09.12.2020, 12:15
Zusätzliche Massnahmen im Kanton Zürich
Der Regierungsrat verschärft die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie an Orten mit erhöhtem Infektionsrisiko. Damit soll die Gesundheit der Bevölkerung geschützt und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden.
Massnahmen gültig ab 10. Dezember 2020:
Ausweitung Sperrstunde und weitere Einschränkungen für Gastronomie
Die Grösse der Gästegruppe in Gastronomiebetrieben darf gemäss Bundesverordnung höchstens vier Personen pro Tisch betragen.
Die Gästegruppen pro Tisch dürfen zudem neu höchstens aus zwei Haushalten stammen.
Es müssen sämtliche Kontaktdaten aller Gäste erhoben werden.
Die Sperrstunde wird eine Stunde früher angesetzt: Neu beginnt sie bereits um 22 Uhr.
Neben den Gastronomiebetrieben müssen alle weiteren öffentlich zugänglichen Betriebe ab 22 Uhr schliessen. Die Sperrstunde gilt damit namentlich auch für Einkaufsläden, Take-Aways, Tankstellenshops, 24h-Shops sowie Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbetriebe.
Casinos werden ganz geschlossen.
Auch Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs sowie ähnliche Betriebe müssen schliessen.
Quelle: https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavi...#209436884
Der Regierungsrat verschärft die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie an Orten mit erhöhtem Infektionsrisiko. Damit soll die Gesundheit der Bevölkerung geschützt und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden.
Massnahmen gültig ab 10. Dezember 2020:
Ausweitung Sperrstunde und weitere Einschränkungen für Gastronomie
Die Grösse der Gästegruppe in Gastronomiebetrieben darf gemäss Bundesverordnung höchstens vier Personen pro Tisch betragen.
Die Gästegruppen pro Tisch dürfen zudem neu höchstens aus zwei Haushalten stammen.
Es müssen sämtliche Kontaktdaten aller Gäste erhoben werden.
Die Sperrstunde wird eine Stunde früher angesetzt: Neu beginnt sie bereits um 22 Uhr.
Neben den Gastronomiebetrieben müssen alle weiteren öffentlich zugänglichen Betriebe ab 22 Uhr schliessen. Die Sperrstunde gilt damit namentlich auch für Einkaufsläden, Take-Aways, Tankstellenshops, 24h-Shops sowie Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbetriebe.
Casinos werden ganz geschlossen.
Auch Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs sowie ähnliche Betriebe müssen schliessen.
Quelle: https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavi...#209436884