06.02.2007, 11:43
Satyr schrieb:Meines Wissens ist es bei dem üblichen Düsseldorfer-Modell nur eine Abschlagszahlung. Der deutsche Fiskus stellt so sicher, dass wenigstens ein Teil von den fälligen Steuern abgeführt wird. Bei einer ausländischen Dienstleisterin, die nur ein paar Wochen oder Monate hier arbeitet, hätte das FA sonst kaum eine Chance überhaupt etwas zu bekommen.
Trotzdem muss jede Dame wie jeder andere Selbstständige Steuererklärungen abgeben. Die pauschalierten Abschlagszahlungen werden dabei angerechnet. Eine Prostituierte, die keine (korrekte) Erklärung abgibt, kann geschätzt werden.
Genau so ist es.
Stuart,

"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." Groucho Marx