Bei mangelhafter Leistung- Geld zurück ?
Eigentlich ist das natürlich eine unglaubliche Frechheit, daß viele Huren auf dem Standpunkt stehen, sobald jemand in der Whg/LH/Club mit auf's Zimmer gekommen sei der geforderte Tarif begründet, unabhängig davon, was letztlich an Leistung erbracht wird.

Eine wichtige Differenzierung scheint mir jedoch in diesem Thread unausweichlich:

Die Fälle, über die man sich aber in der Regel aufregt und die in der Praxis dazu führen, daß man sein Geld zurück verlangt, sind nicht unbedingt Fälle der mangelhaften Leistung (Schlechtleistung) sondern ganz eindeutig Betrugsfälle.

Es geht in der Praxis letztlich nicht darum, daß irgendein Leistungspunkt schlecht, das heißt abweichend von der zugesagten oder üblichen Qualität und somit mangelhaft erbracht wird - wer von Euch hat denn wirklich schon einmal bei miserablem Frz. und sonstigem Einhalten des vereinbarten Leistungskatalogs sein Geld zurück verlangt - sondern daß Dinge versprochen werden, die einfach nicht eingehalten werden. Ein solches Verhalten ist nicht nur als mangelhafte Leistung sondern zusätzlich eindeutig auch als Betrug zu qualifizieren. Der Gast wird unter Vorspiegeln bewußt falscher Tatsachen (Ssssatsi, iss machen aalles...) dazu gebracht, ein Leistungspaket zu buchen, bei dem einzelne Leistungspunkte einfach nicht eingehalten werden. Ähnlich sieht es aus mit eindeutig falschen Angaben einer Escort-Agentur (KF 34 hat nunmal keine Rettungsringe über der Hüfte - blonde lange Haare sind nunmal nicht kurz und stoppelig - Mitte dreißig sind nun mal nicht 24 J. etc. - die Liste ließe sich unendlich weiterführen).

Wir sollten daher in der Diskussion über "Geld zurück" genau unterscheiden, ob es sich bei der Reklamation um aus reinem Kalkül versprochene und nicht erbrachte Leistungen handelt, vergleichbar mit der Bestellung eines Menus in einem Restaurant, bei dem ein Nachtisch dabei sein sollte, der dann einfach nicht gebracht wird, was von vornherein auch nicht anders geplant war und der nur auf der Karte stand, damit der Gast das Menu bestellt, und solchen Fällen, in denen die Leistung einfach nur in der Qualität vom üblichen abweicht, vergleichbar mit dem Servieren eines ein wenig zähen Steaks oder einer etwas versalzenen Beilage etc..

Es sollte uns allen klar sein, daß wir in der Praxis - wenn überhaupt - nur Fälle, in denen man streng genommen von Betrug sprechen müßte, zur Reklamation bringen. Die eigentlichen Fälle einer mangelhaften Leistung werden allerhöchstens dadurch sanktioniert, daß wir das nächste mal woanders ficken. Dies kann man sich in keiner anderen Dienstleistungsbranche von Anbieterseite leisten. Es stellt jedoch aus meiner Sicht ein natürliches Gegengewicht zu den nicht zu unterschätzenden Opfern dar, die die Anbieter der Dienstleistungen, die Gegenstand dieses Forums ist, zu erbringen haben.

nerdbuster, der eher selten reklamiert und höchstens den Mädels hin und wieder sagt, daß sie mit korrekten Zusagen und ehrlicher Leistung auf lange Sicht doch besser fahren würden - nicht zuletzt aufgrund von Foren wie diesen...:wow:
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Nachrichten in diesem Thema
Bei mangelhafter Leistung- Geld zurück ? - von HeinzB - 26.02.2007, 22:02
Bei mangelhafter Leistung- Geld zurück ? - von nerdbuster - 28.02.2007, 10:00
Bei mangelhafter Leistung- Geld zurück ? - von frenchman - 28.02.2007, 11:30