Kinder Unterhalt Thailand
#1
Wie ist das mit dem Unterhalt , wenn man eine Hure in Thailand schwängert? Wie ist das geregelt?
Gibt es auch Huren, die gerne geschwängert werden?
Wie teuer kommt das?
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Sag mal, komm mal wieder auf den Boden! Gehts noch? Was hast du denn für Vorstellungen? Was ist denn so unterschiedlich an der Würde und Ehre eine Hure in Deutschland und Thailand?? Denkst du Thailand ist ein bizarres Traumland wo die auch deine Scheisse fressen? lol, darüber kann ich nur lachen!
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#3
newseeker schrieb:Wie ist das mit dem Unterhalt, wenn man eine Hure in Thailand schwängert? Wie ist das geregelt?

Was glaubst Du, warum viele Thailänderinnen dort anschaffen gehen? Weil sie von ihrem Thai-Mann oder-Freund ein Kind haben und auf diese Weise für den Unterhalt sorgen müssen.
Wenn der nicht zahlt, da kräht kein Hahn danach. Das ist übrigens auch in vielen anderen Ländern genau so.

Ich zum Beispiel kenne etliche Brasilianerinnen, die ein Kind haben, aber keinen Kerl dazu und zahlen tun die sowieso nicht, denn bei einem Salário Mínimo von ca. 480 R$ (ca. 175 Euro) ist da sowieso nichts zu holen....
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Ich finde so eine Frage gleich als Einstieg beim LSH schlichtweg als Sa.....Böse
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Ist ein Provokant, wie so oft.

Neuangemeldet und dann so was....
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klausi_hans schrieb:Ist ein Provokant, wie so oft.

Neuangemeldet und dann so was....
Selbst wenn es so sein sollte, warum sollte ein deutscher Freier Unterhalt zahlen müssen, wenn (fast) kein einziger Thaimann Unterhalt für sein Kind zahlt? Solche Sachen sind mit Sicherheit nicht im Sozialabkommen zwischen DE und LOS geregelt:nein:

Sarado, der nicht weiß, wieviele Kids er auf der Welt rumhüpfen hatAugen Roll
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Das hier finde ich ja nur noch zum

Kotzender Smileykotz Kotzender Smileykotz Kotzender Smileykotz Kotzender Smileykotz

....auch die Äusserung von unserem Herrn Sarado!

Denkt da eigentlich mal jemand an die armen Kinder :wein????

Gruss Taaach, dem hier gerade die Worte fehlen...
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Sarado schrieb:Sarado, der nicht weiß, wieviele Kids er auf der Welt rumhüpfen hatAugen Roll


Sehr viele wie Du auf dem Bild sehen kannstLaut Lach...

[Bild: th_61975_la_bam_bar_2_123_442lo.jpg]

Gruss hejob...der fuer die Steilvorlage danktWink
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Taaach schrieb:Das hier finde ich ja nur noch zum

Kotzender Smileykotz Kotzender Smileykotz Kotzender Smileykotz Kotzender Smileykotz

....auch die Äusserung von unserem Herrn Sarado!
Hey, ich habe nicht gesagt, dass ich KEINE Unterstützung zahlen würde - wenn ich denn vom Nachwuchs wissen würde! Hier ging es um das Thema, ob man Unterhalt zahlen MUSS, nicht darum, ob man freiwillig zahlt! Ich bitte die Details zu beachten!
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Hey hejob,

unser Sarado ist doch kein Hühnerficker! [Bild: 0001.gif]click

Bei dem Papa gibt es sicherlich nur smiling Smilies als Nachwuchs:


[Bild: smilie_background_015.gif][Bild: smilie_background_015.gif][Bild: smilie_background_015.gif][Bild: smilie_background_015.gif]
[Bild: smilie_background_015.gif][Bild: smilie_background_015.gif][Bild: smilie_background_015.gif][Bild: smilie_background_015.gif]
[Bild: smilie_background_015.gif][Bild: smilie_background_015.gif][Bild: smilie_background_015.gif][Bild: smilie_background_015.gif]



Frage: Hat ihr Mann auch so teure Hobbies?
Antwort: Ja, meiner zahlt auch Alimente!


Gruß
Pikashu



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Säcke!!!Big Grin Jetzt aber back to topic pleaseWink Irgend ein Spezi, der sich mit thailändischem Unterhaltsrecht auskennt, wird doch on board sein? Dürfte viele hier interessieren. Besonders die, die auch mal ungeschützt einen wegsteckenAugen Roll

Sarado, der auch immer regelmässig für seinen Nachwuchs (im Ausland) blecht.
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Zitat:Zitat von Pikashu;Hey hejob,[/FONT

unser Sarado ist doch kein Hühnerficker! ]
Doch, die sucht er sich gezielt, in Thailand, Brasilien und Afrika aus, Laut LachLaut LachLaut Lach,

Gruss wawi, Wink

Auch in Thailand, müssen Väter Unterhalt zahlen, sofern sie ermittelt werden. Wieviel, weiss ich allerdings nicht
sex ist nicht alles, aber ohne sex ist alles nichts
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Ich denke, dass grösste Problem dürfte der Informationsweg sein. Also ich fahre nach Patty um Spass zu haben. ST/LT und fertig. Bei den Damen hinterlege ich keine Visitenkarte mit Name und Anschrift. Ich denke dass viele unserer Zunft, Liebeskasper exklusive, so verfahren. Wie bitte schön soll hier ein Kontakt zustande kommen? Und falls doch, dann müsste noch immer bewiesen werden, ob man wirklich der Kindsvater ist. Ein Girl aus einer Bar hat ja ne Menge Kunden pro Monat. Da hätte ich schon ein paar Zweifel, dass nicht auch noch andere Kunden in Frage kämen.

Ich kenne die EU-Rechtslage nicht. Aber theoretisch wäre ich in der Schweiz zu Unterhalt verpflichtet. Das wäre bei einem Kind 17% des Einkommens, bei 2 Kindern 27%. Und bei drei oder mehr Kindern ist Mann selber Schuld. Big Grin

Die Kindsmutter könnte die fälligen Alimente via Botschaft beantragen resp. einklagen. Aber welches Girl weiss das schon? Kostet zudem viel Nerven, Zeit und Geld. Natürlich ist dies nur möglich, wenn Name und Anschrift bekannt sind.

Das war jetzt rein die gesetzliche Sicht. Die moralische Seite ist eine ganz andere...
Mit Käse fängt man Mäuse. Mit Mäusen fängt man Thaigirls...
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Bei all meiner bescheidenen Naivität, finde ich die Eingangsfrage nicht verkehrt und hoch interessant.

Wir unterstellen mal den Damen von Welt weit nichts böses. Aber z.B. eine Lady aus Thailand wird Schwanger und der Kindspapa überweist regelmäßig das Geld für Alimente aus Good old Germany nach Thailand. Die gute Mama kann zwar keine riesigen Sprünge machen, aber ein Grundetat ist vorhanden. Die Freundin der Mama bekommt das mit und denkt: „warum nicht!“ Sie geht mit einem lüsternen omnipotenten German-Urlauber ins Hotel und lässt sich anbumsen.

Name des Lovers ist im Hotel bekannt und ein knappes Jahr später kommt Post aus Thailand. Wäre ja möglich.

Nun hätte ich gerne ein paar Antworten gelesen und zwar Fakten, keine Stammtischparolen.

Gruß Winke
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Kassiopeia schrieb:Bei all meiner bescheidenen Naivität, finde ich die Eingangsfrage nicht verkehrt und hoch interessant.

Ich finde die Frage auch nicht verkehrt.

Kassiopeia schrieb:Die gute Mama kann zwar keine riesigen Sprünge machen, aber ein Grundetat ist vorhanden.

Kassiopeia schrieb:Nun hätte ich gerne ein paar Antworten gelesen und zwar Fakten, keine Stammtischparolen.

Ich war mit einer Thai verheiratet und aus der Ehe entstand ein Kind, für welches ich Unterhalt zu zahlen habe (nämlich 17% vom Einkommen zzgl. Kindergeld). Dabei spielt es keine Rolle ob meine Ex mit dem Kind in der Schweiz oder in Thailand lebt. Die Frauenalimente können bei einer Auswanderung gekürzt werden (Antrag beim Gericht), weil die Lebenskosten in Thailand geringer sind als in der Schweiz. Die Kinderalimente sind jedoch nicht antastbar. Ergo zahle ich weiterhin meine 1000 Franken (ca. 625 Euro) für den Sohnemann, auch wenn meine Ex in Thailand leben würde. Und mit 625 Euro kann eine Thai sehr wohl riesige Sprünge machen, finde ich.

Das hier ist keine Stammtischparole sondern aus dem Leben gegriffen... Unglücklich
Mit Käse fängt man Mäuse. Mit Mäusen fängt man Thaigirls...
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Lieber antonio, genau so in etwa kann ich mir dies eben vorstellen.


Gruß Winke
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Jetzt einmal ganz von der moralischen Verpflichtung abgesehen, dass jeder Geld für sein Kind zahlen sollte, ist es ziemlich schwierig in Thailand nachzuvollziehen, ob ein dortiges Kind von einem selber ist. Erst einmal lügen dort viele Huren wie gedruckt oder können gar nicht unterscheiden, von wem das Kind nun sein könnte. Gerade die Liebeskasper sind da gern gesehene Opfer, da sie die Adressen meistens dort lassen und denen kann man so einen Bären ja aufbinden. Wegen der extrem hohen AO-Rate in Thailand ist jedoch ein Vaterschaftstest unerlässlich. Und da Thailand nicht in der EU- oder zum Commonwealth gehört glaube ich nicht, dass dortige Mütter deutsche Männer belangen können. (In Commonwealthstaaten wäre das theoretisch über Großbritannien als ehemalige Koloniemacht möglich, da GB in der EU ist) Denke, es kommt auf die jeweiligen Abkommen unseres Staates mit Thailand an. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Sarado, der nicht davon ausgeht, dass sich AO-Huren an die wirklichen Väter erinnern.
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Thaifrauen können in Deutschland, sehr wohl Unterhalt einklagen, wenn die Vaterschaft feststeht.

Es wird aber auch manchmal betrogen. Ich hab von einem Fall gehört, in dem ein thailändischer Anwalt, Sextouristen mitteilte, sie würden Vater. Gegen Zahlung einer nicht unerheblichen Summe, würde die Mutter, auf eine Vaterschaftsklage verzichten.

Es hat viele gegeben, die bezahlt haben, bis der Schwindel auffiel.

Natürlich muss man aus moralischen Gründen, für seine Kinder aufkommen. Man sollte damit aber warten, bis absolut feststeht, dass man wirklich der Vater ist.

Gruss wawi
sex ist nicht alles, aber ohne sex ist alles nichts
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Aus dem Nittaya-Forum:

Zitat:Unterhaltpflichtig ist nur der Ehemann und dass auch nur mit staatlicher Eheschließung ,auch die rein buddistische Hochzeit reicht dazu nicht !

Und ohne Anerkennung der Vaterschaft hierzulande dürfte es für die Frau schwierig werden.
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Sarado schrieb:Und ohne Anerkennung der Vaterschaft hierzulande dürfte es für die Frau
schwierig werden.
Nlchts anderes, hab ich behauptet. Die buddistische, nicht rechtskräftige Hochzeit, hat mit der Vaterschaft, aber nichts zu tun.


Ein Ehemann, ist überall auf der Welt, zahlungspflichtig für die gemensamen Kinder, allerdings nur solange, bis bewiesen ist, dass er nicht der Vater ist. Dies wurde nicht erwähnt..

Gruss wawi
sex ist nicht alles, aber ohne sex ist alles nichts
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