Umfrage: Was würdet ihr machen, wenn Pay6 in Deutschland strafbar wäre?
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Ich würde mit Pay6 aufhören.
12.15%
13 12.15%
Ich würde (illegal) weiter in Deutschland zu SDLs gehen
71.03%
76 71.03%
Kurze Sexurlaube im nahen Ausland (z.B. Osteuropa)
11.21%
12 11.21%
Längere Sexurlaube, z.B. in Thailand
5.61%
6 5.61%
Gesamt 107 Stimme(n) 100%
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Wie würdet ihr auf ein Prostitutionsverbot in Deutschland reagieren?
(08.12.2013, 20:04)elreydebesos schrieb: Ob dann deutsche Sextouristen in Thailand zu Massen dort inhaftiert und nach Deutschland ausgeliefert würden, wäre aber in der Praxis stark zu bezweifeln.

Hab mal irgendwo gelesen, dass Prostitution in Thailand verboten ist. Verwirrt Engel

Sagesesam, kann mit Thailänderinnen eh nix anfangen ...
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(08.12.2013, 23:05)sagesesam schrieb: Hab mal irgendwo gelesen, dass Prostitution in Thailand verboten ist. Verwirrt Engel

Das stimmt, aber (wenn ich es richtig verstanden habe) ging es darum ob man sich als Deutscher auch strafbar macht wen man eine Tat im Ausland begeht die in Deutschland verboten ist.

In Norwegen z.B. (wo auch die Männer bestraft werden wie in Schweden) machen sich die Freier auch strafbar wenn sie im Ausland vögeln.
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(08.12.2013, 22:48)Wanker schrieb: Bei einem (Geld-)Geschenk wird die Schenkungssteuer erhoben, und Du haftest zumindest teilweise mit.

Ab welchem Betrag/Zeitraum fällt Schenkungssteuer an?
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
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Hier steht was von 600€, den Zeitraum hab ich nicht recherchiert (findet sich aber bestimmt auch irgendwo im Internet).

Gruß,
Wanker (der kein Steuerberater ist, also spart euch die Anfragen ;-))
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Das mit der "Geschenkidee" könnt ihr getrost vergessen.
Ich kann auch keinem Handwerker Geld schenken dafür das er mein Klo repariert und das ist deswegen dann steuerfrei.

In Wolkenkuckucksheim vielleicht.
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naja ...
wenn ich mir so ansehe, was die Kaufleute mit der Braunschweiger Bruchstraße so vorhaben, glaub ich das uns Freiern da einiges ins Haus steht.
Ich bin mir dann aber auch nicht ganz sicher, ob der Schuss nicht nach hinten los geht:
- ich parke nicht mehr im Parkhaus,
- ich geh auch nicht noch mal schnell ins Zentrum, um was zu besorgen,
- ich besuche nach einem gelungenem Stich auch keine Kneipe mehr.
Insofern kannste die Ecke sicherlich auch für Ehefrauen attrakriv machen, mehr Geld kommt aber mit Sicherheit nicht rein.
BG v Schattenreiter

PS: Schenkungssteuer ... wir schenken uns nichts... wir lieben uns einfach ... :-)
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Es bedanken sich: Liontamer65
#27
(08.12.2013, 20:04)elreydebesos schrieb: Prinzipiell gilt das dt. Strafrecht nur auf dt. Hoheitsgebiet.
Es gibt aber Ausnahmen.
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung + Föderung gehören zu diesen Ausnahmen.

StGB schrieb:§ 5 Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
...
8. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
a) in den Fällen des § 174 Abs. 1 und 3, wenn der Täter und der, gegen den die Tat begangen wird, zur Zeit der Tat Deutsche sind und ihre Lebensgrundlage im Inland haben, und
b) in den Fällen der §§ 176 bis 176b und 182, wenn der Täter Deutscher ist.

(§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen, § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern, § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen)

§ 6 Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter

Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
...
4. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie Förderung des Menschenhandels (§§ 232 bis 233a)
Quelle: StGB
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Es bedanken sich: limbo,Wanker,dirtydeed
#28
Ich würde einfach kurz nach Holland rüber fahren Wink
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