21.05.2020, 11:56
@random, ich habe einen ähnlichen Gedankengang. Dass das Gesundheitsamt bei mir anrufen oder vor der Tür stehen würde, weil ich bei einer SDL war, die an COVID19 erkrankt ist, damit hätte ich kein größeres Problem. Damit, bei der SDL meinen vollständigen Namen und meine Adresse hinterlassen zu müssen, und ihr zur Verifizierung vielleicht auch noch meinen Ausweis zeigen zu müssen, jedoch schon.
Pseudonymisierung wäre da durchaus eine Möglichkeit, um das Problem zu umgehen. Man müsste halt auf der einen Seite sicherstellen, dass das Pseudonym nicht gefälscht werden kann - könnte man z.B. über eine App lösen, in der es angezeigt wird, und auf der anderen Seite müsste die Stelle, bei der man sich mit seinen echten Daten registriert, sehr strengen Security und Datenschutzanforderungen entsprechen. - Man stelle sich vor, die Liste wird geleaked und plötzlich kann jeder öffentlich nachschauen, wer sich so als Puffgänger registriert hat.
Davon abgesehen, wäre aber auch zu überlegen, ob nicht die Handynummer zur Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt ausreichen würde. Die SDL könnte die direkt verifizieren, indem sie das Handy anklingeln lässt, bzw. hätte sie über die Terminvereinbarung eh schon, hätte aber keine persönlichen Daten von ihren Kunden, mit denen sie irgendwie Schaden anrichten könnte.
Pseudonymisierung wäre da durchaus eine Möglichkeit, um das Problem zu umgehen. Man müsste halt auf der einen Seite sicherstellen, dass das Pseudonym nicht gefälscht werden kann - könnte man z.B. über eine App lösen, in der es angezeigt wird, und auf der anderen Seite müsste die Stelle, bei der man sich mit seinen echten Daten registriert, sehr strengen Security und Datenschutzanforderungen entsprechen. - Man stelle sich vor, die Liste wird geleaked und plötzlich kann jeder öffentlich nachschauen, wer sich so als Puffgänger registriert hat.
Davon abgesehen, wäre aber auch zu überlegen, ob nicht die Handynummer zur Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt ausreichen würde. Die SDL könnte die direkt verifizieren, indem sie das Handy anklingeln lässt, bzw. hätte sie über die Terminvereinbarung eh schon, hätte aber keine persönlichen Daten von ihren Kunden, mit denen sie irgendwie Schaden anrichten könnte.