14.10.2008, 13:24
Sarado schrieb:Also DAS ist mir neu. Seit wann muss man an eine Frau, und sei es die Mutter seines Kindes, unterhalt zahlen, obwohl man nie verheiratet war? Davon höre ich zum ersten mal...
Sarado, der wohl was verpasst hat.
das gibt es nun seit 10 jahren...sollte die vaterschaft feststehen ist es deshalb z.b. für ein bargirl aus pattaya überhaupt kein problem, nach germany einzureisen, um dort unterhalt von dem mann für sich und das kind zu fordern....kein anderes visum ist derart leicht zu bekommen....
das ganze steht und fällt halt mit der anerkennung der vaterschaft....das dürfte für die meisten girls das größte problem sein....
hier noch eine quelle:
Zitat:Aktuell: Unverheiratete Väter und Unterhalt
Unverheiratete Väter müssen der Mutter ihres Kindes mindestens drei Jahre lang Unterhalt zahlen. Die Pflicht endet nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch, wenn die Mutter einen anderen Mann ehelicht.
Obwohl das Gesetz seit mehr als zehn Jahren besteht, ist es in der Öffentlichkeit eher unbekannt geblieben. Unverheiratete Mütter haben gegenüber dem Vater ihres Kindes nicht nur einen Unterhaltsanspruch für das Kind, sondern auch für sich selbst, wenn sie wegen der Erziehung des Nachwuchses nicht arbeiten können. Die Zahlungspflicht des Vaters gilt nach § 1615 L BGB mindestens drei Jahre lang.
Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite116.htm