag.de
Link: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2...index.html
beschlossener Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613123.pdf
Bemerkenswert und erschreckend zugleich finde ich die Zurückhaltung der etablierten deutschen Mediengesellschaften zu diesem Thema.
-> Sucht mal bei der FAZ, Welt, FTD, etc. nach diesem Thema
-> bei Spiegel-online steht das Thema unter "Netzwelt Ticker" mit der Überschrift "iPhone 3GS geknackt" http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,151...13,00.html
Das kann doch einfach nicht wahr sein!!!
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Zitat:
DATENTAUSCH
04.07.2009|Erstellt um 10:46 Uhr
Die USA dürfen künftig zur Terrorismusbekämpfung bei verdächtigen Personen deutsche Polizeidaten abfragen und haben dabei auch Zugriff auf sensible Daten wie ethnische Herkunft und politische Anschauung.
Der deutsche Bundestag billigte am Freitag gegen die Stimmen der Opposition ein bereits am 11. März 2008 von den zuständigen Ministern der beiden Länder vereinbartes Abkommen, das einen umfangreichen Online-Austausch persönlicher Daten nach dem Vorbild des europäischen Vertrags von Prüm erlaubt. Übermittelt werden dürfen Fingerabdrücke, DNA-Profile sowie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und die Nummern von Ausweispapieren.
Zu den weiteren sensiblen Daten gehören auch Angaben über ethnische Herkunft sowie politische Anschauungen, religiöse und sonstige Überzeugungen.
"Personenbezogene Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens besonders relevant sind", heißt es im betreffenden Artikel der Vereinbarung.
Link:
Kritik von Datenschützern und Gewerkschaften
Gewerkschaften, Opposition und Datenschützer kritisierten die Übermittlung sensibler Daten scharf. Die Kritiker wenden ein, dass in den USA polizeiliche Daten über Jahrzehnte gespeichert werden. Auch biete das niedrige Datenschutzniveau in den USA keinen ausreichenden Schutz.Auch der deutsche Bundesrat, dessen Zustimmung nicht erforderlich ist, hält die Übermittlung besonders sensiblen Daten für bedenklich.
Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, vermisste Konkretisierungen, welche Straftaten nach nationalem Recht als schwerwiegend oder terroristisch gelten. Die Bundesregierung hatte Bedenken gegen die Übermittlung von besonders sensiblen Daten mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass diese Daten nur äußerst selten von Relevanz sein dürften. Man könne sie aber nicht von vornherein ausschließen.
"Hit/No Hit"-Verfahren
Dem Abkommen zufolge verpflichten sich die Vertragsparteien, "personenbezogene Daten nach Treu und Glauben und nach ihren jeweiligen Rechtsvorschriften zu verarbeiten". Der Zugriff auf die Daten erfolgt zunächst nach dem Verfahren "Hit/No Hit" (Treffer/kein Treffer). Gibt es in den Datenbeständen keinen Treffer, werden auch keine Namen weitergegeben.
Diskussion auch in Österreich
Gespräche über einen Austausch von Daten im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den Terrorismus fanden auch schon zwischen den USA und Vertretern der österreichischen Regierung statt. So wurden etwa Mitte März in Wien Möglichkeiten zur Übermittlung österreichischer Polizeidaten an die Vereinigten Staaten ausgelotet.
Quelle/Link: http://futurezone.orf.at/stories/1612331/
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Ein veralteter Artikel aus der Welt online:
Zitat:
Hamburg will Anti-Terror-Abkommen mit den USA stoppen
Von Florian Hanauer 2. Juli 2009, 04:00 Uhr
Bundestag soll am Freitag völkerrechtlichen Vertrag beschließen, aber Justizsenator Till Steffen legt Veto ein - Er sieht Probleme beim Datenschutz
Ein neues Anti-Terror-Abkommen zwischen den USA und Deutschland wird durch den Widerstand Hamburgs blockiert - sehr zum Verdruss der großen Koalition in Berlin. Denn Justizsenator Till Steffen (GAL) sieht den Datenschutz empfindlich gefährdet. Deshalb hat Hamburg in der entsprechenden Länderkommission sein Veto eingelegt, wodurch die Angelegenheit nicht nur zu einem brisanten Politikum, sondern auch einem Präzedenzfall wird.
Der Vertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten soll den USA Zugriff auf die Datenbanken des Bundeskriminalamtes (BKA) einräumen. Dort liegen etwa Fingerabdrücke und DNA-Profile von Terrorverdächtigen und Schwerstkriminellen. Aber auch Angaben wie Informationen zur Gesundheit, zur sexuellen Orientierung oder Mitgliedschaft in Gewerkschaften sind erfasst.
Steffen betont, dass das Abkommen einen Online-Zugriff der USA auf persönliche Daten und Fingerabdrücke beim Verdacht auf "schwere Straftaten" vorsehe. "Es definiert aber nicht, was schwere Straftaten sind. Es gibt den Betroffenen kein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten. Es gibt keinen Rechtsschutz. Das ist unhaltbar", so Steffen.
Das Abkommen sei noch zu Zeiten von George W. Busch ausgehandelt worden. Steffen: "Ich kann mir kaum Vorstellen, dass die Obama-Administration nicht zu Verbesserungen im Datenschutz bereit ist." Er plädiert für Nachverhandlungen.
Der Vertrag würde völkerrechtlich verbindlich werden, wenn ihn der Bundestag am Freitag beschließt. Doch weil die Gefahrenabwehr in die Zuständigkeit der Länder fällt, hat Hamburg sein Veto eingelegt, und zwar in der "Ständigen Vertragskommission der Länder". Das Gremium hat dies dem Innenministerium mitgeteilt. Hamburgs Bedenken werden in anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz zum Teil mitgetragen. Aber es gibt noch andere Länder, die auf Einhaltung des Vetos pochen: Sollte die Regierungskoalition in Berlin hier über die Bedenken der Länder hinweggehen, könnte dies auch in anderen Bereichen wie der Bildungspolitik passieren. Allerdings wird der Bundestag voraussichtlich doch das Abkommen am Freitag unterzeichnen.
Steffen: "Die Gefahrenabwehr fällt in die Zuständigkeit der Länder. Deswegen kann das Abkommen nur bei Zustimmung aller Länder in Kraft treten. Wenn Hamburg Bedenken hat, muss die Bundesregierung darauf Rücksicht nehmen. Sonst wäre das schon ein unfreundlicher Akt."
In Hamburg gibt es noch andere Bedenken: "Ich begrüße, dass man die Belange des Datenschutzes hochhält", sagt SPD-Innenexperte Andreas Dressel. "Hamburg muss sich immer darüber im Klaren sein, dass es gegenüber den USA eine besondere Verantwortung bei der Terrorabwehr hat."
Till Steffen betont, dass es nicht um eine absolute Verhinderung der Datenübermittlung zur Terrorbekämpfung gehe. Aber: "Für die Datenübermittlung in die USA muss derselbe Datenschutzstandard erreicht werden wie innerhalb der Europäischen Union. Das ist zurzeit nicht der Fall."
Link: http://www.welt.de/die-welt/article40404...oppen.html
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Einen (leicht polemischen) längeren Artikel steht unter folgendem Link:
http://www.radio-utopie.de/2009/07/02/or...rt-werden/
Zitat:Orwellsche Daten-Tauschbörse mit USA soll Freitag im Bundestag legalisiert werden
Von Daniel Neun | 2.Juli 2009
Sogar der Bundesrat widerspricht artig dem “Anti-Terror-Abkommen” der Bundesregierung, Hamburgs grüner Justizsenator legt in Länderkommission Veto ein.
Laut Auskunft der FDP-Bundestagsfraktion unterzeichnete die Bundesregierung am 11.März 2008 ein Datentausch-Abkommen mit den USA, welches vom Bundesinnenministerium unter Wolfgang Schäuble (CDU) und dem Bundesjustizministerium unter Brigitte Zypries (SPD) gemeinsam geplant und ausgearbeitet worden war. An diesem Abkommen der Exekutive, so die Freidemokraten im Bundestag (1),
[INDENT]“war der Deutsche Bundestag nicht beteiligt, und er ist darüber auch nicht informiert worden. Auf Nachfrage im Innenausschuss des Deutschen Bundestages wurden Verhandlungen sogar bestritten. Die am 11. März 2008 paraphierten Regelungen sind dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages erst am 25. März 2008 zur Kenntnis gebracht worden. Durch das Abkommen wird die völkerrechtliche Verpflichtung begründet, die übermittelnde Partei auf Anfrage über die Verarbeitung der übermittelten Daten und das dadurch erzielte Ergebnis zu informieren.”
[/INDENT]Die FDP stellte in ihrem morgen Nachmittag zur Abstimmung im Bundesparlament stehenden Antrag gegen das Datentauschabkommen weiterhin fest:
[INDENT]“Das Abkommen umfasst den automatisierten gegenseitigen Zugriff auf daktyloskopische Daten und DNA-Profile im so genannten Hit/No-Hit-Ver- fahren zu Strafverfolgungszwecken sowie der Gefahrenabwehr, ähnlich wie bereits im Vertrag von Prüm vorgesehen. Des Weiteren soll es auch einen Spontanaustausch von Informationen zu Personen geben, die im Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen. Dabei sollen biographische Daten – wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit aber auch Fingerabdrücke – ausgetauscht werden.
Eine gemeinsame Definition terroristischer Straften bzw. schwerwiegender Kriminalität als Voraussetzung für den Austausch bzw. den Zugriff auf personenbezogene Daten sieht das Abkommen nicht vor; vielmehr wird auf das jeweilige nationale Recht verwiesen. Artikel 10 Abs. 3 i. V. m. Artikel 24 Satz 1 des Abkommens sieht zwar vor, dass die Vertragsparteien einander in einer gesonderten Erklärung die Straftaten notifizieren können, welche nach nationalem Recht unter die genannten Rechtsbegriffe zu subsumieren sind, allerdings kann die Erklärung jederzeit durch eine weitere Notifikation gegenüber der anderen Vertragspartei geändert werden. Außerdem ist unklar, ob die USA von der Möglichkeit der Notifikation überhaupt Gebrauch machen werden.
Die Prümer Vertragsparteien haben die Europarats-Konvention 108 zum Schutz personenbezogener Daten vom 28. Januar 1981 unterzeichnet und sind daher verpflichtet, deren Vorgaben bei Durchführung des Prümer Vertrages einzuhalten, während die USA nicht an ein derartiges Abkommen gebunden sind. Außerdem bestehen in den USA keine unabhängigen Datenschutzkontrollen. Im Abkommen mit den USA sind zudem für die Betroffenen keine subjektiven Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung festgelegt. Die Artikel 14 und 18 des Abkommens legen solche Rechte lediglich im Verhältnis der Vertragsparteien zueinander fest. Zwar werden damit national bestehende Rechte durch die jeweilige Vertragspartei auf völkerrechtlicher Ebene vermittelt. Bei abgelehnten Auskunfts- oder Berichtigungsverlangen besteht jedoch gerade kein effektiver Rechtsschutz vor unabhängigen Stellen gegenüber dieser Entscheidung. Damit besteht eine vergleichbare Situation wie im Zusammenhang mit den von den Vereinten Nationen geführten Listen über Terrorverdächtige.
In den USA werden polizeiliche Daten über Jahrzehnte gespeichert. Im Abkommen wird bei den Aufbewahrungs- und Höchstfristen dagegen lediglich auf nationale Regelungen bei der Löschung der ausgetauschten Daten abgestellt. Zudem sieht Artikel 13 Abs. 1 des Abkommens eine weite Öffnungsklausel für die Verarbeitung der nach dem Abkommen ausgetauschten Informationen vor, soweit vorher eine Zustimmung der Vertragspartei eingeholt wird.
Artikel 12 des Abkommens sieht darüber hinaus die Übermittlung von sensiblen Daten in bestimmten Fällen vor. Unter sensiblen Daten im Sinne dieser Vorschrift sind dabei die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauung, religiöse oder sonstige Überzeugung, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Gesundheitsdaten und Daten, die das Sexualleben betreffen, zu verstehen.
Des Weiteren ist derzeit offen, ob auch den US-Behörden der Zugriff auf Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern oder Ausländern nach dem Aufenthaltsgesetz eingeräumt werden soll.”
[/INDENT]In diesem Abkommen “zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität” (2), welches von der Bundesregierung auf den 1.Oktober 2008 datiert ist, heisst es, man brauche
[INDENT]“für die Schaffung der Voraussetzungen der Wirkbetriebsaufnahme des automatisierten DNA- und Fingerabdruckdatenaustauschs..voraussichtlich einmalige Investitionskosten in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro.”
[/INDENT]Immerhin:
[INDENT]“Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.”
[/INDENT]Man handele in den Regierungen, so der gemeinsame Text von Bush- und Bundesregierung vom März 2008,
[INDENT]“in Anerkennung der Bedeutung der Verhütung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität, insbesondere des Terrorismus, bei gleichzeitiger Achtung der Grundrechte und -freiheiten, insbesondere des Schutzes der Privatsphäre“
[/INDENT]Artikel 10 des Datentauschabkommens lautet:
[INDENT]“(1) Die Vertragsparteien können zum Zweck der Verhinderung terroristischer Straftaten der betreffenden in Absatz 7 bezeichneten nationalen Kontaktstelle der anderen Vertragspartei nach Maßgabe ihres jeweiligen innerstaatlichen Rechts im Einzelfall auch ohne Ersuchen die in Absatz 2 genannten personenbezogenen Daten übermitteln, soweit dies erforderlich ist, weil bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene oder die Betroffenen
a) terroristische Straftaten oder Straftaten, die mit Terrorismus oder einer terroristischen Gruppe oder Vereinigung in Zusammenhang stehen, begehen wird/werden, soweit solche Straftaten nach dem innerstaatlichen Recht der übermittelnden Vertragspartei definiert sind, oder b) eine Ausbildung zur Begehung der unter Buchstabe a genannten Straftaten
b) eine Ausbildung zur Begehung der unter Buchstabe a genannten Straftaten durchläuft/durchlaufen oder durchlaufen hat/haben.”
[/INDENT]
Fortsetzung unten...
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...Fortsetzung
Zitat:
Dies greift in das von der Bundesregierung unter dem Siegel Anti-Terror-Camp beschlossene bundesdeutsche Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten, welches am 28.Mai vom Bundesparlament verabschiedet wurde. Dazu hatte bereits im Januar die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) erklärt (3) :
[INDENT]Der Entwurf missachtet die Grenzen des Strafrechts. Das Strafrecht dient dazu, Handlungen mit Sanktionen zu belegen, die Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens verletzen. Gedanken und Gesinnungen bleiben für sich genommen straflos, auch wenn sie moralisch verwerflich sind
Das ist nicht weniger als das Gedankenverbrechen (thoughtcrime) aus Orwells 1984..
Damit geht es im Ergebnis darum, Ermittlungsbefugnisse zu gewinnen, um tatsächliche oder vermeintliche Gefahren terroristischer Aktivitäten schon weit im Vorfeld erkennen zu können. Dafür wäre aber das Polizeirecht zuständig und das Recht der Nachrichtendienste. Der Bundesinnenminister versucht, sich zweckwidrig im Strafrecht das zu holen, was er sich im Polizeirecht und für die Nachrichtendienste wünscht wohl wissend, dass er es dort aus guten Gründen nicht ohne weiteres bekäme..
Der Entwurf beruft sich auf vermeintliche Bedürfnisse der Sicherheitsbehörden, die im einzelnen noch nie öffentlich aufgelistet und nachvollziehbar begründet worden sind. Man beruft sich auf Erfahrungen aus dem Vorgehen gegen die Kofferbomber von Köln und die Sauerlandgruppe. Es wird aber nicht einmal der Versuch gemacht darzulegen, inwiefern die geplanten Gesetzesänderungen den Sicherheitsbehörden in jenen Fällen genützt hätten. Es ist auch nicht erkennbar, dass dies der Fall gewesen wäre.
[/INDENT]Wie wir alle wissen, waren die sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen seit Januar so empört und entschlossen diesen Wahnsinn der eigenen Parteiführung aufzuhalten, dass man seither jeden Tag etwas von ihnen hörte. Es wurde nicht der Akademiker-Schwanz eingezogen. Es wurde nicht einfach wieder die Schnauze gehalten. Man hatte sein Möglichstes getan: nichts, aber immerhin vorher nochmal drüber geredet.
Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), sowie Bundesjustizmininisterin Zypries (SPD), sie hatten jedenfalls die Rufe Seit an Seit irgendwie überhört. Beide drangen nämlich darauf, das Gedankerverbrecher-Gesetz zur Vorverlagerung der Strafbarkeit so bald wie möglich zu verabschieden (4).
Auch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg war sich des grössten Fehlers der Weimarer Republik wohl bewusst: man hatte schon immer begriffen, dass sie von der eigenen Regierung aufgelöst worden war und diesen Schwachsinn von den Extremen (nie an der Regierung), Gefährdern (erst recht nie an der Regierung), Abwehr (besonders nie vor der Regierung) schon immer als Obrigkeitsgeschwafel und Ammenmärchen für verblödete Untertanen entlarvt. Daher sagte man dann auch nach dem Beschluss des Bundestages, man habe bereits vorher zweimal Bedenken gehabt (5):
[INDENT]Die BRAK hatte sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 46/2008 kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes und mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 13/2009 ebenso ablehnend zu dem Entwurf der Bundesregierung geäußert. Sie wandte sich insbes. gegen die Abkehr vom Tatstrafrecht, das Grundlage des deutschen Strafrechts ist, hin zu einem Täterstrafrecht, das böse Absichten des Täters unter Strafe stellt und bezeichnete die Vorverlagerung der Strafbarkeit in das Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich.
[/INDENT]Sogar dem Bundesrat könnte man in der Bundesregierung eigentlich böse Absichten zur Sabotage bei der Rettung des Berliner Homelands unterstellen und ihn zwecks präventiven Zurückschiessens gegen Volksfeinde auseinandertreiben lassen. Die Länderregierungen hatten es nämlich ebenfalls gewagt, nicht nur Mandate, sondern auch einmal Bedenken vor sich her zu tragen (2):
[INDENT]Zum einen wird eine besondere Relevanz der Daten gefordert, ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auch nicht weiter definiert wird. Zum anderen wird der Übermittlungszweck nicht hinreichend präzisiert, sondern pauschal auf die Zwecke dieses Abkommens verwiesen.
Außerdem gilt die Sonderregelung des Artikels 12 nicht für Datenübermittlungen nach Artikel 5 und 8 (vgl. Denkschrift des Abkommens, S. 14), sondern bezieht sich ausschließlich auf Spontanübermittlungen nach Artikel 10. Die Spontanübermittlung ist aber wegen ihres besonderen Charakters ausdrücklich nur auf den Zweck der Verhinderung terroristischer Straftaten begrenzt. Diese Zweckbeschränkung geht nicht aus Artikel 12 hervor.
Schließlich sind auch die in Artikel 12 aufgezählten Datenkategorien zu weit gefasst. Diese entsprechen zwar dem Standardkatalog der allgemeinen Daten- schutzgesetze (vgl. § 3 Absatz 9 BDSG). Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass die Zweckbestimmung dieser Gesetze wesentlich breiter gefasst ist. Artikel 12 zielt dagegen ausschließlich auf einen konkreten Zweck ab, nämlich die Verhinderung terroristischer Straftaten nach Artikel 10. Insoweit ist festzustellen, dass zu dem konkreten Zweck der Verhinderung terroristischer Straftaten eine Übermittlung von Daten über die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft unter keinem Gesichtspunkt von Relevanz sein kann. Auch die Übermittlung von Daten über die Gesundheit bzw. das Sexualleben ist vor diesem Hintergrund bedenklich.
[/INDENT]Man hätte jetzt auch einfach schreiben können:
[INDENT]Leute, Ihr könnt nicht einfach machen was Ihr wollt. Und wenn, dann müsst Ihr wenigstens vorher offiziell den faschistischen Polizeistaat ausrufen, dann haben die Leute wenigstens begriffen, aha, das hatten wir schon, da war nicht alles schlecht, könnte man mal wieder machen. Aber so fällt das irgendwie auf, sogar uns, obwohl wir Euch doch jahrelang bei jedem Terror-Buhei aus Sauer- und Morgenland hinterhergelaufen sind.
[/INDENT]Aber das wäre vielleicht ein bisschen zu schmissig gewesen.
So wartete man dann im Bundesrat in Ruhe die Antwort der Bundesregierung ab, die sich wieder einmal hinter sich selbst stellte und die Situation auch sofort in den Griff bekam. Die äusserst beruhigende Antwort der Merkel-Steinmeier-Administration, in ihrer vollen Länge und intellektuellen Grazie (6):
[INDENT]Die Bundesregierung nimmt zu dem Vorschlag des Bundesrates wie folgt Stellung:
Das Bundeskriminalamt verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich des internationalen Datenaustauschs. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausreichend sensibilisiert, was den Umgang mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten anbelangt. Durch Artikel 12 des Abkommens wird die Aufmerksamkeit im Hinblick auf den erforderlichen vorsichtigen Umgang mit solchen Daten nochmals geschärft. Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung einer gesonderten Kontrollinstanz aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich, zumal das Bundeskriminalamt bereits heute sensible personenbezogene Daten an ausländische Stellen übermitteln kann, ohne dass hierüber eine zusätzliche Kontrollinstanz entscheidet (s. § 14 BKAG).
[/INDENT]Ist das nicht schön, eine so sensible Regierung zu haben? Und dann all die sensiblen Geheimdienste, die sowieso schon sensibel alles an andere gefühlvolle Spione weitergeben, was ihnen gerade passt.
Irgendwie ist das mit der Gewaltenteilung schon eine sehr, sehr unsensible Sache. Im Grunde genommen macht sich das Grundgesetz schon schuldig. Es äussert einen total unsensiblen Generalverdacht gegen den Staat, sich potentiell wie ein solcher aufzuführen. Im Grunde genommen ist die Verfassung schon eine Gefährdung der Gefahrenabwehr für den Bürger vor sich selbst.
Aber auch immer noch eigenständige Justizministerien, die im Zuge der seit 1999 ablaufenden 5-Jahrespläne der EU namens Tampere Programm, Haager Programm und Stockholmer Programm (7) zwecks Transformation der EU-Mitgliedsstaaten zu Überwachungsstaaten und Diktaturen immer noch nicht mit den Innenministerien zusammengelegt worden sind, können hi und da, wenn sie mal wach sind Ärger, Unruhe und emotionale Störungen in der Bevölkerung verbreiten.
Wie heute z.B. der grüne Justizsenator Hamburgs, Till Steffen (GAL). Er äusserte zum präventiven Datentausch-Abkommen der Bundesregierung gegen undefinierte Verbrechen die einmal begangen werden könnten (8):
[INDENT]Es definiert..nicht, was schwere Straftaten sind. Es gibt den Betroffenen kein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten. Es gibt keinen Rechtsschutz. Das ist unhaltbar.
[/INDENT]Aber Justizsenator Steffen tat auch etwas anderes, ausser besorgt. Er nutzte tatsächlich zum ersten Mal in 60 Jahren Geschichte der Republik ein wichtiges legislatives Recht, wenn auch für die Exekutive. Steffen legte als zuständiges Mitglied der Landesregierung Hamburgs in der Länderkommission sein Veto gegen dieses Abkommen der Bundesregierung ein und schuf damit einen Präzedenzfall. Seit heute weiss man, dass es diese Option der Landesregierungen gegen Massnahmen aus Berlin seit 60 Jahren gibt und nie genutzt wurde.
Jetzt hat die sensible Bundesregierung und ihr ebenso sensibler Bundestag, am morgigen Freitag genau zwei Möglichkeiten: entweder sie brechen schon wieder vor aller Augen die Verfassung, fahren mit Volldampf noch mal gegen Karlsruhe, verlieren noch mehr Wähler und fliegen nach der Bundestagswahl alle raus aus ihren Ämtern, weil selbst die eigenen Parteien noch einmal 4 Jahre solch sensibler Regierungsführung nicht mehr mitmachen, oder sie kriechen jetzt schon zu Kreuze und lassen das mal mit diesem Abkommen.
...
gekürzt, wegen Zeichenbeschränkung
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Aus meiner Sicht finde ich das eine sehr gute Sache! Auch wenn ich vielen Maßnahmen der deutschen Behörden sehr kritisch gegenüber stehe.
Es wird sich in diesem Bereich noch viel tun, Deutschland hat viele Baustellen im Bereich Sicherheit. Der Datenaustausch mit den USA ist für mich kein Problem, sehr wohl aber die Handhabung und Verarbeitung der Daten in der BRD. Da fehlt eine nicht staatliche Überwachung der quasi-demokratischen Bürokratie.
Das sich in der zensierten deutschen Medienlandschaft kaum was tut, ist doch normal.
miloca, ich weiß was Du denkst. Und Du hast zu 100% Recht! Aber mir liegt mein Land eben erheblich mehr am Herzen als Deutschland. Und für uns ist das gut.
Mit patriotischem Gruß ![[Bild: smilie_flag_006.gif]](http://www.smilies.4-user.de/include/Flaggen/smilie_flag_006.gif)
Pikashu (provokativ)
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Pikashu schrieb:Es wird sich in diesem Bereich noch viel tun, Deutschland hat viele Baustellen im Bereich Sicherheit. Der Datenaustausch mit den USA ist für mich kein Problem, sehr wohl aber die Handhabung und Verarbeitung der Daten in der BRD. Da fehlt eine nicht staatliche Überwachung der quasi-demokratischen Bürokratie.
Das ist genau der Punkt, der mich an dem Datenaustausch mit den USA stört: Dort sieht es leider nicht wesentlich anders aus.  Alleine schon die Zwangsübermittlung der Flugpassagierdaten in Richtung USA und die dortige No-Flight-Liste sprechen Bände über fehlerbehaftete Terrorbekämpfungsschnellschüsse in Gesetzesform. Wozu sollen die 13 Jahre Aufbewahrungsfrist gut sein? Wie viele unbescholtene Bürger (Auch und speziell US-Bürger) sind aufgrund Namensgleichheit ungerechtfertigt betroffen? Und wieso sind diese überhaupt betroffen, wenn bei einer Namensübereinstimmung ein einfacher Abgleich von Geburtsdatum und ggf. dem Wohnort das Problem aus der Welt schaffen würde??? Statt dessen wird dann wieder eine Positivliste für die false positives geführt.  Und das in dem Land, das die moderne Datenverarbeitung quasi erfunden hat und über eine nicht gerade geringe Anzahl von IT-Spezialisten verfügt...
Welche faktische Sicherheit bringt das Einscannen aller Fingerabdrücke bei der Einreise in die USA? Das man hinterher evtl. die fragmentierten Überreste eines Selbstmordattentäters identifizieren kann? Was geschieht noch mit den Daten? Wo und wie lange werden diese gespeichert und an wen werden sie weitergegeben?
Ich will nicht, dass meine Abdrücke oder Daten irgendwann mal auf einer bei eBay versteigerten Festplatte auftauchen, wie es auch schon hierzulande Passiert ist. Nur weil ein externer Dienstleister schriftlich zusichert, die Daten zu entsorgender PCs und Server "sicher" zu löschen, muss das noch lange nicht wirklich passieren. Das ist hierzulande nicht anders wie in den USA oder Großbritannien, das ja in den letzten 12 Monaten zum Weltmeister im verlieren von sensitiven Daten avanciert ist. Je weniger Datensammlungen existieren und ausgetauscht werden, desto weniger können Daten daraus in unbefugte Hände gelangen und/oder missbraucht werden.
Hat die US- oder die hiesige Regierung in irgendeiner Form Einfluss darauf, was mit den einmal ausgetauschten oder übermittelten Daten geschieht? Aus meiner Sicht nicht. Wer garantiert, das Fehleintragungen oder Fehlverknüpfungen von Datensätzen auch auf beiden Seiten korrigiert werden? Internationale Zusammenarbeit ist ja gut und schön, aber bitte schön unter verbindlichen und fest vorgegebenen Standards an die sich alle beteiligten Parteien nachprüfbar halten.
Das ist eines der generischen Probleme bei der Politik weltweit: Da werden mal gerade eben Gesetze eingeführt und Dinge beschlossen über deren mögliche Auswirkungen und Konsequenzen die Entscheider keinen Plan haben und sich in den seltensten Fällen auch nur ansatzweise dafür interessieren.
Mal ehrlich: Welcher ernsthafte Terrorist lässt sich von sowas abschrecken und wie viele Anschläge lassen sich mit solchen Maßnahmen verhindern? MbMn keine/r. Einen intelligent arbeitenden Terroristen erkennt man erst dann wenn es zu spät ist. Es dürfte in westlichen Ländern definitiv um Längen einfacher sein aufs Vorfeld zu kommen, um dort an einer Maschine Manipulationen vorzunehmen oder Waffen für Komplizen zu deponieren, als auf dem Wege als stinknormaler Passagier gefährliche Gegenstände an Bord zu bringen oder überhaupt an Bord zu gelangen. Das wurde auch hierzulande nicht nur einmal von der Presse bewiesen. In den USA dürfte es nicht anders aussehen. Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich, jedes einfahrende Fahrzeug vollständig bis in den letzen Winkel zu kontrollieren ohne dabei den Ablauf empfindlich zu stören.
Mit der Sicherheit im realen Leben ist es wie mit IT-Sicherheit: Sicherheit ist immer ein Kompromiss zwischen echter Sicherheit und Anwendbarkeit. Je mehr Hürden ich einbaue, desto schwieriger wird es für den normalen User / Bürger "normal" zu arbeiten / leben. Und: Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, von der Sicherheit, dass wir alle irgendwann sterben müssen, mal abgesehen. Nichts und niemand kann einem garantieren, dass man nicht morgen in der Fußgängerzone beim Einkaufen von einem Amokfahrer in seinem Monster-SUV oder einem übermüdeten LKW- oder Busfahrer auf dem Zebrastreifen überrollt wird.
Denkt mal nach: Wie viele Tote durch Terroranschläge gab es in den letzten 10 Jahren hierzulande noch gleich? Keine???
Und davor schützen uns Gesetze, die im Ernstfall hinterher u.a. klären könnten, mit wem der Täter in den letzten 6 Monaten kommuniziert hat? Und: Wer interessiert sich schon für Gesetze, wenn er den festen Entschluss für ein illegales Vorhaben gefasst hat???
Eines der Ziele von Terror ist es Angst in der Bevölkerung zu schaffen. Die einzige Terror-Angst-Quelle hierzulande stammt mbMn von den von unserem Innenministerium und/oder BKA verbreiteten Warnmeldungen auf dass das Volk sich schön brav in die Hose scheißt und die Überwachungsstaat-Gesetze anstandslos schluckt.
Angst vor Terror ist dann gerechtfertigt wenn er auch wirklich existiert und eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Ob man die Bedrohung durch die Sauerland-"Terroristen" oder die "Kofferbomber" ernst nimmt, bleibt jedem selbst überlassen. In beiden Fällen wurden die Täter durch die klassische Ermittlungsarbeit (und ihre eigene Dummheit) ermittelt und nicht durch die in den letzten Jahren ausufernde Üerwachungsstaatgesetzgebung. Passiert ist in beiden Fällen wieviel? Nichts??? Bei solchen "Terroristen" habe ich ja unglaublich viel Angst. Ehrlich!!!
Und: In beiden Fällen wurde hinterher davon schwadroniert, was hätte passieren können, wenn... Wieso gibt es dieses Geschwafel eigentlich nicht bei Vorkomnissen wie aktuell mal wieder im Fall Krümmel, wo in der näheren Umgebung Menschenleben auf dem Spiel stehen aber immer schön von Seiten der privatwirtschaftlichen (also am Einsparen von Betriebskosten interessierten) Betreiber versichert wird, dass zu keiner Zeit Gefahr für die Bevölkerung bestand??? Dieses Terrorhysterie ist mbMn derzeit eher eine Bedrohung für den Rechtsstaat als für das Leben der Bürger.
Ist schon merkwürdig, dass ausgerechnet pünktlich vor der Wahl vor neuen Anschlägen gewarnt wird, oder?
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Irgendeine Terror Panik wird sich schon finden um meine Schuhgröße für die nächsten 150 Jahre zu speichern.
Mit dem ganzen Wahnsinn verlieren wir mehr als wir gewinnen.
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Jau, wie heißt es doch so schön:
"Nur weil man nicht paranoid ist, bedeutet das noch lange nicht das man nicht trotzdem verfolgt wird." Heutzutage fehlt da leider noch der Zusatz: "Und sei es vom Staat."...
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Man muß halt zeigen, was man will: Die Piratenpartei ist da die Möglichkeit, zur Not kann man aber auch FDP oder Die Grünen wählen...
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graf zahl schrieb:zur Not kann man aber auch FDP oder Die Grünen wählen...
Soso, die FDP ja? Waren das nicht die, die in Hessen die automatische Kennzeichenerfassung durchgewunken haben und deren Vorsitzender es nicht für notwendig erachtete, sich an der Abstimmung zu den Internetsperren zu beteiligen?
Und die Grünen: Waren das nicht die, die den Hauptteil der Enthaltungen bei der Abstimmung zu den Internetsperren stellten? Außer für die Rettung irgendwelcher Hamster aus der Käfighaltung scheinen die sich auch so langsam zu nichts mehr zu eignen...  Die Medienkompetenz scheint da leider auch gegen Null zu tendieren.
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
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Nein, die FDP, deren Mitglieder gegen die VDS geklagt haben und die Grünen, die gepeilt haben, daß ihnen die  Stimmen wegnehmen.  Sicher haben beide Parteien in ihrer Regierungszeit einen "großen Lauschangriff" mitgetragen (wir erinnern uns, die FDP-Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger war aus Protest zurückgetreten), aber es sind die einzigen etablierten Parteien, die sich meines Wissens zur Zeit überhaupt um so etwas wie Bürgerrechte scheren!
Wie gesagt: "Zur Not", erste Wahl sollten bei Dir dann die  sein. :wow:
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