17.05.2020, 19:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2020, 20:00 von Lustwandel.)
@AusKoblenz,
ja es gibt eine Änderung im Insolvenzrecht, er hätte sie nicht anmelden müssen. Eine Insolvenz ist aber entgegen der landläufigen Meinung nicht mehr primär die Abwicklung eines Geschäftes, sie dient häufig dazu ein Geschäft zu restrukturieren und in dieser Phase Schutz vor den Gläubigern zu haben. Ich kann natürlich nicht sagen was den Besitzer umtreibt, ich denke aber das er gegenwärtig eher langfristig denken und da ist das Insolvenzrecht in schwierigen Zeiten eigentlich eher dafür gemacht einer Firma eine Zukunft zu geben.
Wie gesagt: Insolvenz dient nicht mehr primär der Abwicklung einer Firma.
Die Angestellten profitieren übrigens auch von einer Insolvenz, da damit Ihre Gehälter / Löhne garantiert werden, das wäre bei einer Insolvenzverschleppung nicht der Fall, dann wären Sie nur noch Teil der Konkursmasse und würde max Anteilig ihre Forderungen erstattet bekommen.
lw
ja es gibt eine Änderung im Insolvenzrecht, er hätte sie nicht anmelden müssen. Eine Insolvenz ist aber entgegen der landläufigen Meinung nicht mehr primär die Abwicklung eines Geschäftes, sie dient häufig dazu ein Geschäft zu restrukturieren und in dieser Phase Schutz vor den Gläubigern zu haben. Ich kann natürlich nicht sagen was den Besitzer umtreibt, ich denke aber das er gegenwärtig eher langfristig denken und da ist das Insolvenzrecht in schwierigen Zeiten eigentlich eher dafür gemacht einer Firma eine Zukunft zu geben.
Wie gesagt: Insolvenz dient nicht mehr primär der Abwicklung einer Firma.
Die Angestellten profitieren übrigens auch von einer Insolvenz, da damit Ihre Gehälter / Löhne garantiert werden, das wäre bei einer Insolvenzverschleppung nicht der Fall, dann wären Sie nur noch Teil der Konkursmasse und würde max Anteilig ihre Forderungen erstattet bekommen.
lw
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
(Grace Hopper)