NRW: Oberverwaltungsgericht kippt Prostitutionsverbot
Soweit ich weiß, sind FKK-Clubs dem Prostitutionsgewerbe zugehörig, bzw. es wird nicht extra abgegrenzt. Schlussfolgerung: Ja, sie dürfen öffnen - solange keine Ausnahme definiert wird. Oder ein Hygienekonzept, das FKK-Clubs zu Quasi-Laufhäusern macht.

Mein Vorschlag: Lasst mal 1-2 Tage verstreichen. Dann wird sich zeigen, ob es wirklich eine gute Nachricht ist.
Es bedanken sich: Homer J,sarut,|_hedonist_|


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RE: NRW: Oberverwaltungsgericht kippt Prostitutionsverbot - von HMueller - 08.09.2020, 15:20