10.06.2020, 11:58
(10.06.2020, 10:03)Benis schrieb: https://www.hessen.de/sites/default/file...5.06_0.pdf
Erwähnt hat man es natürlich nicht.
Also: Du verlinkst auf die Verordnung wo drin steht das nix mit Prostitution ist und sagst Gleichzeitigkeit das es nicht verkündet wird: Was erwartet Du - soll da jemand an Deiner Tür klingeln und es Dir mitteilen ?
Sei bitte so freundlich und lass solche falschen Aussagen. Die Verordnung ist öffentlich verkündet und einsehbar und damit rechtskräftig.
Hier den Anschein zu erwecken das da etwas nicht mit rechten Mitteln zugeht ist einfach falsch.
Lustwandel
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
(Grace Hopper)