01.04.2007, 09:01
Dick-Milch schrieb:Solange sie keine richtige Arbeitserlaubnis haben, dürfen sich die Rumäninnen - auch nach dem Beitritt Rumäniens zur EU - weiterhin erstmal nur 6 Monate insgesamt pro Jahr in Deutschland (EU-Ländern) aufhalten!
Stimmt so nicht. Ohne eine selbstständige Tätigkeit (die auch jede Rumänin in D anmelden darf) oder Angestelltenverhältnis darf sie nur 3 Monate bleiben, ansonsten kann sie für 5 Jahre eine Freizügigkeitsbescheinigung bekommen. Ist gar nicht mehr so schwer, in D legal zu arbeiten.
Stuart,

"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." Groucho Marx