Bei mangelhafter Leistung- Geld zurück ?
@HeinzB:

wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann aus Gründen, die man nicht selbst zu vertreten hat, sollte man selbstverständlich sein Geld zurückbekommen und gegebenenfalls auch zurückfordern.

So ist es bei jedem Geschäft, und wenn wirklich ein Mißverständnis oder ähnliches vorlag, sollte das für vernünftige Leute auch kein Problem sein, siehe das Beispiel Merci oder Dein eigenes Erlebnis.
Deren korrektes Verhalten ist auch mit Sicherheit nicht schädlich für`s Geschäft.

Das gilt selbstverständlich auch für die Freier, die bestimmt auch nicht alle lupenrein sind.

Oft jedoch ist der Hintergrund der "Beanstandungen", dass versucht wird, den Kunden zu neppen, und dafür gibt es absolut keinen Anspruch auf Vergütung.
Das darf man sich einfach nicht gefallen lassen und sollte sein Geld zurückfordern, auch wenn es Gezeter darum gibt.
Wenn dann das Thema hier gepostet wird, kann man zudem andere Kollegen warnen und damit bei den betreffenden Damen für die nötigen Denkanstösse sorgen.

Ich habe mal Geld zurückgefordert, weil die vorher klar vereinbarte Leistung plötzlich nicht mehr möglich sein sollte.
Weil es damals ganz offensichtlich nur ein Abzockversuch war, habe ich abgebrochen, einen Teil Geld zurückgefordert und dieses nach einiger Diskussion auch erhalten.


Gruß Sloopy,
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Nachrichten in diesem Thema
Bei mangelhafter Leistung- Geld zurück ? - von HeinzB - 26.02.2007, 22:02
Bei mangelhafter Leistung- Geld zurück ? - von sloopy - 27.02.2007, 21:12
Bei mangelhafter Leistung- Geld zurück ? - von frenchman - 28.02.2007, 11:30