01.04.2007, 12:39
Stuart schrieb:Stimmt so nicht. Ohne eine selbstständige Tätigkeit (die auch jede Rumänin in D anmelden darf) oder Angestelltenverhältnis darf sie nur 3 Monate bleiben, ansonsten kann sie für 5 Jahre eine Freizügigkeitsbescheinigung bekommen. Ist gar nicht mehr so schwer, in D legal zu arbeiten.
Stuart,
bbooohhh, du kennst dich aber gut aus
