05.01.2020, 13:46
Nur wer eine elektronische Kasse führt kann Kassenbons ausgeben.
Wer eine offene Ladenkasse führt kann und muss keine Bons ausgeben. Der ist von der Bonpflicht befreit.
Wie sich das in dem zitierten Fall verhält steht nicht in dem Artikel.
Offensichtlich wollte man nur einem Wichtigtuer besänftigen und hat ihm eine Quittung ausgestellt. Die konnte man übrigens bisher auch schon einfordern. Nur wer macht sowas ?
Wer eine offene Ladenkasse führt kann und muss keine Bons ausgeben. Der ist von der Bonpflicht befreit.
Wie sich das in dem zitierten Fall verhält steht nicht in dem Artikel.
Offensichtlich wollte man nur einem Wichtigtuer besänftigen und hat ihm eine Quittung ausgestellt. Die konnte man übrigens bisher auch schon einfordern. Nur wer macht sowas ?