Was verdienen die Mädels / Wie viele Freier schaffen sie?
#69
Yogi2 schrieb:Wenn Sie Ihre Zimmermiete am Tag erarbeitet hat, versucht Sie noch 200 Euro zu erarbeiten. [...] Im Monat kommt Sie so auf 5.000 Euro netto.
Was Yogi2 hier “netto“ nennt, ist aber nicht, das was die meisten von uns unter Netto(-Einkommen) verstehen. Es wurden nur die Kosten vom Umsatz abgezogen. Das ist Ergebnis der Geschäftstätigkeit vor Steuern. Wie bei jedem anderen Selbständigen muss man einiges abziehen, um es mit dem Nettoeinkommen eines Angestellten vergleichen zu können.

Lustwandel hat schon darauf hingewiesen, dass hier fast alle die Steuerpflicht vergessen. Das sind zuerst Umsatzsteuer (= MwSt) und dann erst Einkommenssteuer. Ob die Damen gewerbesteuerpflichtig sind, ist wohl nicht ganz klar. Wie von anderen schon erwähnt, Krankenversicherung, Rentenversicherung bzw. entsprechende Rücklagen sind klar. Schnell geht aber vergessen, dass es kein Arbeitgeber die Hälfte davon zahlt, dass es keine Lohnfortzahlung bei Krankheit gibt, keine Arbeitslosenversicherung, kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sonder 0,- Euro Einnahmen während des Urlaubs.

Ein Selbstständiger, der in einem Monat ohne Urlaub ein Ergebnis von 5.000 € erzielt, hat, wenn er ehrlich rechnet, nicht mehr als ein Angestellter mit 3.500 € Brutto im Monat. Was das Netto ist, kann jeder selbst abschätzen.


borntopopp schrieb:und zwar pauschal, in höhe von 25,- pro tag!
Stimmt so nicht ganz.
Meines Wissens ist es bei dem üblichen Düsseldorfer-Modell nur eine Abschlagszahlung. Der deutsche Fiskus stellt so sicher, dass wenigstens ein Teil von den fälligen Steuern abgeführt wird. Bei einer ausländischen Dienstleisterin, die nur ein paar Wochen oder Monate hier arbeitet, hätte das FA sonst kaum eine Chance überhaupt etwas zu bekommen.

Trotzdem muss jede Dame – wie jeder andere Selbstständige – Steuererklärungen abgeben. Die pauschalierten Abschlagszahlungen werden dabei angerechnet. Eine Prostituierte, die keine (korrekte) Erklärung abgibt, kann geschätzt werden. Das kann für die Betreffende ziemlich böse ausgehen, sprich zu erheblichen Schulden führen.

Für Stuttgart gab es eine besondere Variante. Dort hat das FA zugesichert, wenn die Dame keine Steuererklärung abgibt, wird Umsatz etc. so geschätzt, dass die Steuer den Abschlagszahlungen entspricht. Keine Ahnung ob das noch gilt. Es funktionierte – so weit ich es verstanden habe – aber eh nur, wenn sie nur im Bereich der OFD Stuttgart gearbeitet hat.

Gruß Satyr


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